Jahresfischereischein - Alter unabhängig ?

michel66

Member
Hallo,

mein Vater wollte gerne mal mitkommen zum Heringsangeln oder auch mal Pilken (hat noch nie geangelt).
Er ist im zarten Alter von 67 Jahren, wohnhaft in Schleswig-Holstein.
Muß er eigens dafür noch einen Jahresfischereischein erwerben inkl. Prüfung oder ist das, wie beim Jahresangelschein in DK, ab einem bestimmten Alter (DK = 65 Jahre ?) nicht mehr erforderlich?

Wer kann mich da genaustens aufklären?

Vielen Dank
 

Rosi

ostseetauglich
AW: Jahresfischereischein - Alter unabhängig ?

Ab Juli 2005 darf dein Vater in Meck-Pom mit Urlauberfischereischein angeln. Heringe gibt es dann vielleicht nicht mehr. ( Nur noch von der Seebrücke in der Nacht )
Ich glaube in SH gibt es den UFS nicht für Einheimische#d , nur für Urlauber.

Mit dem Alter hat der Fischfang in Dl. wenig zu tun. Ist wie mit dem Führerschein.
 

Fischdödl

EXTREEEEM
AW: Jahresfischereischein - Alter unabhängig ?

Nimm den doch mal einfach mit in den Puff:qNatürlich zum Angeln#6Da wird der so angesteckt das der eh noch die Prüfung macht:m
 

Pernod

Member
AW: Jahresfischereischein - Alter unabhängig ?

@ Rosi

Das Alter hat mit dem Fischereischein sehr wohl etwas zu tun.Bei uns in Brandenburg muss man ab einem bestimmten Alter für den Fischereischein keine Prüfung mehr ablegen und bekommt ihn dann so ausgestellt.Ich weiss aber nicht mehr genau,ob das ab 60 oder ab 65 Jahren ist.
 

detlefb

Fangen filetieren zurücksetzen
AW: Jahresfischereischein - Alter unabhängig ?

Das Alter schütz nicht vor dem F-Schein, leider.
Wir sind hier in Deutschland und nicht im Rest Welt. |gr:

Klartext: wenn er selber Angeln will muß er die Prüfung machen.

siehe auch hier
 
Zuletzt bearbeitet:

Rosi

ostseetauglich
AW: Jahresfischereischein - Alter unabhängig ?

Pernod schrieb:
@ Rosi

Das Alter hat mit dem Fischereischein sehr wohl etwas zu tun.Bei uns in Brandenburg muss man ab einem bestimmten Alter für den Fischereischein keine Prüfung mehr ablegen und bekommt ihn dann so ausgestellt.Ich weiss aber nicht mehr genau,ob das ab 60 oder ab 65 Jahren ist.
Ich habe mal die BbgFischG aufgerufen. Unter §19 steht

daß Von der Anglerprüfung befreit sind... Personen über 50, die 10 Jahre lang in einem Angelverein waren. #h
 
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