ICES will Aal-Angelei vollständig stoppen

Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfiehlt, den Aalfang in Europa vollständig einzustellen, einschließlich des Glasaals.

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Der ICES empfiehlt, den Aalfang in Europa vollständig einzustellen (Bild @ RR-Redaktion)

Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme, da der Aalbestand so viel kleiner ist als früher und nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, wie robust und widerstandsfähig die derzeitige Population ist. Die Empfehlung des ICES, die gesamte Aalfischerei - einschließlich der Sportfischerei und der Glasaalfischerei - einzustellen, ist nicht neu. Der ICES sendet dieses Signal bereits seit 2021. Und auch schon in den Jahren davor, wenn auch damals etwas subtiler formuliert.
Dass die Menge der Aale im IJsselmeer und den unteren Flüssen in den letzten Jahren zugenommen hat, ändert daran nichts. Tatsächlich sehen die ICES-Wissenschaftler diesen Aufschwung noch lange nicht überall in Europa. Eine solche lokale Situation ist zu unsicher, um Schlussfolgerungen für den gesamten Aalbestand zu ziehen. Für den ICES sind nur die Anlandungen von Glasaalen in ganz Europa ein zuverlässiger Indikator.

Vorsorge
Die Menge der in Europa ankommenden Glasaale ist in den letzten Jahren stabil geblieben (nach einem starken Rückgang in den 1980er Jahren). Allerdings ist der Aalbestand heute so viel kleiner als früher, dass es ungewiss ist, wie widerstandsfähig die aktuelle Population ist. Das Vorsorgeprinzip veranlasst die Wissenschaftler daher zu einer Null-Fang-Empfehlung.
Dies gilt auch für den Fang von Glasaalen, unabhängig davon, ob sie für Aquakulturen oder für Besatzprogramme gefangen werden. Denn obwohl feststeht, dass freigelassene Glasaale erfolgreich zu Blankaalen heranwachsen können, ist noch unklar, ob sie es schaffen, als Erwachsene die Laichgründe in der Sargassosee zu erreichen und dort für Nachwuchs zu sorgen.

Politische Entscheidung

Die Empfehlung der Wissenschaftler, keine Fänge zuzulassen, kommt im Vorfeld der Ratstagung im Dezember, auf der die europäischen Fischereiminister sich auf Fangquoten einigen. Diese gelten nur für die Meeresfischerei, während für Aale mindestens genauso wichtig ist, was im Süßwasser passiert.
Zu diesem Zweck haben die europäischen Mitgliedstaaten in den Aalbewirtschaftungsplänen, die sich aus der 2007 von der Europäischen Kommission eingeführten Aalverordnung ergeben, obligatorische Maßnahmen festgelegt. Diese Pläne sind 2009 in Kraft getreten, wurden aber seitdem kaum aktualisiert. Außerdem haben viele Mitgliedstaaten - darunter auch die Niederlande - nicht auf die jüngste Aufforderung der EU reagiert, den nationalen Aalbewirtschaftungsplan zu überprüfen und anzupassen.
Ob der vom ICES empfohlene Fangstopp verhängt wird oder andere zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, ist also vor allem eine politische Entscheidung.




Quelle: Meldung Sportvisserij Nederland

 
Aber, die Menge an Glasaalen, die für die Besatzmaßnahmen und für die Farmaale, benötigt werden, wir nicht gering sein.

dies geschieht aber doch auf legale art und weise?? ich meinte hier die schmuggler, welche die glasaale dann in der suppe schwimmen lassen...

wenn ein sinnvoller aalbesatz in hiesigen gewässern stattfindet, finde ich das vollkommen in ordnung. ich bin davon überzeugt, dass es den aal ohne diese unterstützenden maßnahmen, so in vielen gewässern nicht mehr geben würde.
 
dies geschieht aber doch auf legale art und weise?? ich meinte hier die schmuggler, welche die glasaale dann in der suppe schwimmen lassen...

wenn ein sinnvoller aalbesatz in hiesigen gewässern stattfindet, finde ich das vollkommen in ordnung. ich bin davon überzeugt, dass es den aal ohne diese unterstützenden maßnahmen, so in vielen gewässern nicht mehr geben würde.
Du verzehrst, doch bestimmt, auch Laichreife Fische, oder nicht?
Stimmt, aber nicht in geschlossene Gewässer, was manche Zoodirektoren (GW) machen.
 
Hier findet man wohl alle Dokumente zu Fangquoten

Und ich glaube, dass die Verordnung 2024/257 die Fangquoten regelt. Hier zu finden.
Auf den ersten Blick scheint mir dort keine Fangquote zum Aal vorhanden zu sein, aber da steht explizit eine Menge zum Aal drin.
Artikel 13 regelt wohl den Aalfang in Meeres- und Brackgewässer.
Falls ich das richtig verstanden habe, ist das ein echter Witz.
Man führt eine 6 Monatige Schonzeit ein (Artikel 13, Absatz 3), die von jedem Mitgliedstaat an "bis zu 30 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Tagen" aufgehoben werden kann. (Artikel 13, Absatz 6) :roflmao
 
In allen Gewässern wo Aale ab- und zuwandern können - möchte ich noch hinzufügen.
In den Seen und Teichen, ohne Anschluss an ein Gewässersytem, wo sie sowieso nicht abwandern können, macht ein Fangverbot keinen Sinn.
Da verenden die Aale irgendwann einfach.
Richtig. Aber dann sollte man dort auch keine Glasaale mehr besetzen. Sonst befischt man sie halt zweimal:laugh2
 
Aber das mit Abstand größte Übel ist diese völlig irre Fischerei auf Glasaale - da würde ein Verbot enorm viel bewirken.
Nur wird genau das nicht kommen weil die halbe EU damit gut verdient.
Wie DenizJP schon schrieb, im zünden von Nebelkerzen ist die EU ganz groß...
sowat https://madeinspain.store/de/angulas-aceite-oliva-agromar/ wurde schon vor 40 Jahren als ich auch noch fleissig am Aalangeln war kritisiert. Geändert hat sich daran aber gar nix, nur der Preis hat sich derweil verzwanzigfacht (inkl. der damit eingenommenen Steuern).
 
Artikel 13 regelt wohl den Aalfang in Meeres- und Brackgewässer.
Falls ich das richtig verstanden habe, ist das ein echter Witz.
Man führt eine 6 Monatige Schonzeit ein (Artikel 13, Absatz 3), die von jedem Mitgliedstaat an "bis zu 30 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Tagen" aufgehoben werden kann. (Artikel 13, Absatz 6) :roflmao
Man staune und wundere sich :

Artikel 13

( 3 ) kommerzielle Fischerei in allen Lebensstadien ist für den Zeitraum von 6 Monaten zwischen dem 01.04.2024 und dem
31.03.2025 untersagt.
a) gegebenenfalls können zwischen Mitgliedsstaaten bzw von Fanggebiet zu Fanggebiet unterschiedliche Schonzeiten um geographischen
und zeitlichen Wanderungsmustern des Aals in verschiedenen Lebensstadien Rechnung zu tragen
b) Schonzeit erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten je Fanggebiet
c) Schonzeiten müssen mit den Erhaltungszielen der Verordnung und Bewirtschaftungsplänen in Einklang stehen
d) Schonzeiten müssen mit der Hauptwanderungszeit / Höchstaufkommen des Mitgliedstaates übereinstimmen
( 4 ) abweichend können Aale ab 12 cm und mehr während der Hauptwanderungszeit während 30 Tagen ( egal ob am Stück
oder gestückelt ) gestatten
( 5 ) Aale ab 12 cm und mehr im ICES-Untergebiet 3 alle Mitgliedsstaaten die Schonzeit nach Ausnahmeregelung Absatz 3 zu gewährleisten.
Schonzeit Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen , Finnland und Schweden vom 15.09.2024 bis 15.03.2025
die Ausnahmeregelung Absatz 4 kann nicht in Anspruch genommen werden
( 6 ) können die Mitgliedsstaaten den Aal mit 12 cm und weniger während der Hauptwanderzeit auf 30 Tage gestatten ( egal ob am Stück
oder gestückelt ) Geltung = für alle Fischer im Fanggebiet
Darüber hinaus können die betreffenden Mitgliedsstaaten während der Hauptwanderzeit die Fischerei zur Wiederauffüllung gestatten.
In beiden Fällen legen die betreffenden Mitgliedsstaaten eine zusätzliche Schonzeit während der Hauptwanderzeit oder kurz vor oder danach
fest. Gestattet ein Mitgliedsstaat den Fischfang an nicht aufeinander folgenden Tagen so wird das Fanggerät für die Zeit zwischen den nicht
aufeinanderfolgenden Tagen aus dem Wasser genommen.
( 7 ) Die Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal ist in allen Lebensstadien untersagt.
( 8 ) die betreffenden Mitgliedsstaaten informieren die Kommision einzeln oder gemeinsam
a) bis zum 01.03.2024 über die Schonzeiten mit Begründung des Zeitraumes oder der Zeiträume
b) über nationale Maßnahmen binnen 2 Wochen nach Festlegung der Maßnahme
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Meine Meinung :

Wie soll der Aal eigentlich diese ganze Abschöpfungskette, die bewusst so gemacht worden ist, überleben ???

( 3 ) 6 Monate Schonzeit vor der kommerziellen Fischerei für den Aal sind ein Anfang, ok
a) von Fanggebiet zu Fanggebiet unterschiedliche Schonzeiten, wie das Wandervorkommen da wohl gerade ist und wie man dem Aal
dann noch nach unterschiedlichsten Größen auf den Pelz gehen kann
b) Schonzeit von 6 Monaten je Fanggebiet je nach Wanderverhalten, ok
c) Schonzeiten müssen mit Erhaltungszielen / Bewirtschaftungsplänen in Einklang stehen, ok
d) Schonzeit muss mit der Hauptwanderzeit / Höchstaufkommen übereinstimmen . ok
( 4 ) entweder schützen oder eben nicht schützen wie hier als Ausnahmeregelung
( 5 ) ICES Untergebiet 3 kann eine Ausnahmeregelung von der Schonzeit machen.
Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden können keine Ausnahmeregelung von der
Schonzeit machen
( 6 ) Glasaale / Farmaale können währdend der Hauptwanderzeit entnommen werden während 30 Tagen, egal ob am Stück oder gestückelt
Wiederauffüllung kann man gestatten
Zusätzliche Schonzeit muss eingeführt werden
( 7 ) Freizeitfischerei auf den Aal in allen Lebensstadien ist untersagt
( 8 ) Mitgliedsstaaten informieren die Kommission über die Schonzeit / en mit Begründung des / der Zeiträume

Eingefügt Karte ICES Untergebiet 3 ( Quelle : Link )

ICES Untergebiet 3.png


Da ich davon ausgehen darf das die Aalwanderung von Süden nach Norden verläuft ist für mich klar das jedes Land noch einen
Griff in die "Kollekte" machen will, damit alle schön zufrieden sind.

Ist aus meiner Sicht ein abgekartetes Spiel, wo der Aal keine Chance hat ......... und die Angler sollen mal wieder den Mist ausbaden
den andere verursacht haben. So wird das Spielchen immer weiter gehen und weiter und weiter und weiter.

Never change a running system. :notworthy:notworthy:notworthy

Eingefügt : Karte ICES Untergebiet 3
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer illegal Glasaale fängt muß hart bestraft werden und nur Dududu

Glasaal nur für Besatz, nur in zum Meer offene Gewässer.

Alle unnützen mini Wasserkraftwerke und Querverbaungen müssen weg, größere Wasserkraftwerke müssen Fischsicherer gemacht werden, sollen sich die Herrn Ingeneure was einfallen lassen.

Kein Glasaalfang für den Verzehr auch nicht für Aquakultur.

Verbot für Nebenerwerbsfischer, nicht nur Aalfang sondern Komplettverbot (hier an der Elbe gibt es mehr als genug) die brauchen keine Netze und Reusen stellen sollen gefälligst mit der Angel losziehen.

Fangfenster auch für Fischer und zwars kleine z.B. 60cm-62cm alle anderen sind zurückzusetzen.


Gruß Frank
 
Wer illegal Glasaale fängt muß hart bestraft werden

So wie ich den Artikel 13 aus der EU-Verordnung lese, ist es ja gar nicht illegal, den Glasaal zu fangen. Eine Fangquote scheint es ja auch nicht zu geben. Die einzige Beschränkung ist das Zeitfenster.

Und was nach Asien geschmuggelt wird, verstößt gegen das Exportverbot. Der Glasaal muss also gar nicht illegal gefangen worden sein.

Ob es zusätzlich noch nationale Vorschriften gibt, müsste man sicherlich noch prüfen. Und wie die Staaten den Absatz 6 umsetzen...
 
Angler halte ich noch für das geringste Problem, auch wenn ich das Angeln auf aussterbende Arten nicht unterstütze.
Kraftwerke sind da schon ne andere Nummer.
Aber das mit Abstand größte Übel ist diese völlig irre Fischerei auf Glasaale - da würde ein Verbot enorm viel bewirken.
Aussterbende Art?
Davon ist der Aal aber noch weit weg.
Das Glasaalvorkommen ist stabil und teilweise nehmen die Bestände zu. Das schteiben die sogar selbst.
 
Vor ca. 30 Jahren fand man im Spätsommer auf meiner Strecke bei jedem Spaziergang zehn, zwanzig oder 30 Turbinenaale.
Heute findet man bei vielleich jedem fünften Spaziergang mal ein oder zwei.
Die Bestände sind sowas von kaputt - ein totales Fangverbot tat vor 20 Jahren schon Not.. .
Die landen heutzutage in einem Rechen und von da in einen Container. Danach kommen sie zum Abdecker.
 
Ich würde bei einem kompletten Fangverbot auch mitgehen, wenn es denn tatsächlich für alle und EU-weit gilt.
Jeder der in den 80er/90er Jahren am Rhein gefischt hat weiß wie sehr die Bestände geschrumpft sind.
Selber angle ich schon seit Jahren nicht mehr gezielt auf Aale, allerdings habe ich im Jahr immer wieder mal 3,4,5 Aale die ich beim Zanderfischen mitnehmen muss...und diese haben ausnahmslos alle Schwimmblasenwürmer, d.h. sie würden die Sargassosee niemals zum Laichen erreichen. Das ist auch eine sehr reale Gefahr für die Bestände, neben den üblichen Verdächtigen.
 
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