AW: Hund in Norwegen-dringend
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Haustiere
Ab 3. Juli 2004 werden Norwegen und die EWG ein gemeinsames Regelwerk bei der Einfuhr von Hunden und Katzen haben (2003/998/EWG).
Norwegen und Sweden sind Tollwutfreie länder. Deshalb gelten für diese Länder besondere Regeln bei der Einfuhr aus Ländern wo Tollwut vorkommt. Folgende Dokumentation muss bei der Einfuhr beim Zoll vorgelegt werden:
1. Ausweis - blauer EWG-pass für Hund/Katze, ausgestellt von einem Bemächtigten Tierarzt.
2. Identifikation – Transponder (Chipkarte) oder lesbare Tätowierung.
3. Tollwutimpfung – Beachten Sie bitte, dass die Impfung gültig ist! Das heisst, dass das Tier im Einklang mit dem Empfhelungen des Herstellungslabors, gegebenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm), geimpft worden ist.
4. Eine Blutprobe - zur Feststellung der Tollwutantikörpertieter des Tieres vorgenommen zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung.
5. Bandwurmbehandlung – mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt, und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden.
Beachten Sie: Bis zum 1.10.2004 kann man, statt des neuen Ausweises (Pass), die bis jetzt gültige norweische Veterinärbescheinigung benutzen.
Bei der Grenze müssen die Dokumente beim Zoll vorgelegt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Statens dyretilsyn
(Quelle:
www.norwegen.no)
Gruß von unserem Golden Retriever "Paddy" an seinen reisenden Kumpel.