Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

Jose

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kann mir mal jemand sagen, wo man rechtssicher all die Vorschriften nachlesen kann, an die wir uns in NRW zu halten haben, wie z.B. der zwang zum Landegerät.
verunsichert bin ich durch solche postings wie "in der schonzeit ist spinnfischen verboten", ebenso "köder wie fischfetzen, spinner, wobbler etc."
fischerei- und erlaubnisschein geben dazu keine auskunft.
im Landesfischereigesetz NW und in der Landesfischereiordnung NW habe ich dazu nichts gefunden, genausowenig bei der Rheinfischereigenossenschaft.

mir sind schon nasse steine glitschig genug, da will ich wenigstens rechtlich festen grund haben.
 
AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

Ich habe dazu ehrlich gesagt auch noch nichts genaues gefunden. Sogar bei den Schonzeiten (google) habe ich für NRW verschiedene Zeiträume gesehen.
Für unser Nachbarland NL weiss ich ziemlich gut bescheid, da ich dort schon eine ganze Weile fische, aber in Deutschland bin ich irgendwann vor 10 Jahren das letzte mal auf Raubfisch los gezogen.
Daher wäre ich für Infos die bzgl. auch recht dankbar.
In meiner Rheinkarte (Jahresschein) steht dazu nämlich nicht viel und auf deren Webseite finde ich auch keine Infos die mich weiter bringen.
 

MeRiDiAn

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AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

Eigentlich ist DIESE Seite immer recht aktuell gehalten ... gleicht doch mal ab oder schaut ob Ihr HIER Infos finden könnt ;)

mfg
meridian
 

angeltreff

hat keinen Titel

Jose

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AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

angeltreff schrieb:
Am Rhein gelten die auch sonst in ganz NRW geltenden Vorschriften (Gesetz und Landesfischereiordung), ergänzt von den Vorschriften der Rheinfischereigenossenschaft:
http://www.rheinfischerei-nrw.de/service/erlaubnisscheine.html
Und das ist ja gerade das problem:
der fischereiaufseher bemängelt das fehlen eines "landegerätes", irgendwo im anglerboardforum behauptet einer, jetzt seien spinnköder, fischfetzen etc. wg. schonzeit verboten (find ich leider nicht mehr).

Von all dem finde ich nichts in den angegebenen quellen.
macht mich unsicher, es könnte ja doch irgendwo was stehen, von dem ich nichts weiß und schon ist der ärger da.
eine definitive aussage zum landegerät und einem köderverbot am rhein zw. honnef und köln wäre hilfreich.
 

MeRiDiAn

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AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

Die definitve Aussage erhälts Du bei Deiner örtlichen Wasserschutzpolizei, bzw. einem für entsprechendes Arreal zuständigen Berufsfischer.

Zumindest wäre dies bei uns die verlässlichste Quelle !

Es muss doch für das entsprechende Arreal eine bestimmte Gesetzgebung vorhanden sein .. & diese dann natürlich auch in SchwarzaufWeiss auf einem Blatt Papier.

grrrml
meridian
 

angeltreff

hat keinen Titel
AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

Klipp und klar, wenn Du an einem Ufer angelst, wo die Rheinfischereigenossenschaft der Pächter ist, dann gelten die Bestimmungen wie im Link oben. Es kann aber sein, dass einige Abschnitte (Häfen etc.) nicht von der Rheinfischereigenossenschaft, sondern von Vereinen gepachtet ist, dann gelten dort deren Bestimmungen.

Gerade den Blödsinn des zwingenden Landen mit einem Kescher ist typischer Vereinsmist.
 
AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

Ja aber in diesem Fall, wenn die Rheinfischereigenossenschaft die Stellen nicht gepachtet hat, darf man dort doch sowieso nicht ohne entsprechende Tages-/Jahreskarten angeln?! Und dort sollte es dann ja auch drin stehen.


Edit: Und was heisst "Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden."

Sind damit Boote gemeint???
 

Jose

Active Member
AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

kollegen,
ich dank euch für eure postings: am anfang habe ich gedacht, ich fang mir einen satz roter ohren ein für so eine frage, aber ich seh schon, euch könnte man genauso verunsichern wie mich.
ich möchte das thema noch mal klar stellen:
analog zum führerschein:
wenn ich den vor zig jahren gemacht habe, muss ich trotzdem die aktuellen regeln kennen, naja, zumindest beachten. jedenfalls kann ich mir alles aus der strassenverkehrsordnung holen, als allein maßgeblicher quelle.
Und wie sieht das denn jetzt für uns angler aus? wo finden wir die für uns verbindlichen quellen?
ich versuchs mal ganz pragmatisch schritt für schritt:
mensch macht sportfischerprüfung und ist jetzt angler (oder wurde übernommen 1978?).
was wichtig für den "Fischereiausübenden" ist steht


  1. im fischereischein und im erlaubnisschein.
  2. in landes- fischereigesetz & -fischereiverordnung.
  3. eingeschränkt durch landschaft- und naturschutzeinrichtungen (vor Ort zu ersehen durch Hinweisschilder).
  4. oder in irgendwelchen vereinsvorschriften ("vereinsmist" :)
bisher dachte ich, das ich mit diesem wissen und der braven befolgung der darin enthaltenen vorschriften auf der sicheren seite bin.
Bin ich das noch, oder muß ich noch mehr berücksichtigen, und wenn ja, wo verdammt noch mal steht das?

@petrihelix, natürlich sind damit boote gemeint, wahrscheinlich auch jesuslatschen, wenn man damit über das wasser laufen kann.
 
AW: Hilfe Vorschriften am Rhein in NRW

Wenn damit Boote gemeint sind (ist nicht so ganz klar, ein Fahrzeug muss nicht zwingend auch ein Boot sein) was brauche ich dann um mit dem Boot auf dem Rhein zu angeln?!?
Entsprechende Führerscheine natürlich voraus gesetzt...
 
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