kann mir mal jemand sagen, wo man rechtssicher all die Vorschriften nachlesen kann, an die wir uns in NRW zu halten haben, wie z.B. der zwang zum Landegerät.
verunsichert bin ich durch solche postings wie "in der schonzeit ist spinnfischen verboten", ebenso "köder wie fischfetzen, spinner, wobbler etc."
fischerei- und erlaubnisschein geben dazu keine auskunft.
im Landesfischereigesetz NW und in der Landesfischereiordnung NW habe ich dazu nichts gefunden, genausowenig bei der Rheinfischereigenossenschaft.
mir sind schon nasse steine glitschig genug, da will ich wenigstens rechtlich festen grund haben.
verunsichert bin ich durch solche postings wie "in der schonzeit ist spinnfischen verboten", ebenso "köder wie fischfetzen, spinner, wobbler etc."
fischerei- und erlaubnisschein geben dazu keine auskunft.
im Landesfischereigesetz NW und in der Landesfischereiordnung NW habe ich dazu nichts gefunden, genausowenig bei der Rheinfischereigenossenschaft.
mir sind schon nasse steine glitschig genug, da will ich wenigstens rechtlich festen grund haben.