AW: hilfe! nachbarskatzen angeln meine teiche leer!
@christian36
Die Fischereischeine werden von der Gemeinde/Stadt ausgestellt - es wird daher von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich gehandhabt.
Die Rechtsgrundlage findet sich in den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR):
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@christian36
Doch, das ist u.U. auch in Bayern so!Soso, in Bayern ist das definitiv nicht so?
Die Fischereischeine werden von der Gemeinde/Stadt ausgestellt - es wird daher von Verwaltung zu Verwaltung unterschiedlich gehandhabt.
Die Rechtsgrundlage findet sich in den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR):
11.2.2 Die Gemeinde hat grundsätzlich die Möglichkeit, Antragsteller zur Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes aufzufordern oder selbst ein Führungszeugnis einzuholen. Die Beiziehung eines Führungszeugnisses wird im Grundsatz nur in Betracht kommen
- unter Berücksichtigung der Verhältnisse des konkreten Einzelfalls vor der erstmaligen Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit für eine Person, die noch keinen vollgültigen Fischereischein hatte oder
- sofern im Einzelfall Anlass zur Annahme besteht, dass Eintragungen im Führungszeugnis Anhaltspunkte gegen die Geeignetheit des Antragstellers zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ergeben könnten.
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