Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

feedex

Take me drunk, i'm home!
In nächster Zeit werde ich wohl in die Verlegenheit kommen, die 10-jährige Tochter von Bekannten mit ans Wasser zu nehmen, da sie sich rege interessiert.

Ich gehe davon aus, das sie sicher auch einmal selbst auswerfen oder sogar etwas angeln möchte. Nun möchte ich aber in nicht rechtliche Verlegenheiten geraten, weil da irgendwelche regionalen Bestimmungen widersprechen. Ebenso wenig habe ich Lust, mich mit irgendwelchen Kontrolleuren deswegen zu streiten.
Daher würde ich gern etwas über Eure Erfahrungen mit diesem Thema erfahren!

Die rechtliche Grundlage habe ich hier gefunden:

http://members.aol.com/vhsf1/gehilfe.htm

Wenn Ihr schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht habt, postet sie mir bitte!


Danke...
 
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RIPPER

Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Moin Moin feedex
In Hessen kann man doch schon ab 10 Jahren einen Fischereischein ohne Prüfung erwerben. Erlaubt das angeln in Begleitung eines Volljährigen Schein Inhabers schaust du

Mfg Ronny

hmm der Link funzt net ich versuchs noma
http://www.vdsf.de/angeln/sonderregelungen_fisch2004.html
 
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MelaS72

Active Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

hier in NRW dürfen Kinder unter 10 Jahren auch nicht angeln. Natürlich sowieso nicht, ohne Begleitung Erwachsener, die Inhaber des Fischereischeins sind.
Letztens waren wir am Rhein, der Kontrolleur verlor aber kein Wort darüber, dass unser Nachwuchs ne Angel in der Hand hielt und gerade z. B. die Schnur durch die Ringe zog. Also war es offensichtlich, dass die Kinder auch angeln wollten mit ihren Kinderruten (wofür gibt es die Dinger denn sonst???)
Ein paar Tage später war ich mit einem Bekannten am Rhein, neben uns liessen sich 4 Kinder, deutlich unter 14 Jahren und garantiert keine Jugendfischereischeininhaber, nieder, bastelten etwas unbeholfen ihr Tackle zusammen. Zeitweise war es nicht mit anzusehen, dass wir ihnen dann halfen.
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Ich kann Dir nur sagen wie das bei uns (auch Hessen) gehandhabt würde. Kein Mensch schaut ins Gesetz wenn jemand ein Kind mitnimmt! Ob nun 7, 8 oder 14 Jahre. Man kann es mit der Juristerei auch übertreiben! Habe auch noch keinen Aufseher (bin ich bei uns selber) oder Polizisten getroffen, der da was machen würde! Allein die Tatsache, daß der Gesetzgeber und da die anscheinend unterforderten Ministerialbeamten, zu jedem S C H E I ß Regelungen verfassen müssen, heißt ja noch nicht, daß man die auch ernst nehmen muß. Diese Regelungen sind für mich wieder ein Beispiel für höchst überflüssige Paragraphen ( oder schreibt man das jetzt mit f? Schreibe ja eh nach der alten Rechtschreibung).
 

Herbyg

Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

[font=times new roman, Times New Roman, Times]
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Hallo feedex,
das Thema hatten wir schon mal, allerdings ging es da um das Angeln von unter 10-jährigen. Ich hab Dir nachstehend mal die relevante Passage aus dem Landesfischereigesetz Hessen reinkopiert.

[font=times new roman, Times New Roman, Times] § 25[/font]
[font=times new roman, Times New Roman, Times]Fischereischeinpflicht[/font]
[font=times new roman, Times New Roman, Times]
(1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.
[/font]
[font=times new roman, Times New Roman, Times]
(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.


Da hier keine Altersangabe drin steht, kann dieser sogenannte Fischereihelfer, oder wie man ihn auch nennen will natürlich mit einer Deiner Ruten angeln. #6
Gruß
Herby...
[/font]
 

Steffen23769

Active Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Mal ehrlich Leute, wo sind wir hingeraten? Als ich ein Bub war, hab ich immer schwarz geangelt, ohne Rute, mit Handleine. Niemand hat was gesagt und der Dorfpolizist hat auch immer beide Augen zugedrückt... Heute werden die Kids gleich zu Verbrechern abgestempelt... da stimmt doch was nicht...


Naja, war leicht OffTopic, sorry aber brannte mir auf der Seele.

Also, was Herby schrieb, sollte gelten #h
 

feedex

Take me drunk, i'm home!
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Soweit erst einmal vielen Dank für Eure Infos!


Steffen60431 schrieb:
Mal ehrlich Leute, wo sind wir hingeraten? Als ich ein Bub war, hab ich immer schwarz geangelt, ohne Rute, mit Handleine. Niemand hat was gesagt und der Dorfpolizist hat auch immer beide Augen zugedrückt... Heute werden die Kids gleich zu Verbrechern abgestempelt... da stimmt doch was nicht...

Genau da liegt mein Problem!
Zu gerne würde ich sagen: Klar, komm mit, kein Problem!
Aber unter diesen Umständen muss man sich erst mit Paragraphen und deren Auslegung beschäftigen, um keine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat zu begehen!

@Herby
Da kann ich Dir nicht widersprechen! Ich habe mich da ganz klar in den Erläuterungen zum § 25 HFischG verstrickt, aber das tut angesichts der deutlichen Aussage im Gesetz selbst nicht not.
Merkwürdig nur, das VDSF und VHSF da nicht ganz deckende Infos auf den Markt werfen!

Also werde ich das einzig Vernünftige tun und mich der Nachwuchsgewinnung widmen, anstatt in Gesetzen unterzugehen!
 

RIPPER

Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

@ feedex der link funzt nu mit den Regelungen#6


@Steffen60431 ne is schon #6 hast ja sowas von Recht genau meine Rede|good:
Mfg Ronny
 

feedex

Take me drunk, i'm home!
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Danke Ripper!
Ich hatte schon mit Umwegen das Zeil des Links erreicht...sozusagen als "Lückentext-Link"!
;)
 

Herbyg

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AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Hallo feedex,
ich habe inzwischen einige Fischereigesetze der Länder durchgelesen und soweit ich feststellen konnte, ist Hessen wohl das einzigste Bundesland oder zumindest eines der Wenigen, welches diesen Passus drinstehen hat. Vielleicht ist es deshalb bei den Verbänden noch nicht durchgedrungen? Wichtig ist ja, was im Gesetz steht und nicht was VDSF oder VHSF meinen. In Thüringen z.B. gibt es den "Erlaß zum Heranführen von Kindern und Versehrten (geistig/körperlich Behinderte) an die Angelfischerei" Der Link führt zu dem Thread in dem es um das Angeln 8 jähriger ging, da hat honeybee diesen Text reinkopiert.
Gruß
Herby...
 

Guido38

New Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Ich find es grundsätzlich traurig, dass in Deutschland alles regelementiert und gesetzlich geregelt sein muss. Besonders beim Angeln finde ich das holländische Beispiel doch viel angenehmer. Karte kaufen, Angeln gehen, ein paar Regeln (die muß es einfach geben!!) beachten und gut! Als Hundehalter z. B. zahlst du auch nur Hundesteuer und brauchst keinen "Hundeschein", den du mit wertvollen Euros teuer bezahlen mußt!
 

MelaS72

Active Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Guido38 schrieb:
Ich find es grundsätzlich traurig, dass in Deutschland alles regelementiert und gesetzlich geregelt sein muss. Besonders beim Angeln finde ich das holländische Beispiel doch viel angenehmer. Karte kaufen, Angeln gehen, ein paar Regeln (die muß es einfach geben!!) beachten und gut!

sehe ich genauso. Ich finde es verdammt traurig, dass Kinder in der heutigen Zeit verwährt wird, früh genug an ein Hobby heranzuführen, was nicht mit Computern, Playstation, Fernsehen und weiss der Geier noch allen Dingen zu tun hat.
Ein Hobby, das Kindern den Umgang mit Natur und Tierwelt nahe zu bringen. Regeln zu beachten, die einfach unerlässlich sind.
Wenn die Kinder Spass dran haben, sollten sie mitgenommen werden dürfen, selbst mal angeln können.

Ich hoffe, dass sich das bald ändert, denn meine beiden Kids (fast 8 und fast 6 Jahre) sind total heiss aufs Angeln. Aber jedes Mal mit einem gefürchteten Blick über die Schulter den Kindern eine Montage erklären, die Cam aus der Hand zu legen, wo der Nachwuchs grade stolz seinen Fang vor präsentiert... da macht es den Eltern selbst auch fast keinen richtigen Spass das Hobby zu geniessen.
Dabei finde ich es als Mutter total schön als Familie ans Wasser zu gehen, einem Hobby zu fröhnen, welches jedem liegt. Als family was zu unternehmen. Wo nicht jeder in seiner Ecke ein eigenes Ding an Hobby durchzieht.

Das musste ich einfach mal los werden. Sorry, wenn es hier vielleicht an der falschen Stelle ist!
 

Angler77

Member
AW: Hessen: Angelhelfer bzw. Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Also bin nun ja 14 und angel auch nun 4 Jahre im Verein. Also ich muss sagen nimm das kind mit und laß es ein fisch fangen. Es steh zwar oft im Erlaubnisschein nur gültig mit Fischerreiprüfung ausweiss .......... !
Aber du bist dabei ! Also zu mir hat ein Kontroleur gesagt: (bei der Prüfung der hat da geholfen) Na du heute hier nicht am angeln? (Ich war da 12) DARF ICH JA DOCH GARNICHT UND DANN KAM ACH KLAR ..... na gut war auch der jugendwart aber......

Also ich nehem auch freunde mit zum angeln die mal sehen wollen wie es ist.
So komen doch die leute in den Verein ! Es gibt schnuppertage da kann man auch mal schauen ohne schein ! Also wenn da einer was sagt dann weiß ich auch nicht der muss ja richtig dumm sein.
Bevor ich mein schein hatte war ich auch schwarz angeln sogar an ein gewässer von einem anderen verein und wurde 3 mal von Jägern und so weiter gesehen ich mein die können net sofort was machen aber ein anruf und .....
Es ging denn nur darum das ich kein müll hinterlass ! (mach ich auch nicht)
Und wenn ein profi ein neuling mit nimmt das IST mehr wie gut.
Polizei freut sich auch wenn die kinder in der natur sind und nicht auf der straße sind.
Es geht auch ums abstechen .....

Alos viel Spaß und Petri Heil ! ! !



Angler 88
 
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