Thomas9904
Well-Known Member
Redaktionell
Quelle:
https://www.svz.de/lokales/gadebusch-rehnaer-zeitung/schwere-vorwuerfe-gegen-angler-id17813161.html
In der SVZ findet sich derzeit folgende Geschichte, nach der ein Angelvereinsvorsitzender, der nur 2 Jahre im Amt war, gegen einen Angelkollegen, der einen Hecht zurückgesetzt hat, auch juristisch zu Felde zieht:
Laut dem Bericht hat er als Beweis der SVZ-Redaktion ein Youtube-Video vorgelegt, in dem zu sehen ist, wie ein junger Angler einen Meterhecht zurücksetzt.
Eine Erklärung für sein Handeln hat der Vereinsvorsitzende auch parat:
Die mit dem Video konfrontierte Fischereiaufsicht im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV in Rostock sieht die Sache nicht ganz so klar:
Wie soll man das nun beurteilen, wenn wie hier ein Ex-Angelvereinsvorsitzender so gegen Angelkollegen vorgeht?
Ist er also ein treuer Staatsbürger?
Oder ist das doch ein "kleiner Rachefeldzug" gegen die Vereinskollegen?
Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht, vor allem vor dem Hintergrund, dass Juristen in der Vergangenheit da eine durchaus andere Rechtsauffassung vertreten haben.
Wir haben zu diesen ganzen Fragen im Anglerboard sowohl redaktionell wie auch in Diskussionen im Forum schon viel Material bereit gestellt.
Ein erster Ansatzpunkt zu den ganzen juristischen Fragen um Zurücksetzen, C+R, Trophäenangeln und den ganzen damit befassten Komplex, zusammengestellt von Juristen, findet ihr hier:
C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung
Thomas Finkbeiner
Ex-Vorsitzender schwärzt Angelkollegen an!
Quelle:
https://www.svz.de/lokales/gadebusch-rehnaer-zeitung/schwere-vorwuerfe-gegen-angler-id17813161.html
In der SVZ findet sich derzeit folgende Geschichte, nach der ein Angelvereinsvorsitzender, der nur 2 Jahre im Amt war, gegen einen Angelkollegen, der einen Hecht zurückgesetzt hat, auch juristisch zu Felde zieht:
Nach dem Ende des zweijährigen Vorsitzes im Gadebuscher Sportfischerverein e.V. erhebt Marco Kern nun schwere Vorwürfe gegen Vereinskollegen. Mehrere Vereinsmitglieder sollen sogenanntes Trophäenfischen betreiben. Dabei werden möglichst große Fische nach dem Drillen lebend aus dem Wasser gezogen, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gewogen und gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt. Ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Laut dem Bericht hat er als Beweis der SVZ-Redaktion ein Youtube-Video vorgelegt, in dem zu sehen ist, wie ein junger Angler einen Meterhecht zurücksetzt.
Eine Erklärung für sein Handeln hat der Vereinsvorsitzende auch parat:
„Die Ideologien des Sportangelns sind so unterschiedlich, dass ich mich dazu gezwungen sehe, geltendes Recht zu wahren und zu handeln, nicht nur als Fischereiaufseher, sondern auch als Tierfreund“
Die mit dem Video konfrontierte Fischereiaufsicht im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV in Rostock sieht die Sache nicht ganz so klar:
Den konkreten Fall indes sieht er schwierig. „Was im Video nicht zu sehen ist, das ist die typische Trophäenhandlung“, so Thomas Richter. Also das allseits bekannte Posieren vor der Kamera mit dem Rekordfisch. Sollte eine entsprechende Anzeige allerdings auf seinem Tisch landen, sei er verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Alles andere sei Sache der Staatsanwaltschaft.
Wie soll man das nun beurteilen, wenn wie hier ein Ex-Angelvereinsvorsitzender so gegen Angelkollegen vorgeht?
Ist er also ein treuer Staatsbürger?
Oder ist das doch ein "kleiner Rachefeldzug" gegen die Vereinskollegen?
Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht, vor allem vor dem Hintergrund, dass Juristen in der Vergangenheit da eine durchaus andere Rechtsauffassung vertreten haben.
Wir haben zu diesen ganzen Fragen im Anglerboard sowohl redaktionell wie auch in Diskussionen im Forum schon viel Material bereit gestellt.
Ein erster Ansatzpunkt zu den ganzen juristischen Fragen um Zurücksetzen, C+R, Trophäenangeln und den ganzen damit befassten Komplex, zusammengestellt von Juristen, findet ihr hier:
C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung
Thomas Finkbeiner