carpi
Extremangler
Hallo zusammen!
Wenn ich einen Freund mit zum Angeln nehmen möchte, der keinen Fischereischein hat, darf dieser dann in RLP sog. Handlangerdienste tätigen?
Also Angel auswerfen.... beködern etc., solange der Fisch waidgerecht vom Fischereischeininhaber an Land gebracht und getötet wird?
Und wenn ja, wo steht das im Gesetz?
liebe Grüße
Wenn ich einen Freund mit zum Angeln nehmen möchte, der keinen Fischereischein hat, darf dieser dann in RLP sog. Handlangerdienste tätigen?
Also Angel auswerfen.... beködern etc., solange der Fisch waidgerecht vom Fischereischeininhaber an Land gebracht und getötet wird?
Und wenn ja, wo steht das im Gesetz?
liebe Grüße