Haftbar für Signalkrebse?

Oanga83

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Hallo zusammen,
Ich habe von einem Teich gehört in dem schon längere Zeit Signalkrebse leben.
Nun soll der Besitzter wegen mögliche Schäden in angrenzenden Gewässern/Teichen haftbar gemacht werden.
Der wiederum ist sich keiner Schuld bewusst ( er hat sie nicht eingesetzt) .
Kann der Besitzer wegen einer Invasiven Art die jederzeit eingewandert sein könnte überhaupt haftbar gemacht werden?
Wenn das so ist finde ich das eine riesen Frechheit.
Grüße und Petri
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Er hätte ihn zwischenzeitlich auch ablassen können... Ja ja, Eigentum verpflichtet :hay
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Artikel 14 (2) GG ^^
 

Oanga83

Active Member
Guten Morgen,
Im Prinzip habt ihr recht, dem steht aber gegenüber
Man den Teich gar nicht ablassen kann.
Die Krebse schon so lange drin sind das wenn eine Gefahr ausgingen, es schon passieren hätte müssen.
Er ja nicht verursacher ist.
Signalkrebse erst 2016 auf die Liste invasive Arten gesetzt wurden.
Es sich um einen Natürlichen Vorgang handelt den sowieso niemand beeinflussen kann.
Grüße und einen schönen Sonntag
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Guten Morgen,
Im Prinzip habt ihr recht, dem steht aber gegenüber
Man den Teich gar nicht ablassen kann.
Die Krebse schon so lange drin sind das wenn eine Gefahr ausgingen, es schon passieren hätte müssen.
Er ja nicht verursacher ist.
Signalkrebse erst 2016 auf die Liste invasive Arten gesetzt wurden.
Es sich um einen Natürlichen Vorgang handelt den sowieso niemand beeinflussen kann.
Grüße und einen schönen Sonntag
Naja nachdem Asbest 1990 verboten wurde hatten auch Leute die frisch ein Haus gekauft hatten oder einen Schuppen der damit gedeckt wurde ein Problem bei der Sanierung,insofern sehe ich das nicht, das ist dann Pech.
Und wenn man will* kann man jedes Stillgewässer trocken legen.


*und es sich leisten kann. Wenn man es nicht kann und nicht die Folgen der Verantwortung tragen möchte muss man sich überlegen ob ein eigener Teich das richtige für einen ist.
 

Oanga83

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Das Finde ich ist ein schlechter Vergleich.
Vor allem weil es diesen Teich schon so lange gibt das niemand weiss wer ihn gebaut hat und er mehr oder weniger verwildert ist.
Und wie gesagt der Kampf gegen die Viecher ist sowieso auf Dauer nicht zu gewinnen.
Ich denke er ist da fein raus
 

el.Lucio

Kreuzkümmel
Woher weiß man denn, dass die Krebse aus "seinem" Teich stammen. Vielleicht ist es ja auch umgekehrt? Welche Schäden verursachen die denn?
 
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Oanga83

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Das Hauptproblem denke ich ist das es mittlerweile selbsternannte Artenschützer gibt die meinen alles und jeden der nicht nach ihrer Pfeife tanzt Anzeigen zu müssen anstatt das man versucht den vernünftigen Weg zu gehen.
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
Fragt doch mal beim NABU nach...
Die haben doch immer eine Lösung parat... :whistling
 

Serdo

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Man den Teich gar nicht ablassen kann.
Die Krebse schon so lange drin sind das wenn eine Gefahr ausgingen, es schon passieren hätte müssen.
Er ja nicht verursacher ist.
Signalkrebse erst 2016 auf die Liste invasive Arten gesetzt wurden.
Es sich um einen Natürlichen Vorgang handelt den sowieso niemand beeinflussen kann.

Das alles ist in meinen Augen unerheblich. Es greift die Eigentümerhaftung ohne Verschulden. Ggf. auch nach Umweltschadensgesetz (USchadG). (Zugrunde liegt die EU-Richtlinie 2004/35/EG.) *(Ist natürlich alles nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung...)

Nehmen wir ein anderes Beispiel aus der Forstwirtschaft: Ein Waldstück wird vom Borkenkäfer befallen. Auch hier handelt es sich um einen natürlichen Vorgang, den der Eigentümer nicht beeinflussen konnte. Der Eigentümer ist nun dazu verpflichtet, die schadhaften/toten Fichten zeitnah und fachmännisch zu entsorgen, um ein Übergreifen des Borkenkäfers auf umliegende Waldstücke zu verhindern. Die Kosten für die Entfernung der befallenen Bäume trägt der Eigentümer. Wenn er die Schadbäume nicht entfernt und so die Ausbreitung des Borkenkäfers auf Nachbargrundstücke begünstigt, ist er auch hier für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob der Eigentümer davon weiß oder nicht (weil er z.B. gerade für mehrere Wochen/Monate im Krankenhaus liegt).

Ich kann verstehen, dass man das nicht fair oder gerecht findet. Schließlich ist der Eigentümer ja nicht der Verursacher. Wäre ein Verursacher (also z.B. jemand, der die Signalkrebse nachweißlich besetzt hat) zu ermitteln, so würde dieser in Regress genommen werden. (Möglicherweise verjährt das 12 Monate nach dem Kauf des Teiches...) Aber wie andere schon geschrieben haben: "Eigentum verpflichtet"

Ob der Teich abgelassen werden kann oder nicht, ist ebenfalls unerheblich. Wenn er nicht abgelassen werden kann, müsste er eben abgepumpt werden. (Wobei ich den Besatz von natürlichen Fressfeinden wie Aalen dem Abpumpen vorziehen würde...)
 

el.Lucio

Kreuzkümmel
Erstmal muss geklärt werden von wo nach wo der Schädling gewandert ist. Kann ja jeder behaupten der kommt vom Nachbarn
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Mit den Borkenkäfer, 2 Threads weiter oben, ist ja interessant. Gibts dazu einen Paragraphen oder Gerichtsurteil?

Vielleicht ist der Waldbesitzer auch ein Naturliebhaber und nicht finanziell interessiert. Dann lässt der die Monokulturfichten sterben, um das Entstehen eines neuen Waldes zu beobachten. Er ist nicht für die Monokultur und Finanzinteressen der Nachbarn verantwortlich.

Es gab ja schon genug Urteile zugunsten verwilderter Gärten oder Gartenteichfrösche, auch wenn dadurch die Grundstückswerte der Nachbarn sanken.

Vom Menschenverstand sehe ich das so, dass du für die Signalkrebse nicht zuständig ist. Dann müsste auch jeder Tümpel mit Kamberkrebsen trocken gelegt werden. Dasselbe auch für Nutrias. Bist du verantwortlich, wenn Nutrias aus deinem Teich die Straße oder Damm untergraben und dadurch Schäden verursachen?
 
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