Hab da noch mal eine Frage

Adrian*

Faulenzer
AW: Hab da noch mal eine Frage

Setzkeschecher sind bei uns nur in stillen gewässern, ohne schiffsverkehr erlaubt....
 
AW: Hab da noch mal eine Frage

Ist bei uns ebenso! Wobei die Einschränkung bei uns heißt:
Gewässer ohne Wellenschlag!
Hier mal ein Link, mußt dann mal unter dem entsprechenden Bundesland schauen!

Gruß Uwe
 

Karpfenchamp

Bafo-Freund
AW: Hab da noch mal eine Frage

Auch bei uns darf man Setzkescher in Gewässern die keine Wasserstraßen sind verwenden
 

EgoZocker

Member
AW: Hab da noch mal eine Frage

Ganz genau so ist es: z.B. ist bei uns am Mai wegen dem Schiffsverkehr das Verwenden von Setzkeschern verboten
 
AW: Hab da noch mal eine Frage

Ich glaube nicht! Das ist von Verein zu verein verschieden!
 

Norgefahrer

Der nen Haken im Daumen hatte
AW: Hab da noch mal eine Frage

Also in NRW sind die Dinger verboten |uhoh:
 
R

rudlinger

Guest
AW: Hab da noch mal eine Frage

#d
karpfenmaus schrieb:
Hey das ist aber lieb, das Ihr alle so fix antwortet,
also z.b. am Rhein darf ich den nicht benutzen aber dafür an Forellenteichen
Hian Forellenteichen ziehn die Dir die Ohren übers Fell und das wär doch schade *feix
TL
 
AW: Hab da noch mal eine Frage

Soweit ich weiss, dürfen keine Edelfische im Setzkescher gehalten werden.
 
AW: Hab da noch mal eine Frage

Edelfische sind Goldorfe, Silberfischchen und der Goldfische. In Hessen und NRW auch noch der Bronzekarpfen, Quecksilbergründling und alle Weißgoldfischarten. ;)

ernsthaft: So grob gesagt, alle Fische, die einer Fangbegrenzung an den meisten geschlossenen Gewässern unterliegen. Wie Aal, Karpfen, Hecht, Zander, .. usw.

siehe GOOGLE.de ... da werden Sie geholfen !

mfg, demo
 
W

Wallerfreund

Guest
AW: Hab da noch mal eine Frage

@ karpfenmaus

Hallo,
Hier in Bayern ist es eigentlich recht gut beschrieben im §17 seit 01.01.2005 im

AVFiG vom 19. März 2004​
Verordnung zur Ausführung des


Fischereigesetzes für Bayern



(AVFiG )



Vom 04. November 1987, zuletzt geändert am 07.August 2002.



Hier mit der Verordnung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften vom 19.März 2004



Änderungen ab 01.01.2005

















§ 17 Hältern gefangener Fische
(1) Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. 2Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind.
(2) In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältem in Setzkeschem nur erlaubt wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist.
(3)In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.

In NRW ist leider noch keine konkrete Regelung im Gesetz ersichtlich, speziell zum Thema : Setzkescher.

Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Stand 22. Juni 1994)
§ 39 Verbot schädigender Mittel
(1) Es ist verboten, beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden.
(2) Die obere Fischereibehörde kann im Einvernehmen mit der oberen Wasserbehörde für wissenschaftliche Zwecke Ausnahmen von den Bestimmungen des Absatzes 1 zulassen.
(3) Das ...

Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter.
 

Ronen

EAGLE-S Fan
AW: Hab da noch mal eine Frage

@ rudlinger ... Du meinst sicher " das Fell über die Ohren "! :)

Keine Ahnung was die Gesetzeslage diesbezüglich hier in Sachsen für ne Regelung hat. Ich fang ja eh nix :)
 
AW: Hab da noch mal eine Frage

Welchen Sinn machen diese Dinger eigentlich, sofern man nur einen Tag lang angelt?

Wenn´s draussen 40 Grad sind, seh ich ja noch einen Sinn darin, aber bei gemäßigtem Wetter und dann so, wie der heini letztens, der den Kescher am Ende der Angelsitzung einfach nur aus dem Wasser zog und dann Kaffee trinken ging bis die Fische tot sind, :c wäre ich auch für ein Verbot. |gr:
 
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