Gute Nachricht für alle Schleppangler

Guide

New Member
Seit dem 15.9.2005 darf auf einigen Gewässern in Mecklenburg geschleppt
werden.Darunter befinden sich zum Beispiel die Müritz und der Plauer See!

Unglaublich, aber wahr !!!#6
 

hauki

<;))))))))))<<
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Wow, das ist ja richtig interessant!
Danke für die Info.

Grüsse
/hauki
 

Guide

New Member
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Das Schleppen ist seit dem 1.9.2005 (neues Fischereigesetz)in Meck-Pomm.
nicht mehr grundsätzlich verboten.Es obliegt jetzt dem Pächter oder Fischer
es freizugeben oder nicht(Siehe jeweilige Angelberechtigung).Bei entsprechender Nachfrage wird natürlich jeder Fischer ein Geschäft wittern...

V.G. an alle Schleppangler Guide|wavey:
 

MeRiDiAn

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AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Hey DIDI & alle anderen die es interessiert !

BODDEN- & KÜSTENGEWÄSSER sind weiterhin TABU !
Es gelten die gleichen Regeln, wie bisher !

mfg
basti​
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

An den Bodden wird sich zeigen, ob es nun erlaubt wird,
aber wieso sollte es in den Küstengewässern verboten sein? |kopfkrat War ja bisher auch nicht verboten.
 

MeRiDiAn

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AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Ojemine ... ist ja der ein oder andere mit der Gesetzeslage sehr gut vertraut !

Nach dem Fischereigesetz von M/V ist es nach § 17 (1) Nr. 6

Zitat: :b das Fischen mit der Schleppangel in Binnengewässern und in den in §1 (2) Satz 2 genannten Teile der Küstengewässer (Bodden,Haffe,Wieke) verboten!

§1 (2) Küstengewässer sind die dem Land Mecklenburg-Vorpommern vorgelagerten Teile der Ostsee, auf die sich die deutsche Gebietshoheit erstreckt. Zu den Küstengewässern gehören auch die Sund- und Boddengewässer, Wieke, Hafte, Buchten, das Achterwasser und der Peenestrom sowie die in der Anlage aufgeführten Strecken von Wasserläufen.
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Also noch einmal explizit für Dich Toni ...
Das Schleppangeln in den Bodden, Haffen etc. ist & bleibt weiterhin VERBOTEN !
Lediglich erlaubt ist es auf den Binnenseen des Landes Mecklenburg Vorpommern, WENN KEINE Ausnahmeregel besteht .. d.h. natürlich obliegt dem jeweiligen Pächter o.ä. das Schleppangeln an jeweiligem Gewässer zu untersagen !

basti
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

MeRiDiAn schrieb:
Das Schleppangeln in den Bodden, Haffen etc. ist & bleibt weiterhin VERBOTEN !

Dort war es bisher, wie ich oben schon sagte, verboten. Schön, dass du dich nun korrigiert hast.#6



Achso: Pass einwenig auf deinen Umgangston auf.#t
 
Zuletzt bearbeitet:

MeRiDiAn

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AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Toni_1962 schrieb:
An den Bodden wird sich zeigen, ob es nun erlaubt wird,

Es wird sich an den Boddengewässern nichts zeigen können, da es bleibt wie es ist!

Toni_1962 schrieb:
aber wieso sollte es in den Küstengewässern verboten sein? |kopfkrat War ja bisher auch nicht verboten.

Siehe § oben ;) ... ist & bleibt ebenso verboten !

Hab an meinem Umgangston nichts auszusetzen, oder zählt das Wort EXPLIZIT zu den Schimpfwörtern ?¿?

MFG
basti
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Eben in deinen zitierten §§ steht doch, dass das Schleppverbot sich auf die explizit genannten Teile der Küstengewässer also Bodden,Haffe,Wieke bezieht, nicht aber generell auf die Küstengewässer im Gesamtem #h Beispiel: Ich war auch dieses Jahr wieder 2 Wochen auf Rügen zum Hechtfischen. In den Bodden war Schleppverbot, an der Ostseeküste außerhalb der Bodden zur offenen See hin aber ist Schleppen erlaubt und dies ist offiziell auch Küstengewässer (nach deinen zitierten §§), für welche ein Fischereischein vorgeschrieben ist und auch eine Lizenz zu erwerben ist.

Verboten war bisher : "das Schleppangeln in den Boddengewässern, Wieken, Haffen und
Bodden"


tja: wie du selbst sagtest:
"Ojemine ... ist ja der ein oder andere mit der Gesetzeslage sehr gut vertraut !"
 
Zuletzt bearbeitet:

MeRiDiAn

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AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

MeRiDiAn schrieb:
§1 (2) Küstengewässer sind die dem Land Mecklenburg-Vorpommern vorgelagerten Teile der Ostsee, auf die sich die deutsche Gebietshoheit erstreckt.

Jungejunge nocheinmal .. da wills aber jemand genau ausgefidelt haben ;) ... sagt Dir der Begriff vorgelagerte Ostseeteile etwas, oder Küstenstreifen ?
Ich denke doch !
Das ich auf den meisten & weitesten Teile der Ostsee meine Downrigger ausbringen kann, ist mir nicht unbekannt ;) .. erspare mir jetzt das Einstellen diverser Lachse oder Meerforellen, welche dem geschleppten Apex nicht widerstehen konnten #h

Und es muss nicht heissen "in den Bodden WAR Schleppverbot..", sondern es sollte richtig heissen, wenn wir nun schon ins Detail gehen, "im Bodden IST Schleppverbot" ;)

Letztlich ging es mir ausschließlich darum, diese, Deine Aussage/Hoffnung verblassen zu lassen:
Zitat von Toni_1962
"An den Bodden wird sich zeigen, ob es nun erlaubt wird"


Ich denke wir beide wissen worum es geht & können die Sache nun hier abhaken ... :)

mfg
basti

p.s.: Wer andern eine Grube gräbt ... läuft meist drumherum ;)
 

oerkel

Member
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Moin Männers!

Ich würde mir gar kein so heißen bei diesen Thema machen|krach: .
JA, es ist eine der geilsten Angelmethoden überhaupt. Und machen wir uns nix vor..Es scheint ein riesiges Gewässer zu sein. Doch der Großteil des Fisches konzentriert sich auf ein relativ kleines Areal. Unter uns gibt es sicherlich viele Petrijünger, die die Worte catch & release nicht nur kennen, sondern sie auch praktizieren. Leider habe ich nur all zu oft dort Schlachtebrigaden gesehen, welche ihren Blutrausch voll auslebten. Meiner Meinung nach würde ein solches Gewässer ruck-zuck "platt" gefischt.
...es geht auch so.

..und wer angeln kann, fängt auch Fische!!:q
 

MeRiDiAn

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AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Jup Steve ist ja im allgemeinen meine Meinung, wenn Du es auf Binnenseen beziehst ... GottSeiDank erfreut sich C&R eines immer größer werdenden Anhängertums .. es ist nunmal wie es ist & man muss nun damit leben !

Bitte keine C&R Grundsatzdiskussion aus diesem Thema machen ;)

basti
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

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Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern
Mecklenburg-Vorpommerns
(Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V)



Vom 15. August 2005


§ 1 Geltungsbereich​








Diese Verordnung gilt für die Küstengewässer nach § 1 Abs. 2 des
Landesfischereigesetzes.

....


§ 10 Fischerei innerhalb der Drei-Seemeilen-Zone​







(1) Innerhalb einer Zone, deren seewärtige Begrenzung im Abstand von drei
Seemeilen von der Basislinie verläuft, darf die Fischerei nur durch Schleppangeln
und mit Methoden der passiven Fischerei ausgeübt werden.



...


§ 14 Fischereibezirke​








(1) Zur Gewährleistung einer besseren Bewirtschaftung der Gewässer werden
folgende Teile der Küstengewässer zu Fischereibezirken erklärt:
1. Stettiner Haff
Von der Grenze zur Republik Polen bis zur Straßenbrücke Zecherin
einschließlich Warper See und Usedomer See sowie der unteren Uecker bis
zur Straßenbrücke Ueckermünde, der unteren Zarow bis zur Straßenbrücke
Grambin und der unteren Peene bis zur Eisenbahnbrücke Anklam.
2. Peenestrom
Von der Straßenbrücke Zecherin bis zur Linie Nordspitze Struck - Nordspitze
Peenemünder Haken einschließlich Achterwasser, Balmer See, Nepperminer
See, Krienker See und Krumminer Wiek, der Spandowerhagener Wiek und des
Freesendorfer Sees.
3. Greifswalder Bodden
Von der Linie Nordspitze Struck - Nordspitze Peenemünder Haken bis zur Linie
Nordspitze Peenemünder Haken - Nordspitze Ruden - Südperd bis zur Linie
Venzvitz - Groß Miltzow einschließlich sämtlicher Inwieken, des Zicker Sees,
des Selliner Sees, des Neuensiener Sees, des Wreechener Sees und des
Unterlaufes des Ryck bis zur Straßenbrücke Greifswald.





4. Strelasund
Von der Linie Venzvitz - Groß Miltzow bis zur Linie Lotsenturm Barhöft -
Unterfeuer Bock, bis zur Nordgrenze des Fischschonbezirkes "Der Bock" und
bis zur Linie Südspitze Hiddensee - Freesenort einschließlich Kubitzer Bodden
und der Breite bis zur Straßenbrücke Waase - Mursewiek sowie sämtlicher
Inwieken.
5. Gewässer zwischen Hiddensee und Rügen
Von der Linie Südspitze Hiddensee - Freesenort bis zur Nordgrenze des
Fischschonbezirkes "Der Libben" einschließlich Rassower Strom, Wieker
Bodden, Breetzer Bodden, Breeger Bodden, Neuendorfer Wiek, Tetzitzer See,
Spyker See, Mittel See und Großer Jasmunder Bodden.
6. Kleiner Jasmunder Bodden
7. Darßer Boddenkette
Von der Linie Lotsenturm Barhöft - Unterfeuer Bock westwärts einschließlich
Grabow, Barther Bodden, Zingster Strom, Fitt, Meiningen, Bodstedter Bodden,
Koppelstrom, Saaler Bodden und Ribnitzer See sowie der Unterlauf der Barthe
bis zur Straßenbrücke Barth, der Prerower Strom in seiner gesamten Länge,
der Unterlauf der Recknitz bis zur Straßenbrücke Ribnitz-Damgarten und der
Körkwitzer Bach bis zur Straßenbrücke Körkwitz.
8. Wismar Bucht
Südlich der Linie Halbinsel Wustrow (54° 05,6' N 11° 33,3' E) Groß-Klütz-
Höved einschließlich Wohlenberger Wiek, Boltenhagener Bucht, Eggers Wiek,
Kirch-See, Breitling und Salzhaff....

(4) In den in Absatz 1 genannten Gebieten ist das Schleppangeln verboten.



...

§ 27 In-Kraft-Treten









Diese Verordnung tritt am 1. September 2005 in Kraft.
Schwerin, den 15. August 2005


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#h @ Meridian

Damit ist es nun geklärt:

Das Schleppen ist in Küstengewässern erlaubt bis auf die in §14 Ansatz 1 genannten Gewässern. #h

PS: Was diese Gewässer angeht: Die Hoffnung stirbt zuletzt|rolleyes









 
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sundangler

Kein Hardcoreangler
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Das ja weiterhin großer Mist.Ich wohne im §14 :c :c :c :c
 

Fishing Dentist

New Member
AW: Gute Nachricht für alle Schleppangler

Moin Männers,
ich habe da ,trotz der vorangegangenen kompetenten Beiträge ,doch noch einige Fragen.Darf man jetzt in der Tromper Wieck und den anderen seewärtigen Gewässern Rügens trollen? -In der Jahresangelerlaubnis,ausgestellt im Januar 2005,steht :"Das Schleppangeln in den Bodden,Wieken,Haffen und Buchten ist verboten. ....In allen Fischereibezirken(ausgenommen Wismarbucht)sind Boote ,während des Angelns zu verankern."Ich meine verstanden zu haben ,durch die Novellierung des Gesetzes seien diese Angelgründe jetzt frei,oder? Hoffentlich ist in diesen Bereichen auch das Ankergebot aufgehoben worden.Sonst gibts ein Knöllchen nicht fürs Schleppangeln,-nein nein- aber fürs Nichteinhalten der Ankerpflicht.2.Frage:War bis Dato das Schleppangeln in der Tromper Wieck,.... überhaupt verboten?


P.S. Ich werde demnächst immer meinen alten Schulfreund zum Angeln mitnehmen.Er kann zwar nicht angeln ,taugt aber zum juristischen Beistand ,weil er selbiges studiert hat.Nebenbei darf er dann noch die äußerst wichtigsten meiner Utensilien in seiner Aktentasche rechtshändig für mich tragen,als da wären.Angelscheine für Schleswig Holstein,Mac Pomm und den Schonbezirk Brodten,Personalausweis,Sportbootführerschein See,-Binnen,Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst,Beschränkt Gültiges
Betriebszeugnis für Funker I,Zulassungs-und Abnahmebescheinigungen der UKW Seefunkanlage,Eigentumsnachweis des Sportbootes(5Meter Klasse),Schiffszertifikat,Auszug aus dem Schiffsregister,Grenzübertrittserlaubnis(letzteres ist kein Witz!!),Bootsrechnung mit Ausweisung der Deutschen Mehrwertsteuer,Ersatzglühbirnen in 12 und24Watt für DHI Beleuchtung.In der anderen Hand darf der Herr Advokat die Deutsche Nationalflagge hochhalten,hier kann er sein sportliches Geschick ,um den geschärften Angelhaken auszuweichen, voll zum Einsatz bringen.(Auch kein Witz,Boote in Fahrt müssen die Nationale führen,in Mindestgröße und makellosem Zustand ,zerfledderte Flagge bringt Knöllchen!.)
Grüße von der Lübecker Bucht an die Expertenrunde sendet Uwe
 
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