Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Taywer

New Member
Hey leute,

Also ich bin 15 und in meinem dorf in bayern sind zwei seen die ich gerne pachten würde ich habe einen gültigen fischereischein soweit alles klar jetzt ist meine frage ob ich den see pachten darf da ich ja noch nicht volljährig bin muss dann meine mutter den pachtvertrag für mich unterschreiben oder geht das nicht da sie keinen gültigen fischereischein hat?

freue mich auf eure antworten ;)
 

Gü.a.Pa.

Member
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Wenn du einen Pachtvertrag abschließen willst musst du volljährig sein.
Deine Eltern können aber einen Pachtvertrag abschließen dazu braucht man keinen Fischereischein.
 
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Wenn der See bzw. die beiden Seen nicht ablassbar sind, braucht er aber einen volljährigen Fischereischeininhaber!
Bei einem ablassbaren Teich braucht er diesen nicht!
 

antonio

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AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Wenn der See bzw. die beiden Seen nicht ablassbar sind, braucht er aber einen volljährigen Fischereischeininhaber!
Bei einem ablassbaren Teich braucht er diesen nicht!

"(2)
1
Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein besitzt.
2
Pachtet eine juristische
Person, so muss mindestens ein verfassungsmäßig berufener Vertreter Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein.
3
Diese Bestimmungen gelten nicht für geschlossene Gewässer im Sinn des Art. 2 Nrn. 1 und 2 . "


wenn er selber pachten will muß er volljährig und im besitz eines fischereischeins sein.

wenn eine juristische person(verein als beispiel pachtet) muß ein vertreter des vereins einen gültigen fischereischein besitzen,
also das/die mitglieder des vorstandes, die vertretungsberechtigt sind.

im falle des te gehts also nicht, es sei denn es ist ein gewässer entsprechend artikel 2 des bayrischen figes.dann darf er aber auch nicht selber pachten da er nicht volljährig ist.

antonio
 
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Was hab ich denn anderes geschrieben?
Ein Teich darf auch von "nicht Fischereischeininhabern" gepachtet werden wenn dieser ablassbar ist - und mit anderen Gerätschaften wie z.b. Reusen/Netzen etc abgefischt wird.

Will er darin mit einer "Handangel" fischen benötigt er den Fischereischein.
 

antonio

Active Member
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

hab ich gesagt, daß du was falsches geschrieben hast?
ich hab nur alles zusammengefaßt.
der te kann so oder so nicht pachten, da er nicht volljährig ist.
und bei nem ablaßbaren gewässer kann er seine eltern vors loch schieben aber selber pachten ist nicht.

antonio
 

Taywer

New Member
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Hab ich eigentlich damit auch rechte Also darf ich dann dort zum angeln mit freunden ohne erlaubnisschein weil als pàchter darf man das ja
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

So weit ich die bayrischen Gesetze kenne würde ich niemanden an (m)einem See ohne gültigen Fischereischein angeln lassen. Das könnte sehr böse nach hinten losgehen. Genaueres können dir aber sicherlich die bayrischen Kollegen sagen.
 

GeorgeB

Member
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Steht denn im bayrischen Fischereigesetz ausdrücklich(!), dass ein Pächter volljährig sein muss?

Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen meines Wissens durchaus Pachtverträge abschließen, sofern die Eltern ihre Einwilligung geben.
 
L

Lazarus

Guest
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Hab ich eigentlich damit auch rechte Also darf ich dann dort zum angeln mit freunden ohne erlaubnisschein weil als pàchter darf man das ja
Laut Fischereigesetz darfst du bis zu 3 Personen ohne Erlaubnisschein fischen lassen, du als Pächter musst aber ebenfalls anwesend sein.
Hast du mehr als 3 Freunde, die gleichzeitig mit dir Angeln wollen, musst du ihnen Erlaubnisscheine ausstellen, die vorher vom Landratsamt genehmigt werden müssen.

Sollten deine Kumpels unter 18 sein und den Jugendfischereischein haben, musst du die Erlaubnisscheine nicht genehmigen lassen. Natürlich muss dann ein volljähriger Begleiter mit Fischereischein dabei sein.

Nachlesen kannst du das alles im Bayerischen Fischereigesetz Artikel 29.
 

Taywer

New Member
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Ne eigentlich meinte ich ob ich das recht habe meine freunde einzuladen da ich ja nicht volljährig bin also mehr ob ich rechte habe in dem vertrag da ja meine mutter für mich unterschreiben muss also ich ja nicht direkter pächter bin
 

GeorgeB

Member
AW: Geschlolossenes Gewäser pachten mit 16

Ich habe im bayrischen Fischereigesetz nicht gelesen, dass man volljährig sein muss. Da steht nur, dass man als Pächter einen Fischereischein, keinen Jugendfischereischein(!), besitzen muss.

Deine Mutter kann nicht pachten, wenn sie keinen Fischereischein hat. Du musst Pächter sein. Sie muss lediglich ihr (schriftliches) Einverständnis dazu geben, denn du bist als Jugendlicher nur beschränkt geschäftsfähig.

Sicherheitshalber rufst du am besten kurz bei der Fischereibehörde an.
 
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