Gegen Vorwurf vom Angelverein wehren

Schwarzachangler

Active Member
Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben vom Verein bekommen, dass ich angeblich eine Feuerstelle verbotenerweise hinterlassen habe und Reste eines filetierten Karpfen an Gewässer X zurückgelassen habe.

Ich war zwar mehrmals im August am Gewässer X, jedoch habe ich weder einen Karpfen (kein Eintrag im Fangbuch und ich habe die ganze Zeit auf Hecht gefischt) gefangen noch Feuer gemacht.

Ein Anruf beim Vorstand brachte keinen Erfolg, der hat nur noch weitere Unterstellungen gemacht. (Zum Beispiel mein Vater war dabei). Er konnte konnte auch kein konkretes Datum zum Vorwurf nennen.

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Viele Grüße
Schwarzachangler
 

Schwarzachangler

Active Member
Ich danke dir für den guten Beitrag. Das mit dem Ruhig und höflich bleiben ist gar nicht so einfach. Unser Vorstand hat nämlich überhaupt nicht mit sich reden lassen am Telefon und war selbst ziemlich ruppig.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Um eine rechtschutz abzuschließen ist es in dem Falle wohl zu spät. Ansonsten freundlich und verbindlich schriftlich nachfragen, was genau wann vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen, bei nem tatsächlichen Rauswurf würde ich abwägen ob ich einfach gehe (weil Spackenverein) oder ob ich dagegen rechtlich vorgehe - was den Einstieg bei anderen Vereinen in der Gegend eher erschweren dürfte.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Eigentlich müsste es ja genau umgekehrt sein. Aber beweise dem Verein, dass du es nicht warst und suche das direkte Gespräch. Natürlich mit einem unabhängigen Zeugen.
 

Riesenangler

Well-Known Member
Wer beschuldigt muss beweisen. Und nur vom Erzählen, müssten ja so ziemlich alle schonmal schuld gewesen sein. Konkret Datum, Uhrzeit, Zeugen erfragen. Besonders letztere sind meist der Knackpunkt. Da wird gerne behauptet, was ein anderer erzählt hat, way der wiederum gehört haben will, was ein vierter erlebt haben will. Und Fragt man diesen dann ist alles ganz anders. Aber wechselt den Vorstand, wenn eurer nach Gutsherrenart nicht einmal für ein klärendes Gespräch zu verfügung steht.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben vom Verein bekommen, dass ich angeblich eine Feuerstelle verbotenerweise hinterlassen habe und Reste eines filetierten Karpfen an Gewässer X zurückgelassen habe.

Hallo,

ganz einfach dem Verein schriftlich mitteilen, dass dies nicht stimmen kann, da erstens kein Feuer gemacht wurde und zweitens auch kein Karpfen gegrillt wurde. Es müsste ja jemand da sein, der das Anlegen der Feuerstelle von Dir beobachtet hat und bezeugen kann. Dann erstmal abwarten was dann geschieht. Gut wäre natürlich zu wissen, was man an dem Tag, der für die "Tat" angegeben wird, gemacht hat (eventuelles Alibi, falls man nicht beim Angeln war).
Was weiter geschieht kommt auf die Satzung an. Bei uns z.B. muss, vor dem eventuellen Gang vor ein ordentliches Gericht (wegen falscher Verdächtigung) erst das vereinsinterne "Ehrengericht" angerufen werden und erst wenn man hier nicht recht bekommt, kann der ordentliche Gerichtsweg beschritten werden.

Petri Heil

Lajos
 
Zuletzt bearbeitet:

sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Heutzutage rennt doch wohl jeder mit ´nem Smartphone durch die Gegend und jeder Quatsch wird fotographiert,
warum liegen keine Beweisfotos von diesem Vorgang vor? Würde ich mal beim Vorstand hinterfragen.
Außerdem würde ich darauf bestehen, solange keine eindeutigen Beweise vorgelegt werden,
gilt immer noch die gesetzlich untermauerte Regel, ein Jedermann gilt solange als unschuldig,
bis seine Schuld einwandfrei bewiesen werden kann. Das würde ich dem Vorstand schriftlich und mit Nachdruck mitteilen.
 

Seele

Böhser Siluro
Teammitglied
Ich bin auch in so einem Verein, da kannst du selbst 4 Gegenstimmen bringen wenn die der Meinung sind das war so dann war das so. Ob Beweise bzw. Gegenbeweise vorliegen ist völlig Latte. Es wird ihr Stiefel durch gezogen und wenn dein Gesicht nicht in den Verein passt, dann hast du Pech gehabt.
Dagegen im anderen Verein in dem ich bin, kann man ganz normal miteinander reden und es wird eigentlich immer ne Lösung gefunden.

Wenn dein Verein ersteres ist, dann wechsel einfach den Verein, es macht keinen Sinn mit so engstirnigen Leuten zu diskutieren. Gerade in Angelvereinen hast du oft eine Vetternwirtschaft dass schlimmer nicht mehr geht.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Verein B beitreten und es bei Verein A auf einen Rausschmiss samt Klage ankommen lassen. Beschäftigung mit der Satzung ist in deiner Situation recht nützlich
 

dreampike

Well-Known Member
Hallo Schwarzachangler,

als Ältestenrat in einem Anglerverein finde ich die Vorgehensweise Deines Vereins sehr seltsam und Du solltest auf jeden Fall dagegen vorgehen. Der wichtigste Punkt wurde schon genannt: Welche Beweise oder Zeugen führen zu dem Vorwurf? Das sollte der Verein auf jeden Fall darlegen.
Zu dem was oben bereits geschrieben wurde, aus meiner Erfahrung mit derartigen Fällen noch ein paar Fragen/ Hinweise:

1. Enthielt das Schreiben bereits Hinweise auf mögliche, veinsinterne oder auch externe Konsequenzen (Vereinsausschluss, Sperre, Anzeige, Geldauflage...)?
2. Was steht in der Vereinssatzung drin zu genau diesen Themen, z.B. unter welchen Umständen können vereinsinterne Strafen verhängt werden?
3. Gibt es in diesem Verein Instanzen, die in derartigen Fällen eingeschaltet werden müssen, wie oben angedeutet ein Schiedsgericht, ein Ältestenrat o.ä.? Falls nicht, kannst Du Dich an den regionalen Fischereiverband wenden, die sollten Dir weiterhelfen können.
4. Ob es in der Satzung drinsteht oder nicht, Du hast auf jeden Fall vor der Verhängung einer Konsequenz das Recht auf eine Anhörung. Da dieses Recht im Grundgesetz verankert ist, braucht es nicht in der Satzung drinstehen.
5. Droht eine Dir unangenehme Vereinsstrafe (längere Sperre, Vereinsausschluss), wäre das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes ratsam. Die meisten Vereinsorgane sind juristische Laien, viele Vorwürfe lassen sich unabhängig vom Wahrheitsgehalt aufgrund gemachter Formfehler abwenden.
6. Der Vorwurf unbewiesener ehrenrühriger Taten könnte unter Umständen auch als Üble Nachrede bewertet werden.
7. Die Kommunikation zum Verein zu diesem Thema sollte nur noch schriftlich erfolgen. Falls es zu einer Aussprache kommt, ziehe unabhängige Zeugen hinzu und bestehe auf ein beiderseitig unterschriebenes Ergebnis-Protokoll.
Viel Erfolg!
Wolfgang aus Ismaning
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Ich frage mich immer wieder, wie solche Vorständler an ihre Posten gekommen sind......

Bleibe auf jeden Fall ruhig, ohne handfeste Beweise kann dir niemand eine Unterstellung zum Schuldspruch machen. Sprich mit den Mitgliedern des Vorstandes einzeln, um die Stimmung auszuwerten, vielleicht ist ja auch jemand dabei, der aus ganz anderen Gründen eine kleine Gruppenbewegung anzetteln will. Lass dir die Vorwürfe schriftlich zuschicken und fordere die Beweise an. Schau dir die Satzung an und stelle Fest, gegen welche Punkte du verstoßen haben solltest.

Zu guter letzt, mach dir den Kopf nicht heiß. Diese Konflikte gibt es in jedem Verein, wo der Vorstand sich in der Alleinherrschaft sieht und glaubt, das wir in der Feudalzeit leben. Da sowieso niemand außer dem Vorstand angeln kann, verweise ebenfalls darauf, das du nie Karpfen fängst und die Rute falsch rum hältst. Eskalieren bringt definitiv nichts, die Dickschädel sind meist erst Kompromissbereit, wenn sie als Sieger vom Platz gehen.......
 
Moin

Irgendwann mitte der 90er wurde gegen mich auch ermittelt. Angeblich hatte ich in meinem Karpfenzelt ein feuer mit 1 m hohen flammen ( Im Zelt ) ^^

Was natürlich blödsinn wahr,es gab dann eine Sitzung mit Ehrenrat die ich gewonnen habe.

Der damalige typ war bekannt dafür alles Anzukacken was nur geht auch wenn es nicht stimmte.

1 jahr später erwischte ich ihn dann beim Blinkern in der Schonzeit,der Verein hatte Gemeinschatsfischen und er dachte an einem anderen Gewässer ist ja nun keiner, weil alle beim Angeln sind.

Da ich 3 Zeugen hatte gab es wieder ne Ehrenrats.....und er wurde verknackt zu 500DM in die Jugenkasse.

Karma kommt immer........
 

Toni_1962

freidenkend
Bevor jetzt schon wieder scharf geschossen wird, wäre das Schreiben interessant, was da drinnen steht und wie es drinnen steht.
Alleine ein Brief mit dem Hinweis, man man angeblich etwas getan hat, ist noch nicht verwerflich.

Stell doch mal das Schreiben ein, sonst kann man nichts fundiert raten.
 

feko

Well-Known Member
Im zweifel für den Angeklagten.
Wo kämen wir denn dahin wenn jeder einfach jemanden ohne Beweise verurteilen könnte. ?
hast du Feinde im Verein ?
wer war derjenige der dich angezeigt hat?
Einige Vereine sollten sich überhaupt nicht mehr Verein nennen dürfen.
Zweckgemeinschaft wäre treffender.
Lg und viel Erfolg
 
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