Frage zur Rechtssituation Wurmbündel/Köderfisch

Justin123

Well-Known Member
Hallo, ich taste mich gerade ein wenig an das Wallerangeln heran und hab auch schon erste Erfolge erzielen können. Zum einen auf U-Posen Montage mit Wurmbündel zum anderen aber auch als einfachen Beifang beim Aalangeln an einem 6er Haken mit einem halben Tauwurm.

Allerdings stellt sich mir die Frage wie es rein rechtlich aussieht.
Bei uns sind generell 2 Ruten erlaubt. 2 Friedfischangeln oder 1 Friedfisch und eine Raubfischangel oder 1 Spinnrute.
Wenn ich nun 2 Ruten auslege mit U-Posen Montage und Drillingen. Einmal mit Köderfisch und einmal mit Tauwurmbündel (an Drillingen) habe ich dann 2 Raubfischruten oder 1 Raubfisch und eine Friedfisch. Woran wird das ganze Festgemacht. An den Anbisstellen? An dem verwendeten Köder?
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Wenn du 2 Ruten mit Drillingen ausgelegt hast würde ich dir als Kontrolleur unterstellen, das du zwei Raubfischruten ausgelegt hast. (Drillingsverbot für Friedfische).
Sollte dir ein Waller oder Aal an einen Einzelhaken gehen, würde ich als Kontrolleur es von der Größe des Hakens abhängig machen. Einen 2er Haken mit Wurm würde ich noch für einen Karpfen durchgehen lassen, einen 6/0 Circle Hook würde ich dir nicht abnehmen. Und du solltest mir auch nicht erzählen, das du eine Raubfischrute und eine AAlrute mit Wurm ausgelegt hast, bei mir wäre die Aalrute auch eine Raubfischrute. Aber alles nur wenn ich dich kontrollieren würde.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Wenn ich nun 2 Ruten auslege mit U-Posen Montage und Drillingen. Einmal mit Köderfisch und einmal mit Tauwurmbündel (an Drillingen) habe ich dann 2 Raubfischruten

Ja, ganz klar zwei Raubfischruten!
Oder willst du einem Kontrolleur weismachen wollen, du gehst mit U-Pose und Drillingen auf z.B. Karpfen?

Woran wird das ganze Festgemacht. An den Anbisstellen? An dem verwendeten Köder?
Ich würde mal sagen, auch wenn es als rechtliche Definition nicht reicht, man könnte es am gesunden Menschenverstand festmachen.
Warum sollte man mit schwerem Gerät, entsprechenden Schnüren, Haken, usw. sonst auf Friedfische gehen?

Es tut übrigens auch gar nicht weh, nur mit einer Rute auf Waller zu fischen und es ist nur rechnerisch besser, also eine höhere Erfolgsaussicht, zwei Ruten zu benutzen!
Ich selbst mache dies häufig, also nur mit einer Rute fischen obwohl ich mit zweien darf, dafür aber konzentriert und fange dabei nicht weniger als mit zwei Ruten.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
Am Ende sind wir hier wieder beim beliebten Thema "Diffuse Festlegung von Vereinsregeln". Diesen Unsinn habe ich aus dem Regelwerk meines Vereins komplett rausgestrichen und Verbotszeiten für bestimmte Köder festgelegt. Das gibt sonst nur eine Menge Ärger, bis hin zu zivilrechtlichen Prozessen, wenn ein Kontrolleur durchdreht und der Angler sich wehrt. Drillinge und 6/0er Haken sind eindeutig, aber was ist mit einer Wallerrute mit 0,4er Geflochtener, an der ein 3cm-Pellet hängt? Hier im Landkreis sind aktuell erst wieder Verfahren anhängig, wo Vereinsmitglieder den Verein verklagt haben und absehbar der Verein verlieren wird.
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Wallerrute mit 0,4er Geflochtener, an der ein 3cm-Pellet hängt? .

Tja, es fällt da natürlich schwer, aber wenn unter dem Pellet ein z.B. 2er Karpfenhaken hing, würde ich im Zweifel für den Angeklagten tendieren. Man kann leider nicht immer Vorsatz unterstellen und ich glaube, jeder von uns hat schon mal mit zu starken Equipment geangelt. Schließe mich da nicht aus, Hecht an einer Pilkrute geht auch. Aber Hecht war auch frei und, wie gesagt, falsche Rute mitbekommen.
 

Justin123

Well-Known Member
Ja, ganz klar zwei Raubfischruten!
Oder willst du einem Kontrolleur weismachen wollen, du gehst mit U-Pose und Drillingen auf z.B. Karpfen?


Ich würde mal sagen, auch wenn es als rechtliche Definition nicht reicht, man könnte es am gesunden Menschenverstand festmachen.
Warum sollte man mit schwerem Gerät, entsprechenden Schnüren, Haken, usw. sonst auf Friedfische gehen?

Es tut übrigens auch gar nicht weh, nur mit einer Rute auf Waller zu fischen und es ist nur rechnerisch besser, also eine höhere Erfolgsaussicht, zwei Ruten zu benutzen!
Ich selbst mache dies häufig, also nur mit einer Rute fischen obwohl ich mit zweien darf, dafür aber konzentriert und fange dabei nicht weniger als mit zwei Ruten.

Jürgen

Nein will ich natürlich nicht. Ich habe bissher auch nur mit einer Rute gefischt. Nicht falsch verstehen! Mir geht es hier nur ums Verständnis. Zumal man es auch öfters mal in Youtube Videos sieht (Ich weis nur weil es andere machen muss es nicht rechtlich richtig sein, mit ein Grund für meine Frage)

Wenn du 2 Ruten mit Drillingen ausgelegt hast würde ich dir als Kontrolleur unterstellen, das du zwei Raubfischruten ausgelegt hast. (Drillingsverbot für Friedfische).
Sollte dir ein Waller oder Aal an einen Einzelhaken gehen, würde ich als Kontrolleur es von der Größe des Hakens abhängig machen. Einen 2er Haken mit Wurm würde ich noch für einen Karpfen durchgehen lassen, einen 6/0 Circle Hook würde ich dir nicht abnehmen. Und du solltest mir auch nicht erzählen, das du eine Raubfischrute und eine AAlrute mit Wurm ausgelegt hast, bei mir wäre die Aalrute auch eine Raubfischrute. Aber alles nur wenn ich dich kontrollieren würde.

Genau das ist es ja. Mit Drillingen wird nicht auf Friedfisch geangelt.
Ich gehe davon aus du bist Kontrolleur. Wie ist das mit den einzelhaken. Wenn ich auf Aal angele dann mit Aalhaken größe 6 ca. Wenn ich davon 2 Auslegen würde bzw überhaupt 2 Ruten mit Tauwurm mit der Absicht auf Aal wären dann 2 Raubfischruten? Wie ist das mit einer Rute mit Köderfisch auf Grund für Aal oder Zander und eine Rute mit Einzelhaken und Tauwurm? hätte ich 2 Raubfischruten? Darüber hab ich mir noch gar keine Gedanken gemacht und wusste es auch nicht. Das ist gut zu wissen bevor man probleme bekommt.
 

Justin123

Well-Known Member
Am Ende sind wir hier wieder beim beliebten Thema "Diffuse Festlegung von Vereinsregeln". Diesen Unsinn habe ich aus dem Regelwerk meines Vereins komplett rausgestrichen und Verbotszeiten für bestimmte Köder festgelegt. Das gibt sonst nur eine Menge Ärger, bis hin zu zivilrechtlichen Prozessen, wenn ein Kontrolleur durchdreht und der Angler sich wehrt. Drillinge und 6/0er Haken sind eindeutig, aber was ist mit einer Wallerrute mit 0,4er Geflochtener, an der ein 3cm-Pellet hängt? Hier im Landkreis sind aktuell erst wieder Verfahren anhängig, wo Vereinsmitglieder den Verein verklagt haben und absehbar der Verein verlieren wird.

Es geht mir hier nicht nur um Vereinsgewässer sondern auch um Gewässer wie beispielsweise der Rhein oder Main.
 

yukonjack

Well-Known Member
Ja, ganz klar zwei Raubfischruten!
Oder willst du einem Kontrolleur weismachen wollen, du gehst mit U-Pose und Drillingen auf z.B. Karpfen?


Ich würde mal sagen, auch wenn es als rechtliche Definition nicht reicht, man könnte es am gesunden Menschenverstand festmachen.
Warum sollte man mit schwerem Gerät, entsprechenden Schnüren, Haken, usw. sonst auf Friedfische gehen?

Es tut übrigens auch gar nicht weh, nur mit einer Rute auf Waller zu fischen und es ist nur rechnerisch besser, also eine höhere Erfolgsaussicht, zwei Ruten zu benutzen!
Ich selbst mache dies häufig, also nur mit einer Rute fischen obwohl ich mit zweien darf, dafür aber konzentriert und fange dabei nicht weniger als mit zwei Ruten.

Jürgen
Da verlangst du hier ganz eindeutig zu viel.
 

Toni_1962

freidenkend
Du legst eine Ruten auf Waller mit Wallermontage raus und eine auf Aal und fragst, ob dies dann Raubfischruten sind?
Die Antwort ergibt sich aus dem Zielfisch.
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Ich gehe davon aus du bist Kontrolleur. Wie ist das mit den einzelhaken. Wenn ich auf Aal angele dann mit Aalhaken größe 6 ca. Wenn ich davon 2 Auslegen würde bzw überhaupt 2 Ruten mit Tauwurm mit der Absicht auf Aal wären dann 2 Raubfischruten? Wie ist das mit einer Rute mit Köderfisch auf Grund für Aal oder Zander und eine Rute mit Einzelhaken und Tauwurm? hätte ich 2 Raubfischruten? Darüber hab ich mir noch gar keine Gedanken gemacht und wusste es auch nicht. Das ist gut zu wissen bevor man probleme bekommt.
Nein, ich bin kein Kontrolleur, würde mir auch nie einfallen. Trotzdem, wenn du zwei Ruten auf Aal legen solltest, auch nur mit Wurm, wären es zwei Raubfischangeln. Wenn du dann noch einen ganzen Eimer Aale gefangen hättest, spräche alles gegen dich. Bei einem Karpfen als Beifang wäre es dann eben eine Aalrute und eine Karpfenrute mit Wurm. Ich hoffe das du verstehst, das alles eine Auslegung ist. Aber um Ärger zu vermeiden, solltest du so Angeln, das falls eine Kontrolle kommt, nichts gegen dich spricht.

PS: 1 Kontrolle in über 40 Jahren, ich weiß ja nicht wie bei euch kontrolliert wird.
 

Justin123

Well-Known Member
Bevor es zu missverständnissen kommt: Ich angele hauptsächlich auch nur auf Karpfen und habe mir deshalb darüber noch nie groß gedanken gemacht. Deshalb frage ich ja. Für mich war nur immer klar Köderfisch ist Raubfisch. Mal grob dargestellt!

Du legst eine Ruten auf Waller mit Wallermontage raus und eine auf Aal und fragst, ob dies dann Raubfischruten sind?
Die Antwort ergibt sich aus dem Zielfisch.
Nein ich habe bissher auch nur mit einer Rute gefischt. Ich frage nur um in Zukunft abgesichert zu sein was erlaubt ist und was nicht da ich selten auf besagte Fischarten angele bzw am Rhein oder Main. Sonst eigentlich nur Seen bzw Vereinsgewässer und das wie gesagt auf Karpfen.
 

Toni_1962

freidenkend
Wenn du eine Rute auf Aal auslegst, ist es somit eine Raubfischrute.
Bisher gilt an Gewässern bei uns zumindest, auf was du angelst.
 

Nemo

Heckbremser
Woher kommt eigentlich der Unsinn mit den "zwei Raubfischruten"? Ich kenne es z.B. vom Rhein her nur so, dass die gleichzeitige Verwendung einer Spinnrute und einer Grund- oder Posenmontage nicht erlaubt sind. Das ist zwar gerade noch so nachvollziehbar, da damit sichergestellt werden soll, dass die Ruten nicht unbeaufsichtigt sind, da man die Ruten aber ohnehin nicht unbeaufsichtigt lassen darf, finde ich die Regel auch unnötig. Aber klar, da ist wieder mehr Eigenverantwortung gefragt und das ist erfahrungsgemäß zu viel für den Durchschnittsangler.

Zurück zum Punkt. Was soll der Unsinn, z. B. nur eine Grundrute zu erlauben, wenn der Zielfisch ein Räuber ist?
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Zurück zum Punkt. Was soll der Unsinn, z. B. nur eine Grundrute zu erlauben, wenn der Zielfisch ein Räuber ist?

Stelle mir auch gerade die Frage, ab wann eine Grundrute, beködert mit Tauwurm, eine Raubfischrute ist bzw. wann diese Rute eine Schleien- oder Karpfenrute wäre. Ist ein Spitzkopfaal, der fast ausschließlich auf Wurm gefangen wird, ein Raubfisch? Wie sieht das mit den Karpfen aus, die ich auf Köderfisch (waren nicht wenige) gefangen habe?
 

Taxidermist

Well-Known Member
der Unsinn mit den "zwei Raubfischruten"? Ich kenne es z.B. vom Rhein her nur so, dass die gleichzeitige Verwendung einer Spinnrute und einer Grund- oder Posenmontage nicht erlaubt sind

Ich kenne das auch nur so?
 

Nemo

Heckbremser
@Justin123 wie ist denn der exakte Wortlaut im Erlaubnisschein?
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Wenn du eine Rute auf Aal auslegst, ist es somit eine Raubfischrute.
Bisher gilt an Gewässern bei uns zumindest, auf was du angelst.

Völliger Unsinn. Nochmal: Der Spitzkopf ist kein Raubfisch. Aalangeln mit Wurm ist kein Raubfischangeln. Wenn ihr Aalangeln in eure Definition von Raubfischangeln einschließen wollt, muss das irgendwo fest definiert sein.

Was ist denn dann Angeln mit Wurm auf Rutten? Auch Raubfischangeln?

Legt die Köder fest und schreibt nicht solchen Quatsch wie "Raubfischangeln" in die Scheine.
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Solange der Aal als Raubfisch läuft, und es wird nicht unterschieden zwischen Spitzkopf und Breitkopf, sind zwei Aalrute m. E. zwei Raubfischruten.
 
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