Pescador
Barschangler
Hallo miteinander,
unter Angelkameraden kam kürzlich folgende Frage auf:
Wenn bei einer Fischereikontrolle am Rhein ein ermäßigter Generalschein (Schwebehinderte ab 50%) vorgezeigt wird, muss dann zwingend der Schwerbehinderungsausweis mitgeführt/ vorgezeigt werden?
Als Gegenargument wurde aufgeführt dass die Berechtigung bereits beim Kauf des ermäßigten Fischereischeines durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen wurde...
unter Angelkameraden kam kürzlich folgende Frage auf:
Wenn bei einer Fischereikontrolle am Rhein ein ermäßigter Generalschein (Schwebehinderte ab 50%) vorgezeigt wird, muss dann zwingend der Schwerbehinderungsausweis mitgeführt/ vorgezeigt werden?
Als Gegenargument wurde aufgeführt dass die Berechtigung bereits beim Kauf des ermäßigten Fischereischeines durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen wurde...