Frage zu ermäßigtem Erlaubnisschein Rhein NRW

Pescador

Barschangler
Hallo miteinander,

unter Angelkameraden kam kürzlich folgende Frage auf:

Wenn bei einer Fischereikontrolle am Rhein ein ermäßigter Generalschein (Schwebehinderte ab 50%) vorgezeigt wird, muss dann zwingend der Schwerbehinderungsausweis mitgeführt/ vorgezeigt werden?

Als Gegenargument wurde aufgeführt dass die Berechtigung bereits beim Kauf des ermäßigten Fischereischeines durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen wurde...
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Ohne die Details zu diesem Vorgang in NRW zu kennen, ist eigentlich grundsätzlich der Nachweis für die Ermäßigung bei Inanspruchnahme mitzuführen. So gibt es ja u.a. die Möglichkeit, dass im Laufe des Jahres bei einer SB auch Veränderungen im Grad der Behinderung und der Wegfall möglich sind und der Anspruch nicht mehr besteht.
 

Pescador

Barschangler
Das klingt plausibel, danke sehr für die Antwort!
Obwohl grundsätzlich? Worauf kann sich der FA berufen, dass dem Inhaber bekannt zu sein hat, dass der ermässigte Erlaubnisschein zusammen mit dem Nachweis der Schwerbehinderung vorzuzeigen ist? Steht das auf dem Nachweis? Oder auf ermässigten Erlaubnisscheinen? Dort ist ja dann quasi die Kenntnisnahme vom Inhaber unterschrieben. Erst daraus erschließt sich doch die Situation des Fischens ohne gültigen Fischereierlaubnisschein. Folglich darf der Kontrollberechtigte verlangen dass der Kontrollierte den Nachweis bei der UFB nacherbringt?
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
Der Schwerbehinderten Ausweiß ist in dem Fall immer mitzuführen.
Ist ja das gleiche wie beim Bus oder Bahnfahren ohne gehts da garnicht.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Wenn Du eine Fischereierlaubnis erwirbst, ist es erst einmal ein Vertrag, Angebot und Annahme. Die Ermäßigung ist Bestandteil des Vertrages und somit als Teil dieses Vertrages zusammen mit der Fischereierlaubnis vorzuzeigen. Andersrum formuliert ist die Fischereierlaubnis nur gültig, wenn der Nachweis für das Zustandekommen des Vertrages erbracht wird.

Beim Kauf eines Erlaubnisscheines muss man in der Regel auch den Fischereischein nachweisen und trotzdem bei einer Kontrolle später zu jedem Zeitpunkt vorzeigen- Teil des Vertrages halt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 209621

Guest
Kann ich davon ausgehen das die Frage nicht hypothetisch ist? Wenn dem so ist dann finde ich es verstörend. Vor kurzem hatten wir im Forum über den Fall eines Anglers gesprochen dem man nach 30 Jahren seinen Fischereischein nicht mehr verlängert hatte und jetzt einen Schwerbehinderten der aus Spitzfindigkeit beim Angeln behindert wird? Oder sehe ich das falsch? Wo bleibt denn der gesunde Menschenverstand und die Mäßigung?
 

Pescador

Barschangler
Nein, es geht um keinen konkreten Fall. Die Frage entstand in einer Diskussion mit einem befreundeten FA, der dieses Ehrenamt erst seit kurzem ausübt. Er fragt sich halt wie er seriös in so einem Fall argumentiert. Auf welchen Gesetzestext er sich beziehen kann, oder auf welche Klausel in welchem Dokument. Weder im Fischereigesetz, noch im Merkblatt für amtl. verpfl. FA ist dazu etwas zu finden.
Fischen ohne gültige Papiere ist immerhin eine Straftat.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Wer seine Berechtigung nicht vorlegen kann, der kriegt den ermäßigten Schein erst gar nicht ausgestellt. Es gibt aber auch Ermäßigungsgründe, die keinen Ausweis als Hintergrund haben, sondern nur Anschreiben von Ämtern. Von daher gehe ich davon aus, dass er ermäßigte Schein bei Kontrollen alleine genügt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 209621

Guest
Nein, es geht um keinen konkreten Fall. Die Frage entstand in einer Diskussion mit einem befreundeten FA, der dieses Ehrenamt erst seit kurzem ausübt. Er fragt sich halt wie er seriös in so einem Fall argumentiert. Auf welchen Gesetzestext er sich beziehen kann, oder auf welche Klausel in welchem Dokument. Weder im Fischereigesetz, noch im Merkblatt für amtl. verpfl. FA ist dazu etwas zu finden.
Fischen ohne gültige Papiere ist immerhin eine Straftat.
Naja, was stellt er sich denn vor? Den Rollstuhlfahrer der seinen Schwerbehindertenausweis vergessen hat aus den Rollstuhl heben und am Boden fixieren bis die Polizei da ist, oder was für eine Heldentat?
 

Pescador

Barschangler
(...) Es gibt aber auch Ermäßigungsgründe, die keinen Ausweis als Hintergrund haben, sondern nur Anschreiben von Ämtern. Von daher gehe ich davon aus, dass er ermäßigte Schein bei Kontrollen alleine genügt.
Wenn das tatsächlich so ist, dann wird`s ja noch fraglicher für den FA sich die nachweisenden Dokumente vorzeigen zu lassen. Möglicherweise dann auch im Sinne der DSGVO. Übersteigt er bei der Kontrolle seine Kompetenz, verliert er womöglich die Rückendeckung seiner UFB.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Wer seine Berechtigung nicht vorlegen kann, der kriegt den ermäßigten Schein erst gar nicht ausgestellt. Es gibt aber auch Ermäßigungsgründe, die keinen Ausweis als Hintergrund haben, sondern nur Anschreiben von Ämtern. Von daher gehe ich davon aus, dass er ermäßigte Schein bei Kontrollen alleine genügt.

Das ist egal, es ist ein Bestandteil des Vertrages. Bevor auf Onlineverkauf für Karten am NOK umgestellt wurde, mussten wir FA uns auch den Mitgliedsausweis vom Landesverband im Rahmen der Kontrolle vorzeigen lassen, obwohl dieser beim Kauf der Karte vorgezeigt werden musste, um die Ermäßigung zu erhalten.

Für das Befahren der Seitenwege am NOK gibt es für Schwerbehinderte eine Sondererlaubnis. Auch hier muss bei Kontrollen der SB-Ausweis vorgezeigt werden, es reicht nicht aus, dass nur die Sondererlaubnis im Auto sichtbar ausliegt.

Naja, was stellt er sich denn vor? Den Rollstuhlfahrer der seinen Schwerbehindertenausweis vergessen hat aus den Rollstuhl heben und am Boden fixieren bis die Polizei da ist, oder was für eine Heldentat?
Nicht jeder Schwerbehinderte ist Rollstuhlfahrer, im Gegenteil. Nur einem geringen Anteil der Bevölkerung sieht man die Schwerbehinderung an. Kein FA wird einen Angler wegen einer OWI am Boden fixieren, es sei denn, er möchte ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Eventuell noch ergänzend, dass es manche Schwerbehinderungen befristet sind. Trotzdem hat man zum Zeitpunkt des Erwerbs der Karte Anspruch auf die Ermäßigung, auch wenn die SB zum Beispiel im Mai ausläuft. Somit müsste man - sollte die SB nicht verlängert werden - die Karte anteilig für die restlichen Monate auf eine Karte ohne Ermäßigung umstellen und nachbezahlen. Da man das nicht kontrollieren kann, ist es doch einleuchtend, dass der Ausweis kontrolliert wird.

Ohne zu stark ins SB- Recht einzusteigen, gibt es viele Beispiele mehr. So muss ein Schwerbehinderter dem zuständigen Amt mitteilen, wenn sich sein Zustand über einen Zeitraum von 6 Monaten merkbar positiv verbessert, was zu einer Änderung oder zum Wegfall des Grad der Behinderung führen kann. Rest dazu siehe wieder oben....
 
G

Gelöschtes Mitglied 209621

Guest
Okay, mein Beitrag war polemisch.
Ich plädiere aber dafür sich besonnen zu verhalten.
Soweit ich mich erinnere wird aus dem Spaziergänger erst ein FA (ehrenamtlich) sobald er sich als solcher zu erkennen gibt. Sobald dies geschehen ist muss er sich selbstverständlich anders als verhalten (betrifft zum Beispiel Strafvereitelung u.ä.)
Der beste Rat für die Fragestellung ist, das der FA die UFB anfragt wie in diesem Fall zu verfahren ist (bevor er kontrolliert).
Der besonnene Spaziergänger spaziert auch weiter wenn er ein Kind mit einer Stockstippe sieht.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Ich plädiere aber dafür sich besonnen zu verhalten.

Das machen sicherlich die meisten Fischereiaufseher, schwarze Schafe auch hier nicht ausgeschlossen.

Soweit ich mich erinnere wird aus dem Spaziergänger erst ein FA (ehrenamtlich) sobald er sich als solcher zu erkennen gibt. Sobald dies geschehen ist muss er sich selbstverständlich anders als verhalten (betrifft zum Beispiel Strafvereitelung u.ä.)
Nicht ganz richtig. Ein FA bist Du immer. Natürlich darfst Du auch vorher als FA Fotos machen, zum Beispiel zur Beweissicherung wer geangelt hat. Du musst Dich jedoch bei der Ansprache als FA zu erkennen geben. Die Nummer "na, schon etwas gefangen" und dann die Kontrolle läuft nicht! Der Hinweis muss sofort kommen! Ich bin ja für die Fischereibehörde unterwegs, habe jedoch kein sichtbares Schild, sondern nur den Ausweis. Den zeige ich selbstverständlich unaufgefordert vor, nenne meinen Namen und gebe klare Anweisungen was ich kontrollieren möchte- ggf. auch Ermäßigungsnachweise, Verbandsausweise etc.
 
G

Gelöschtes Mitglied 209621

Guest
Der SB hat ja in diesem Fall einen Fischereiausübungsvertrag kann aber die SB nicht zum Zeitpunkt der Kontrolle nachweisen, sodass ich vermute das das korrekte Verfahren wäre die Personalien aufzuschreiben und mit einem Protokoll an die entsprechende Behörde weiterzuleiten. Die würde dann den Kontrollierten vermutlich auffordern die SB nachzuweisen. Wenn man Auto fährt und seinen Führerschein vergessen hat dann ist das ja auch keine Straftat (Fahren ohne Führerschein, sondern wenn überhaupt nur eine Ordungswidrigkeit sofern man eine Fahrerlaubnis auch wirklich besitzt)
Aber wie gesagt würde ich mich als FA vorher wegen dieser Fragestellung absichern und mir das schriftlich geben lassen wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Das Problem ist das sich der FA durch die Kontrolle (sich ins Amt versetzen) an rechtliche Regeln gebunden ist. Das ist ja auch grundsätzlich gut da es Willkür vorbeugt und Strafvereitelung oder Bestechung verhindern kann.
 
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