Frage bezüglich Privat Teich

FLC

Member
Hallo, wollte mal etwas "erfragen" vielleicht hat ja jemand Ahnung davon. Wenn ich einen Privaten Teich besitze, 60m x 20m mit Forellen, Hecht sowie Zanderbesatz und die dazugehörigen Pumpenanlagen darf ich darin Angeln ohne irgendwelche Sondergenehmigungen? Fischereischein sowie das andere ist alles vorhanden. Wollte es halt nur mal wissen ;)
 
AW: Frage bezüglich Privat Teich

normalerweise ja. ich wüßte nicht wenn ein jahresfischereischein vorhanden ist warum nicht. will dir da ja nichts madig machen,aber der besatz paßt bei deinem gewässer nicht,zander und forelle + futterfische mit karpfen schleien ok,aber mit hecht wenn sie größer sind oder es werden wirst du da keine freude haben,dann sind die forellen und zander nämlich ein teurer futterfisch,bitte nicht böse nehmen,aber meiner meinung nach die hechte da raus.
 

PatrickHH

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Warum solltest Du nicht in deinem Teich angeln dürfen, wenn Du über die nötigen Papiere (Fischereischein) verfügst?

Mir fällt da wirklich nicht ein Grund ein, der dagegen sprechen würde. Aber achte auf die Mindestmaße! ;)
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Hallo,

Solange du nicht schreibst, in welchem Bundesland der Teich liegt, kann niemand deine Frage beantworten. Ich könnte dir erzählen, wie es in NRW ist, das würde aber wohl eher am Thema vorbei gehen.

In aller Regel ist es so, dass in Kleingewässern unterhalb einer gewissen Fläche das Fischereigesetz nur sehr eingeschränkt gilt.

Im Gesetz werden diese Kleingewässer auch als Privatgewässer bezeichnet. Das führt zu Missverständnissen. Nicht der Umstand, dass das Gewässer in Privatbesitz ist zählt, sondern das es unterhalb einer festgelegten Größe bleibt.

Hätte man Kleingewäser nicht ausgeklammert, dürftest du ohne Fischereischein keinen Goldfisch aus dem Gartenteich keschern.

sneep
 

FLC

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Sachsen Anhalt. Das Weißfische zu Zander, Hecht und Co. mit reinkommen ist ja selbstverständlich. Mit dem Fressen, joa, Fische passen sich dem Gewässer an :p
Meine Frage war deswegen, weil irgendwer mal meinte das man Genehmigungen etc. dafür brauch.
 

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Wenn ich einen Privaten Teich besitze, 60m x 20m mit Forellen, Hecht sowie Zanderbesatz und die dazugehörigen Pumpenanlagen darf ich darin Angeln ohne irgendwelche Sondergenehmigungen?

Meinen vorschreibern nicht zu widersprechen, vermute ich auch, das Du zwischendurch mit dem Forellenbesatz auch selbst eigene Kosten rausfinanzieren möchtest? Wenn dem so ist, ist es ein kommerzieller Teich udn hier würde ich die für Deine Region zuständige untere Fischereibörde kontaktieren und dort Deine Fragen beantworten lassen. Mehr als ein Nein kannst Du jetzt zu diesem Zietpunkt nicht bekommen und Dein Traum ist beendet bevor er begonnen hat. Und das alles umsonst.
Geh den Weg der für Dich am gefährlichsten erscheint, anschließend wird es teuer, wenn es nicht erlaubt wäre.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Wenn du einen Fischereischein besitzt und wenn du auch das Fischereirecht in diesem Gewaesser besitzt, sollte dem nichts im Wege stehen.

Auch kann Peter nicht ganz folgen was er mit dem "rausfinanzieren" meint noch was ein Forellenbesatz am Fischereigesetz aendern soll?

Je nach Bundesland ist zur Ausuebung der Fischerei der staatliche Fischereischein notwendig plus das Fischereirecht fuer das Gewaesser (zumindest als Paechter oder Besitzer)

Gruss

Jan
 

PatrickHH

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Der Fragesteller wollte doch keine Besatzberatung, er hat gefragt: darf ich darin Angeln ohne irgendwelche Sondergenehmigungen? Fischereischein sowie das andere ist alles vorhanden.

Denke damit ist klar, das er einen kleinen Teich besitzt, einen Fischereischein hat und der Fragesteller fischen möchte.

Da kann man nur mit "Ja darfst Du" antworten.

Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass sich das Gewässer in einem NSG oder Grünanlage befindet. ;)
 

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Auch kann Peter nicht ganz folgen was er mit dem "rausfinanzieren" meint noch was ein Forellenbesatz am Fischereigesetz aendern soll?

gesetzt den Fall das er aus meiner Region stammt, hat er hier ein Problem mit Forellenbesatz und wenn dieser dann noch zu kommerziellen Zecken "rausfinanzieren" benutzt wird, erstrecht. Weil, unsere behördliche Abteilung hat in seinem Machtrefugium alle Forellenteiche abgeschafft und erlaubt auch keine solange es in seiner Macht steht.
 

smartmouth

nimms leicht , fisch UL
AW: Frage bezüglich Privat Teich

ergo : peter51 spielt auf eine (Semi) kommerzielle Nutzung mit seinen postings an.
Das hatte der TE aber so wie ich ihn verstehe nicht im Sinn.
Bitte um Zustimmung oder Korrektur von euch beiden
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Welche Behoerde sollte das sein die die Nutzung eines Teiches zur Forellenzucht verbietet? Oder sprichst du die Nutzung als "Forellenpuff" an?
Mit welcher Begruendung sollte das verboten werden?

Ich hab das mit dem "rausfinanzieren" immer noch nicht kappiert? Was meinst du damit? Die Forellen verkaufen oder was?

Gruss

Jan
 

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

@JanBR, pass auf.....

ergo : peter51 spielt auf eine (Semi) kommerzielle Nutzung mit seinen postings an.
Das hatte der TE aber so wie ich ihn verstehe nicht im Sinn.
Bitte um Zustimmung oder Korrektur von euch beiden

Ja, genau das meinte ich, dass man ganz schnell einen Forellenteich auch als eine lukrative Geldquelle benutzen kann.
Ob der TE das gerade jetzt im Sinn hat, ist nicht wichtig, das er einen genehmigten Forellenbesatz tätigen darf/kann ist auch nebensächlich, die Tatsache das er mit diesem Besatz auch viel Geld verdienen könnte, ist relevant. Hierüber sollte er sich in der schon erwähnten unteren Fischereibehörde erkundigen und nicht erst wenn das Kind im Brunnen gefallen ist.

Plant er soetwas nciht, ist es auch nicht schlimm mit ofizieller Stelle darüber nachgedacht zu haben und weiss Bescheid wenn mal jemand bei ihm anfragt.
Selbst wir hier in unseren Vereinen müssen uns eine Genehmigung einholen, bevor wir Forellen besetzen lassen. Da sind die bei uns sehr streng.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Irgenwie stehe ich immer noch auf dem Schlauch.

Es geht um einen Teich 20 x 60m. Der Teich scheint abgeschlossen zus ein, da er eine Filteranlage besitzt.

Warum sollte ein Besatz mit Forellen bei der unteren Fischereibehoerde genehmigungspflichtig sein? Dann muesste jeder Zuechter seinen Besatz genehmigen lassen.

Wenn er die Fische verkauft hat er andere Auflagen zu erfuellen und muss sich mid dem Finanzamt rumschlagen, aber warum sollte er deshalb seinen Besatz genehmigen lassen muessen.

Entweder ich bin schief gewickelt, aber es kommt mir ziemlich komisch vor.

Gruss

Jan
 

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

@Jan,

dann geh mal einen Schritt beiseite :)

Das finanzamt ist ein anderes Thema, gehört aber am Ende dazu, Stimmt.
Nur, was kommt vor den Steuern?
Genau, das Verdienen.

Im allgemeinen kauft man sich keine Forellen zum "ach wie süß sind die denn" bestaunen, sondern zum Verzehr und davor zum Angeln.
Du machst in Deutschelande nicht umsonst einen Angelschein, das hat schon einen Hintergrund, hierindeitscheland.

Mit dem geplanten Forellenbesatz an sich ist es ja egal was der TE sich da ins Wasser setzt, nur, genau in dem Moment wo jemand -ein Spaziergänger- kommt und ihn beobachtet wird man neugierig und nach einigen Wochen/Monaten erfährt man das man dort auch Forellen angeln kann.

Von nun an greift hier das deitsche System der kontrollierten Ordnung. Hat man keine Genehmigung muss man zahlen, ist sowas dann auch noch Organisiert (regelmäßig im Besatz und Einnahmen) dann wird richtig teuer.
Deshalb empfehle ich hier diesem Ärger schon im Vorfeld zu beseitigen und nachfragen ob das Grundsätzlich erlaubt oder nicht erlaubt ist. Alles wietere ergibt sich dann schon von allein.

Hast Du es jetzt verstanden?

Nachtag: es ist mir nur noch nicht klar wie tief das Wasser ist? 20m x 60m x ? wobei ? für 10cm oder auch für 10m Tiefe stehen könnte.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Dann hab ich es richtig verstanden und kann nur sagen, da bist du schief gewickelt.

Meine Erfahrung bezieht sich auf drei verschiedenen Teiche, in drei Bundelaendern, einer in Bayern, einer in Schleswig Holstein und einer in NRW. Alle drei sind im Kataster als Landwirtschaftliche Betriebe eingetragen (Fischzucht). In allen dreien spielt es keine Bassgeige welche Fische ich besetze. Das ist schlichtweg mein Problem.

Ich sehe auch deinen Zusammenhang nicht zwischen dem Besatz und der "Nutzung" des Besatzes.

Das Fischereigesetz (Beispielhaft das in bayern) ist da sehr klar. Eine Hegepflicht besteht nach Art. 2 Satz 1 und 2 nicht fuer
alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel
der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen
Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,

Fuer diese Gewaesser gilt lediglich:
Satzfische sollen aus Betrieben stammen, die laufend
vom Fischgesundheitsdienst oder anderweitig tierärztlich betreut werden; für einen Besatz sollen
Jungfische verwendet werden.

3) 1 Der Fischereiausübungsberechtigte (§ 19 Abs. 1 Satz 3) hat Aufzeichnungen über die
durchgeführten Besatzmaßnahmen zu führen, aus denen Ort und Zeit der Maßnahme sowie Art, Alter,
Menge und Herkunft der eingesetzten Fische zu entnehmen sind. 2 Die Aufzeichnungen sind mindestens
drei Jahre lang aufzubewahren und der Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Das Aussetzen von Zehnfußkrebsen der in § 11 Abs. 3 Satz 1 nicht genannten Arten ist in Gewässern
jeder Art verboten. 3 Zur Vermeidung nicht beabsichtigter Härten oder aus überwiegenden Gründen des
Gemeinwohls kann die Kreisverwaltungsbehörde Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 zulassen, soweit
nicht eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz erforderlich ist.

D.h., um es auf den punkt zu bringen, ich kann besetzen was ich will und ich brauche das durch niemanden genehmigen lassen.

Bin ich von diesem gewaesser auch noch der Fischereiausuebungsberechtigte und im Besitz eines staatlichen Fischereischeins, so darf ich in diesem Gewaesser angeln. Was anderes hat der TE nicht gefragt.

Also keine Halbwahrheiten vom Hoerensagen verbreiten wenn man es nicht genau weiss.

Gruss

Jan
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Wenn er alleine angelt, dann braucht er in NRW noch nicht einmal einen Fischereischein aber das nur am Rande. Das Zauberwort im Posting von Janbr ist "landwirtschaftlicher Betrieb". Was dazu gehört kann Janbr ja mal erklären, angefangen von Genossenschaft bis Tierarzt.
 

Gü.a.Pa.

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Wer einen Fischereischein Besitzt darf in seinem privaten geschlossenem Gewässer mit der Angel Fischen. Besitzt er keinen darf er nur mit Kescher,Zugnetz... Fischen.

In jedem Privaten geschlossenem, nicht in Naturschutzgebieten liegenden Gewässern (Teichen) dürfen auch R.- B.Forellen,Saiblinge ohne Genemigung Besetzt werden.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Gue. a. Pa.

Wie schon von Ulli geschrieben braucht man je nach BL noch nichtmal den Fischereischein, wenn man der Fischereiausuebungsberechtigte ist.

Gruss

Jan
 
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