Frage bezüglich Privat Teich

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Wenn er alleine angelt, dann braucht er in NRW noch nicht einmal einen Fischereischein aber das nur am Rande. Das Zauberwort im Posting von Janbr ist "landwirtschaftlicher Betrieb". Was dazu gehört kann Janbr ja mal erklären, angefangen von Genossenschaft bis Tierarzt.

Genau das ist mir auch ins Auge gefallen.

Jan, kannst Du uns das erklären? Dann aber auch den Unterschied zwischen einem privaten Forellenteich und dem eines Betriebes wenn beides wirtschaftlich genutzt wird.

Ach, und es kann möglich sein das Du meine Einlage mit "in meiner Region" überlesen hast? Da steht Dsf = Düsseldorf. Such mal im Umkreis von Düsseldorf einen Forellenteich der für unsere untere Fischereibehörde zuständig ist. In Ratingen soll es einen geben, aber das ist ne Pfütze #q macht aber gutes Geld.
 
L

lausi97

Guest
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Ähm Peter verrennst du dich da nicht nen bisserl?So wie ich das gelesen hab,schreibt der TE nichts von wirtschaftlichem nutzen.

Gruß
lausi
 

Gemini

no more mr. duck pond
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Peter, du gehst glaube ich von der Unwahrscheinlichkeit aus dass jeder der sich ein paar Forellen in den Teich setzen will dies aus kommerziellem Interesse tut.

Ich kann dir versichern dass es viele Leute gibt die das ausschliesslich für sich selbst tun und keinerlei Intention besitzen, dies wirtschaftlich auszuschlachten... #d
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Also Peter, jetzt auch fuer dich zum Mitschreiben, der Teich ist 20m x 60m ==> 1200 qm.

Selbst bei dir in Duesseldorf gilt das Fischereigesetz des Landes NRW. Danach sind alle Gewaesser unter o,5 ha ==> 5000qm sog. Privatgewaesser.

Privatgewässer sind stehende Gewässer, die gegen jeden Fischwechsel abgesperrt sind, an denen Alleineigentum, Eigentum zur gesamten Hand oder Miteigentum besteht und die
  1. zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören oder
  2. nicht größer als 0,5 Hektar sind.
Das gleiche gilt für Teiche, die in Verbindung mit fließenden Gewässern stehen.
(5) Auf Privatgewässer und ihnen gleichgestellte Gewässer (§ 2) finden nur § 31 für den Fischfang mit der Handangel sowie die §§ 39 und 40 Abs. 1 Anwendung.

Also wenden wir uns Paragraph 31 zu:
§ 31
Fischerprüfung, Fischereischein
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss, unbeschadet des Absatzes 2 Inhaber
eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den
Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den
Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung aushändigen.
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
a) für Personen, die einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder
einen von diesen
beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei derAusübung des
Fischfangs unterstützen,
es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum
Fang von Köderfischen aus,
b) für den Eigentümer von Privatgewässern.

Und siehe da, der Besitzer eines Privatgewaessers braucht keinen Fischereischein.

Paragraph 39 beinhaltet nur das Verbot fischschaedigender Mittle zum Fischfang.

Was aber wichtiger ist, Paragraph 30a, der sich mit dem Hegeplan beschaeftigt, gilt nicht.

D.h. es gilt auch nicht:

5) Der Hegeplan wird in der Regel für eine Geltungsdauer von drei
Kalenderjahren aufgestellt und ist spätestens vier Monate vor Beginn seiner
Laufzeit der unteren Fischereibehörde vorzulegen. Die Geltungsdauer kann mit
Zustimmung der für die Genehmigung zuständigen Fischereibehörde geändert
werden, wenn dies fischereibiologisch begründet ist.
(6) Der Hegeplan bedarf der behördlichen Genehmigung. Zuständig für die
Erteilung der Genehmigung eines Hegeplanes nach Absatz 1 ist die obere
Fischereibehörde. Für die Genehmigung eines Hegeplans nach Absatz 2 ist
die untere Fischereibehörde zuständig

Das heisst auch in NRW, egal ob Duessledorf oder Koeln, ist der Besatz in einem solchen Teich nicht genehmigungspflichtig, auch wenn er anglefischreilich genutzt wird.

Gruss

jan
 

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Ich kann dir versichern dass es viele Leute gibt die das ausschliesslich für sich selbst tun und keinerlei Intention besitzen, dies wirtschaftlich auszuschlachten... #d

genau das ist meine Befürchtung gewesen.
Auch habe ich nicht geschrieben das er es machen wird, sondern das die Möglichkeit besteht und der TE sich auch darüber mal erkundigen sollte.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Ich bin kein jurist, aber m.M. nach koennte er sogar seinen teich wirtschaftlich nutzen. Was spricht dagegen?

Gruss

Jan
 

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Also Peter, jetzt auch fuer dich zum Mitschreiben, der Teich ist 20m x 60m ==> 1200 qm.

erstmal gutes Posting, Jan.

und wie tief ist der Deich?

Du hast meiner Unwissenheit ein Schippchen damit geschlagen indem Du erst einen auf "keine Ahnung" gemacht hast und dann mit Deinem Wissen rübergekommen bist.... :) 1 : 0 für dich #h

Die Ämter sprechen gegen eine wirtschaftliche Nutzung ohne Genehmigung. ;)

Ob FLC sich nochmal meldet?
 

smartmouth

nimms leicht , fisch UL
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Also das würd mich auch interessieren was denn unser TE dazu zusagen hat. Schließlich lassen sich so einige Dinge wie zB die Tiefe des Gewässers oder was er denn nun damit machen will nur von Ihm beantworten.
Aber solange geht der trööt auch ohne Ihn voran und sammelt ne Menge wichtiger Infos zusammen :)
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Die Tiefe des Teiches ist fuer die Anwendung des Fischereigesetzes nicht ausschlaggebend.

Nein, die Aemter koennen nicht gegen eine wirtschaftliche Nutzung sprechen ohne dies auch zu begruenden.

Du hast meiner Unwissenheit ein Schippchen damit geschlagen indem Du erst einen auf "keine Ahnung" gemacht hast und dann mit Deinem Wissen rübergekommen bist.... 1 : 0 für dich

Es ist schoen das du deine Unwissenheit zugibst, es ist aber schade das du ungefilter Unwahrheiten und Halbwissen zum Besten gibst, als wuerdest du dich auskennen. Das Problem ist der TE hat eine Frage gestellt und du gibst Ihm eine falsche/ unwahre Auskunft und weisst auch noch das du eigentlich keine Ahnung vom Thema hast. Wenn du es nicht weisst, einfach mal nichts sagen. (Einfach mal die F.... halten)

Also nochmal die Frage (und antworte nur drauf wenn du einen Beleg dafuer hast) auf was begruenden welche Aemter ein verbot fuer die wirtschaftliche Nutzung eines Teiches der beschriebenen Groesse?

Gruss

Jan
 

Peter51

Member
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Also nochmal die Frage (und antworte nur drauf wenn du einen Beleg dafuer hast) auf was begruenden welche Aemter ein verbot fuer die wirtschaftliche Nutzung eines Teiches der beschriebenen Groesse?
gezz machste aber wirklich einen auf Ahnunglos?
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html

Und wenn Du meine Beiträge nochmal zurückverfolgst, erkennst Du auch das ich immer geraten habe sich zu informieren oder etwas in Frage gestellt habe.

Wirtschaftlich bedeutet bei mir Steuerrelevante Einnahmen.
 

Janbr

Fliegenverwedler
AW: Frage bezüglich Privat Teich

Wenn du mir jetzt noch erklaerst warum in NRW die untere Fischereibehoerde einen Besatz oder eine gewerbliche Nutzung eines Teiches mit verweis auf das Einkommenssteuergestz verbietet oder beschraenkt, dann ware ich di sehr dankbar.

Der Ausgangspunkt der Diskussion war deine Aussage der TE muss sich vor einem Besatz mit Forellen mit der unteren Fischereibehoerde auseinander setzen, da er sonst Aerger bekommen koennte bzw. es sehr teuer werden koennte. Das ist nach wie vor, mit Verlaub gesagt, Schwachsinn.

Erklaer mir jetzt bitte noch was der Paragraph 15 des Einkommensteuergesetzes in diesem Zusammenhang belegen soll, ausser evtl deine absolute Unwissenheit zu diesem Thema.

So lange er seine Einnahme aus dem Forellenbesatz in seiner Erklaerung zur Einkommensteuer angibt sollte Ihm noch nicht mal das zum verhaengniss werden.

Wenn ich ehrlich bin hab ich keine Lust mir deinen ausgemacht Schwachsinn hier weiter anzuhoeren, zumal es dem TE keinen Centimeter weiter bringt. Ich weiss es ist manchmal schwer sich eingestehen zu muessen das man einfach keine Ahnung hat. Aber glaub mir, das zeugt von wahrer Groesse.

Gruss

Jan
 

Ulli3D

MdDHC
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