Psykomantis
Member
Hallo liebe Kollegen,
ich hab vor einigen Monaten ein Grundstück erworben welches als Forellenzucht genutzt wurde und habe jetzt einen kleinen Interessenkonflikt mit den Behörden. Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich wie ich mit der Situation umgehen soll.
Zum Gelände:
5 Weiher (35mx15m, 35mx15m, 40x20m, 2x 35mx4m)
1x Hütte (offiziell als Bruthaus deklariert)
10.000m²
und ein 2500m² Weiher der momentan jedoch "trocken"gelegt ist.
Das Gelände erstreckt sich länglich durch einen Waldteil
Der Wasserlauf wird gespeist von einer Bach welche in unseren "Schlammfang" fliest.
In diesem Schlammfang gibt es einen Doppelmönch der die Weiher mit Wasser versorgt, einen weiteren Mönch + einen betonierten Überlauf.
Der Überlauf fliesst dann wieder in die Bach welcher dann an den Gewässern vorbeifliesst und auf höhe der Hütte in durch ein betoniertes "Weer" in den großen Weiher fliesst welcher momentan aber nicht gestaut ist. Deshalb fliesst die Bach nur durch.
Soviel zu den Rahmenbedingungen!
Nach Erwerb des Geländes haben wir anfänglich einige Bäume gefällt (unter Berücksichtigung der Baumschonfrist) und anschliessend damit begonnen die Weiher abzulassen um zu sehen welche Fische drin sind und wieviel Schlamm vorhanden ist.
Kurz gefasst, wenig Fische aber VIEL Schlamm im ersten Weiher nach dem Schlammfang bis zu 1,50m.
Auf jedenfall haben wir dann mit einem Bagger von einem Freund den Schlammfang ausgebaggert. Dabei ist einer Anzeige zufolge Krötenlaich mit ausgebaggert worden und daraus resultierte eine Anzeige.
Daraufhin haben sich die Stadt, Kreisverwaltung, Struktur-Genehmigungsbehöre usw... angekündigt. Bei der darauf folgenden Begehung war den 5 Herren aber alles andere viel wichtiger als der Krötenlaich.
Hier mal zusammengefasst die "Mängelliste":
- Der Überlauf am Schlammfang ist zu steil deshalb muss hier eine Fischtreppe gebaut werden um den Wanderfischen einen Aufstieg zu ermöglichen.
- Der Schlammfang muss komplett ausgebaggert werden, damit sie sehen können wie tief der Mönch ist.
- Am Bach müssen Erlen gepflanzt werden.
- Das betonierte Weer das in den grossen Weiher fliesst, der momentan leer ist, muss weg.
- Wenn wir den großen Weiher wieder befüllen wollen, müssen wir den natürlichen Bachverlauf gewährleisten. Das heisst wir müssen den Bach an unserem Weiher vorbeileiten, einen neuen Damm anlegen und dann erst wieder befüllen.
Die Weiher und die Hütte sind alle beim Bau (1975) genehmigt worden, auch der grosse Weiher wurde so genehmigt. Heisst der Bach ist komplett in den Wieher geflossen und dann zum Nachbarn.
Dieser hat übrigens genau die gleiche Situation. Bei ihm fliesst der Bach auch komplett in den Weiher und anschliessend wieder in den normalen Verlauf.
Jetzt meine Frage was kann ich gegen diese Auflagen machen. Fakt ist dass das Gelände so seit mehr als 35 Jahren ist und auch so genehmigt ist.
Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich?
Die Bach ist zudem verpachtet, steht mir da nicht auch was zu als Eigentümer eines Stückes?
Vielen Dank schonmal......
Bilder folgen
ich hab vor einigen Monaten ein Grundstück erworben welches als Forellenzucht genutzt wurde und habe jetzt einen kleinen Interessenkonflikt mit den Behörden. Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich wie ich mit der Situation umgehen soll.
Zum Gelände:
5 Weiher (35mx15m, 35mx15m, 40x20m, 2x 35mx4m)
1x Hütte (offiziell als Bruthaus deklariert)
10.000m²
und ein 2500m² Weiher der momentan jedoch "trocken"gelegt ist.
Das Gelände erstreckt sich länglich durch einen Waldteil
Der Wasserlauf wird gespeist von einer Bach welche in unseren "Schlammfang" fliest.
In diesem Schlammfang gibt es einen Doppelmönch der die Weiher mit Wasser versorgt, einen weiteren Mönch + einen betonierten Überlauf.
Der Überlauf fliesst dann wieder in die Bach welcher dann an den Gewässern vorbeifliesst und auf höhe der Hütte in durch ein betoniertes "Weer" in den großen Weiher fliesst welcher momentan aber nicht gestaut ist. Deshalb fliesst die Bach nur durch.
Soviel zu den Rahmenbedingungen!
Nach Erwerb des Geländes haben wir anfänglich einige Bäume gefällt (unter Berücksichtigung der Baumschonfrist) und anschliessend damit begonnen die Weiher abzulassen um zu sehen welche Fische drin sind und wieviel Schlamm vorhanden ist.
Kurz gefasst, wenig Fische aber VIEL Schlamm im ersten Weiher nach dem Schlammfang bis zu 1,50m.
Auf jedenfall haben wir dann mit einem Bagger von einem Freund den Schlammfang ausgebaggert. Dabei ist einer Anzeige zufolge Krötenlaich mit ausgebaggert worden und daraus resultierte eine Anzeige.
Daraufhin haben sich die Stadt, Kreisverwaltung, Struktur-Genehmigungsbehöre usw... angekündigt. Bei der darauf folgenden Begehung war den 5 Herren aber alles andere viel wichtiger als der Krötenlaich.
Hier mal zusammengefasst die "Mängelliste":
- Der Überlauf am Schlammfang ist zu steil deshalb muss hier eine Fischtreppe gebaut werden um den Wanderfischen einen Aufstieg zu ermöglichen.
- Der Schlammfang muss komplett ausgebaggert werden, damit sie sehen können wie tief der Mönch ist.
- Am Bach müssen Erlen gepflanzt werden.
- Das betonierte Weer das in den grossen Weiher fliesst, der momentan leer ist, muss weg.
- Wenn wir den großen Weiher wieder befüllen wollen, müssen wir den natürlichen Bachverlauf gewährleisten. Das heisst wir müssen den Bach an unserem Weiher vorbeileiten, einen neuen Damm anlegen und dann erst wieder befüllen.
Die Weiher und die Hütte sind alle beim Bau (1975) genehmigt worden, auch der grosse Weiher wurde so genehmigt. Heisst der Bach ist komplett in den Wieher geflossen und dann zum Nachbarn.
Dieser hat übrigens genau die gleiche Situation. Bei ihm fliesst der Bach auch komplett in den Weiher und anschliessend wieder in den normalen Verlauf.
Jetzt meine Frage was kann ich gegen diese Auflagen machen. Fakt ist dass das Gelände so seit mehr als 35 Jahren ist und auch so genehmigt ist.
Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich?
Die Bach ist zudem verpachtet, steht mir da nicht auch was zu als Eigentümer eines Stückes?
Vielen Dank schonmal......
Bilder folgen