Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Hallo liebe Kollegen,

ich hab vor einigen Monaten ein Grundstück erworben welches als Forellenzucht genutzt wurde und habe jetzt einen kleinen Interessenkonflikt mit den Behörden. Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich wie ich mit der Situation umgehen soll.

Zum Gelände:

5 Weiher (35mx15m, 35mx15m, 40x20m, 2x 35mx4m)
1x Hütte (offiziell als Bruthaus deklariert)
10.000m²
und ein 2500m² Weiher der momentan jedoch "trocken"gelegt ist.

Das Gelände erstreckt sich länglich durch einen Waldteil
Der Wasserlauf wird gespeist von einer Bach welche in unseren "Schlammfang" fliest.

In diesem Schlammfang gibt es einen Doppelmönch der die Weiher mit Wasser versorgt, einen weiteren Mönch + einen betonierten Überlauf.

Der Überlauf fliesst dann wieder in die Bach welcher dann an den Gewässern vorbeifliesst und auf höhe der Hütte in durch ein betoniertes "Weer" in den großen Weiher fliesst welcher momentan aber nicht gestaut ist. Deshalb fliesst die Bach nur durch.

Soviel zu den Rahmenbedingungen!

Nach Erwerb des Geländes haben wir anfänglich einige Bäume gefällt (unter Berücksichtigung der Baumschonfrist) und anschliessend damit begonnen die Weiher abzulassen um zu sehen welche Fische drin sind und wieviel Schlamm vorhanden ist.

Kurz gefasst, wenig Fische aber VIEL Schlamm im ersten Weiher nach dem Schlammfang bis zu 1,50m.

Auf jedenfall haben wir dann mit einem Bagger von einem Freund den Schlammfang ausgebaggert. Dabei ist einer Anzeige zufolge Krötenlaich mit ausgebaggert worden und daraus resultierte eine Anzeige.

Daraufhin haben sich die Stadt, Kreisverwaltung, Struktur-Genehmigungsbehöre usw... angekündigt. Bei der darauf folgenden Begehung war den 5 Herren aber alles andere viel wichtiger als der Krötenlaich.

Hier mal zusammengefasst die "Mängelliste":
- Der Überlauf am Schlammfang ist zu steil deshalb muss hier eine Fischtreppe gebaut werden um den Wanderfischen einen Aufstieg zu ermöglichen.
- Der Schlammfang muss komplett ausgebaggert werden, damit sie sehen können wie tief der Mönch ist.
- Am Bach müssen Erlen gepflanzt werden.
- Das betonierte Weer das in den grossen Weiher fliesst, der momentan leer ist, muss weg.
- Wenn wir den großen Weiher wieder befüllen wollen, müssen wir den natürlichen Bachverlauf gewährleisten. Das heisst wir müssen den Bach an unserem Weiher vorbeileiten, einen neuen Damm anlegen und dann erst wieder befüllen.

Die Weiher und die Hütte sind alle beim Bau (1975) genehmigt worden, auch der grosse Weiher wurde so genehmigt. Heisst der Bach ist komplett in den Wieher geflossen und dann zum Nachbarn.
Dieser hat übrigens genau die gleiche Situation. Bei ihm fliesst der Bach auch komplett in den Weiher und anschliessend wieder in den normalen Verlauf.

Jetzt meine Frage was kann ich gegen diese Auflagen machen. Fakt ist dass das Gelände so seit mehr als 35 Jahren ist und auch so genehmigt ist.
Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich?
Die Bach ist zudem verpachtet, steht mir da nicht auch was zu als Eigentümer eines Stückes?

Vielen Dank schonmal......

Bilder folgen
 

antonio

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AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

kenn mich da nicht so aus aber du kannst dich ja mal erkundigen, ob es mittlerweile andere bestimmungen gibt.
dann kann es sein, das du die neuen bestimmungen einhalten mußt.
im gastrogewerbe gibt es so was auch, wenn du ne ältere kneipe kaufst mußt du küche etc auf neuen stand bringen.
würde der ehemalige eigentümer weiter machen und nicht an dich verkauft haben, bräuchte er das nicht tun.

antonio
 
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

kann dir da leider nicht viel zu sagen, mir fällt nur ein willkommen im bürokratiestaat deutschland. am besten du gibst das einem anwalt denke ich, denn so aus dem netz oder sonst wo wirst du zu viele meinungen bekommen, wo du den wahrheitsgehalt nicht kennst. ich hoffe du verfügst über einen rechtsschutz.
 
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Ja Rechtschutz hab ich und sobald das offizielle Schreiben kommt werd ich das dem Anwalt übergeben.

Am meisten ärgert mich die geforderte Umbaumaßnahme für den großen Weiher, das wäre ein K.o Kriterium.

Da man keine Möglichkeit hat da einen Bachlauf anzulegen + einen Damm + Weiher.....

Und da wollte ich doch mein Angelparadies machen :-( mit schöner Insel (schon vorhanden) usw... :-(
 

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Es müsste doch auch irgendwelche Rechtsgrundlagen geben die mir in die Karten spielen wie z.B. das Gewohnheitsrecht, Bestandsrecht....
 

Gardenfly

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AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Herzlich willkommen in der Bürokratenrepublik,
leider wird viel Umweltrecht nach Gutdünken ausgelegt, wenn es eine Fischzucht in deinen Landkreis gibt frage dort mal um Rat ansonsten bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt .
Unser Landkreis wird auch leider sehr hart "regiert" im Nachbarkreis wird alles lascher gesehen (gut bei Anträgen in der Urlaubszeit die dann weitergegeben werden).
 

antonio

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AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

das ist es ja eben, wie bei meinem beispiel mit der kneipe, der alte besitzer hat bestandsschutz diesbezüglich.
verkauft dieser aber muß der käufer sich an die neuen regeln halten.

antonio
 

Syntac

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AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Hört sich an, als ob Dein Wasserrecht abgelaufen ist, und beim Erneuern gibts dann entsprechende Auflagen.
Das mit dem Ausbaggern war natürlich nicht unbedingt klug - vorher mal bei der unteren Naturschutzbehörde angerufen, kleinen Plausch gehalten und sowas kann vermieden werden.
Das mit Fischtreppe usw ist klar, genauso wenig das der Bach nicht durch den Weiher gehen kann - Richtlinie zur Durchgängigkeit von Fließgewässern.
Bezüglich der anderen Auflagen, sprech doch nochmal mit der unteren N., evtl lässt sich ja noch was verhandeln.
Als Notlösung käme evtl auch noch in Betracht (besonders wenns um Auflagen geht, die fast nicht erfüllt werden können) anbieten einen der Teich als Biotop verwildern zu lassen.
Andernfalls Anwalt, wobei das mit Sicherheit der langwierige Weg ist.
 
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Erstmal Danke für die Antworten.
Ich bin ja schon gewillt meinen Beitrag zu leisten und einige Forderungen umzusetzen, aber einige Massnahmen sind einfach nicht umzusetzen, ausser man investiert nochmal einen 5-stelligen Betrag.

Hört sich an, als ob Dein Wasserrecht abgelaufen ist, und beim Erneuern gibts dann entsprechende Auflagen.

Wie kann ich rausbekommen ob das Wasserrecht abgelaufen ist? Oder läuft das mit Verkauf automatisch ab?

Das mit Fischtreppe usw ist klar, genauso wenig das der Bach nicht durch den Weiher gehen kann - Richtlinie zur Durchgängigkeit von Fließgewässern.

Für mich ist das nicht so klar... wie gesagt der Weiher wurde genauso genehmigt! Und der Nachbar betreibt seinen Weiher ebenso seit mehr als 30 Jahren so. Das mit der Fischtreppe kann ich ja noch verstehen (neue EU Vorgaben), zumal es hier ja auch Fördergelder aus der EU geben muss. Oder muss ich das komplett selbst tragen?

Witzig ist das die Bach laut Plan sogar durch unsere Weiher fliesst und der Wasserverlauf der jetzt als Bach gilt und an den Weihern vorbei fliesst, auf den Plänen nur ein Überlaufgraben ist. Also würde laut Plan ja nicht der Bach in meinen Weiher fliessen sonder nur der Überlaufgraben...

Als Notlösung käme evtl auch noch in Betracht (besonders wenns um Auflagen geht, die fast nicht erfüllt werden können) anbieten einen der Teich als Biotop verwildern zu lassen.

GUTE IDEE :)
Könnte ich denen ja dann mal anbieten.... eventuell sehen sie dann von der geforderten Umbaumassnahme ab.
 
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Syntac

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AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Naja, Wasserrecht prüft man eigentlich, bevor man kauft, aber zu spät - es gibt für jede Anlage einen Wasserrechtsbescheid, da ist die Gültigkeit drin. Neuere meist lebenslänglich, ältere 20 Jahre. Nach Ablauf Verlängerung beantragen, welche aber immer mit Auflagen verbunden wird.

Der Teich wurde halt damals so genehmigt... aber die Voraussetzungen für die Genehmigung haben sich geändert, somit können sich die Voraussetzungen auch bei Beantragung einer Verlängerung des Wasserrechts ändern...
Ob das auch der Fall ist, wenn das Wasserrecht noch gültig ist, aber sich der Besitzer ändert weiss ich nicht, wäre mir aber neu, da Anlagen ja meist mit bestehenden Wasserrecht verkauft werden...

Ärgerlich ist das Ganze, wenn nur DU die Auflagen erfüllen must, das eine Heidengeld kostet, und die Nachbarn so weitermachen dürfen (da Wasserrecht gültig, etc.).

Und mit dem großen Teich ziehst Du Dir ja den komplett Bach als Zulauf, ganz ehrlich, das wundert mich sogar, dass es 1975 so genehmigt wurde. Normaler Weise nur den Bach anzapfen, ohne diesen anzustauen, und mit der Bedingung X liter Restwasser im Bach zu lassen.

VG, und halt uns mal auf dem Laufenden!
 
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Ich prüf das mal mit dem Wasserrecht, wie lange gültig usw...

Ja mich hat das auch gewundert das die den so genehmigt haben, aber warten wir mal ab was beim Nachbar rauskommt der müsste dann auch seine komplette Anlage umbauen .... ich könnte es im "Notfall" einfach lassen und dürfte dann den Weiher eben nie mehr befüllen. Ausser das wegschlagen der Betonteile.

Aber wie siehts mit der Fischtreppe aus?
Da gibts doch einen EU Fond dafür.... oder etwa nicht?|kopfkrat

Also nahezu alle Beispiele die ich im Internet finde werden zum Grossteil vom Land bzw. EU getragen, dann ein Teil von irgendwelchen Naturschutzfonds und der Rest von der Gemeinde.... Aber da ist nie die Rede davon das Privatpersonen so ein Ding finanzieren müssen....
 
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Syntac

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AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Generell Fördermittel gibts schon, wie Teich entschlammen, Böschungen aufbauen, etc., aber dazu musst Du m.W. nach mindestens Nebengewerbe haben, und eine Mindestgewässerfläche bewirtschaften (war glaub ich ein 2-stelliger Hektarbereich), oder alternativ bei Forellenteichen (da generell kleiner) eine Mindestanzahl von vermarkteten Fisch in kg haben.
Für mich würde keines der beiden zutreffen, daher ist bei mir wohl selbst zahlen angesagt.
 

Leif

TROUTHUNTER
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Hallo,

kenne die probleme auch.

Leider muss ich dir sagen das es nach meinen Erfahrungen sehr schlecht ausschaut.

Wir der Teich gewerblich genutzt oder privat?


Also mit nem Eu Fond kannst du vergessen. Da kommste nicht mit durch. Das ist nur wenn der Staat zum beispiel ein Wehr betreibt oder eine Firma vond er die Stadt nutzen aht. Alle anderen mussten meines Wissens selbst finanzieren. Gewohnheitsrecht fällt auch weg.

Kurz gesagt, versuch das zu erfüllen. Irgendeiner muss dich ja angeschwärzt haben. und dann wird es schwer. Weil dann eienr dort ist der auf recht pocht. Und dann könnten die noch nicht mal was dulden.

Ich kann das nachvollziehen das du anfangen wolltest zu arbeiten und anchschauen wolltest was drin ist. Aber die >Sache mit den kröten und Fische hätten auch Laichzeit, hätte oder wird noch verdammt blöd ausgehen. Kenne einen fall der eigentlich kleienr war als deienr und da gab es eine dicke Geldstrafe im guten mitlleren vierstelligen Bereich.

Egal was duz machst. Sicher jetzt jegliches Handeln, und wenn es nur Rasen mähen ist, behördlich ab.

Wenn die dich aufem Kicker haben ist es schwer. Tuste Rasen mähen, ist es zur Jungtierzeit von hasen und bodenlebenden Vögeln, etc.

Das wird zu nem Horror dort. Sehe das schon langsam passieren. Also vorsicht.

Lg leif
 

Leif

TROUTHUNTER
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Generell Fördermittel gibts schon, wie Teich entschlammen, Böschungen aufbauen, etc., aber dazu musst Du m.W. nach mindestens Nebengewerbe haben, und eine Mindestgewässerfläche bewirtschaften (war glaub ich ein 2-stelliger Hektarbereich), oder alternativ bei Forellenteichen (da generell kleiner) eine Mindestanzahl von vermarkteten Fisch in kg haben.
Für mich würde keines der beiden zutreffen, daher ist bei mir wohl selbst zahlen angesagt.

Hallo, und a geht es dann noch weiter. Frischwasserzufuhr, Hygieneschein, Metallspüle zum Ausnehmen, Extrabehälter für Fischabfall etc.

Sowas mnal ebend nebenbei laufen zualssen ist fast unmöglich bei unseren gesetzten. Und dann kommt eienr und sagt er hat Salmonellen von dir gehabt. Dann ist der Fisch am tanzen.
 

Syntac

Active Member
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Jup, da gebe ich Dir recht. EU Verordnung von wegen Schlachtraum etc. ist ja für einen Nebenerwerbler gar nicht tragbar.
Das mit dem Krötenlaich war schon ungünstigt, grad als neuer Besitzer lieber einmal mehr fragen - es langt schon, wenn jemand die Anlage auch gerne gehabt hätte, und sie ihm vor der Nase weggekauft wurde. Da darf man dann keinen Angriffspunkt mehr bieten.
Daher auch das Angebot mit dem Biotop. Bei einer meiner vergangenen Anlagen war das auch, der Vorbesitzer hatte komplette Anlage ohne Genehmigung gebaut, dann wurde eben der Deal gemacht der kleinste Teiche muss verwildern, sozusagen als Ausgleichsfläche.
 
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Hey erstmal Danke für die Antworten auch wenn sie sehr ernüchternd sind.

Das jemand angepisst ist weil ich ihm das Grundstück weggeschnappt habe ist unwahrscheinlich da das Grundstück die letzten Jahre (ca. 15) nicht genutzt wurde und auch kein anderer Interessent da war, mein Vater kennt den Verkäufer gut.

Das Wasser haben wir schon Ende Februar bzw. Anfang März abgelassen. Und das mit dem Krötenlaich hat die ehrlich gesagt keinen Meter interessiert. Das ist am Anfang einmal gefallen und Feierabend. Die haben eigentlich nur Wert auf die anderen genannten Punkte gelegt. Zudem müssen die mir das erstmal nachweisen. Ich hab nämlich beim Ausbaggern nirgends Krötenlaich gesehen. Der war nur im Tümpel neben dran und der gehört net mehr zu unserem Grundstück. In dem ausgebaggerten Schlammfang fliest ja richtig die Strömung und da war kein Krötenlaich...
 

Gü.a.Pa.

Member
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Das mit den ausbaggern war ungeschickt, Teiche baggert man im Winter aus!
Ist es wo dein Teich liegt ein Gebiet wo Kröten Laichen sollte der Teich anfang März bespannt werden, ob Laich vorhanden war oder nicht!

Schlachtraum u.s.w. ist bei Eigenbedarf nicht notwendig, Verkaufst du welche dann halt Lebend oder tot (nicht ausgenommen).

Über das Wasserrecht erfährt man alles auf dem Grundbuchamt.

Würde dir auch einen Anwalt empfehlen, wenn du einen Rechtsschutz hast.
Zur Not wende dich an die Bildzeitung, die kann auch was bewegen!
 
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Ist es wo dein Teich liegt ein Gebiet wo Kröten Laichen sollte der Teich anfang März bespannt werden, ob Laich vorhanden war oder nicht!

Also in den 5 Weihern von mir war definitiv kein Laich.
Es war ausschließlich Laich in einem Biotop ähnlichen Tümpel vor meinem Grundstück.

Noch was anderes:

Es gab eine mündliche Absprache zwischen dem ehemaligen Eigentümer und der Gemeinde über eine Vereinbarung. Die Gemeinde baggert den Schlammfang aus, dafür reinigt der Besitzer die Bach, was ursprünglich Aufgabe der Gemeinde wäre.

Die Absprache hat der Mensch von der Gemeinde auch so nochmal bei der Besichtigung unter Zeugen bestätigt. Theoretisch sind meine Weiher ja nur so verschlammt, weil der Schlammfang NIE ausgegraben wurde, trotz Absprache. Jetzt wäre es doch eine Idee den lieben Herren der Gemeinde die Rechnung vom ausbaggern des Schlammfangs + der Weiher zuzuschicken. Immerhin mussten die ja ausgebaggert werden weil die Gemeinde Ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist.....

Und eine mündliche Zusage zählt genauso wie eine schriftliche!
 

Syntac

Active Member
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Hast Du oder der Vorbesitzer den Bach sauber gemacht ;)

...und, "wer schreibt, der bleibt" - soviel zum mündlichen.

Musst Du wissen was Du machst, aber als Tip, versuch das mal in Ruhe zu klären und lass den Übermut mit verklagen und Anwalt.
Das kommt für mich erst dann in Frage, wenn ein klärendes, freundliches Gespräch nicht weiter führt.
Sonst läufst Du Gefahr, dass Du dort nicht glücklich wirst. So ist das mit dem Wasserrecht - DU willst was, nicht die Gemeinde.
 

Fahrenheit

New Member
AW: Forellenzucht - Probleme mit Behörden

Also ich würde an deiner Stelle einen Termin bei einem Anwalt machen, der sich mit solchen, doch recht speziellen Rechtsfragen, auskennt. Sich jetzt weiter durch das Dickicht der deutschen und europäischen Bürokratie zu wurschteln, halte ich a) für ein abenteuerliches und b) fruchtloses Unterfangen. Am Ende überwirfst du dich mit allen (Gemeinde, Untere Naturschutzbehörde, usw.) und hast nur ein nutzloses Wochenendgrundstück ;-)
 
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