Forellenanlagen am Ende?

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Thomas9904

Well-Known Member
Der folgende Artikel kann hier weiter diskutiert werden:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=295357

Ach wenn es hier zuerst mal um Schleswig Holstein geht, wird das wohl zukünftig in allen Bundesländern bei Änderungen der Fischereigesetze oder -verordnungen so oder so ähnlich kommen:


Vorabveröffentlichung Mag Dezember

Schleswig Holstein: Aus für Forellenanlagen?

In Kiel gab es auf Einladung von Behördenleiter Dr. Lemcke (Oberste Fischereibehörde) eine Informationsveranstaltung zum Thema tierschutz- und fischereirechtskonformer Betrieb von Angelteichen in S-H.

Dazu gab es auch eine Anleitung des Ministeriums (MELUR, nur aus literarischen Quellen und Auswertungen entstanden) und ein Gutachten des Instituts für Binnenfischerei in Potsdam Sacrow.

Es waren auch Vertreter der Landesfischereiverbände (u. a. Geschäftsführer Vollborn) anwesend, die aber nach unseren Informationen nicht das Wort ergriffen hatten.

Das machten umso deutlicher ein großer Teil der anwesenden Betreiber von Forellenanlagen, die stinksauer den Raum verliessen und dem Behördenleiter Dr. Lemcke vorwarfen, sie im Stich zu lassen.

Und das betrifft ja auch Angelvereine und andere Bewirtschafter:
Besatz mit Fischen zum "alsbaldigen Wiederfang" (= fangfähige Fische) ist danach verboten, die Fische müssen mindestens 2 Wochen Zeit haben, Gewicht zu zulegen oder Qualität zu verbessern.

Daher ist sowohl in Teichanlagen wie bei Angelvereinen sicher zu stellen, dass Gewässer in welche fangfähige Fische händisch eingebracht werden, mindestens 2 Wochen gesperrt sein müssen für Angler.

Das "händische" einbringen (Besatz mittels Kescher, umsetzen, aus im Gewässer befindlichen Netzgehegen etc.) ist deswegen ein Problem, weil damit der Fisch im Besitz des Bewirtschafters wäre und sofort zum Verzehr getötet werden könnte - Angeln wäre unnötig und somit nicht erlaubt, weil ohne Gewichtszunahme/Qualitätsverbesserung kein sinnvoller Grund gegeben wäre.

Das bedeutet für viele Angelvereine Einschränkungen - und für die meisten Angelanlagen das "Aus".

Wer nicht die Möglichkeit hat, mehrere Teiche (man braucht ja eigentlich 14 bei 2 Wochen Angelsperre) anzubieten oder zu jedem Teich einen Extrateich mittels Stichkanal zum "nichthändischen" Besatz (nur durch Öffnung der Schieber), der kann als Anlagenbetreiber seine Anlage dicht machen.

Wir werden beobachten, ob und wie sich die Verbände dazu positionieren oder ob sie diesen Unfug so einfach hinnehmen werden.

Scheinbar wird da vollkommen von Regierung und Behörde in Schleswig Holstein vergessen, dass unabhängig von Tierschutzbedenken, die hier die ALLEINIGE Rolle spielen, aus Naturschutzgründen - indem Angeldruck auf sensiblere Gewässer vermindert werden könnte - solche Anlagen eigentlich sogar förderungswürdig sein sollten!!

Wenns aber um Tierschutz geht, scheint bei Behörden wie Regierungen, aber auch bei Verbänden, immer wieder Logik und gesunder Menschenverstand auszusetzen und auch Naturschutz hinten an zu stehen.

Es ist wieder ein Baustein mehr beim Abschaffen des Angelns in Deutschland.

Und solange die Verbände weiter der Meinung sind, Angeln nur zur Verwertung und Hege als sinnvoll im Sinne des TSG anzusehen, statt endlich die ganzen ökonomischen, ökologischen und sozialen Vorteile des Angelns als sinnvoller Freizeitbeschäftigung durchzukämpfen, wird das weiter nach hinten losgehen für Angler und das Angeln - und am Ende werden auch die organisierten Angelfischer dumm aus der Wäsche gucken!


Dass dennoch der Bundesverband nicht gegen solche anglerfeindlichen Anwandlungen vorgehen wird, kann man als sicher voraussetzen. Die werden sich auf Landesrecht abstellen, obwohl die Gutachten bundesweit gelten und da sicher bald andere Länder nachziehen werden.

Empfohlen wird dazu vom MELUR auch noch eine "Teichordnung", nach der folgende Punkte enthalten sein sollten, die auch wieder die grundsätzliche Zielrichtung klar machen dürfte:
> Darstellung der Schutzbereiche, in denen nicht geangelt werden darf
> Zulässigkeit bestimmter Köder – Verbot von lebenden Wirbeltieren als Köder
> Verbot von catch & release
> Verbot von Wettfischen

> Bereithalten von Unterfangkescher und Schlagholz zur tierschutzkonformen
Betäubung und Tötung
> Hinweise zur Reinhaltung von Gewässer und Uferbereichen (ggf. Verbot des
Anfütterns) sowie allgemeine Entsorgungshinweise
> Hinweise zu Wegen und Betretungsrechten (ganze Anlage oder Teilbereiche)
Haftungsfragen
> Möglichkeiten zum Schlachten und Verpacken des Fangs
> Ansprechpartner für Fragen usw.

Siehe:
Informationen für Betreiber - Tierschutz- und fischereirechtskonformer Betrieb von Angelteichen in Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/Um...eiche/PDF/Merkblatt__blob=publicationFile.pdf

Gutachten - Fischereirechts- und tierschutzrechtskonformer Betrieb von Angelteichen in Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/Um...eiche/PDF/Gutachten__blob=publicationFile.pdf
Thomas Finkbeiner
 
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