AW: Flusskrebse wichtige frage
Hallo,
hier geht aber einiges durcheinander.
Krebse unterliegen wie Fische dem Fischereirecht.
Ich muss also an dem Gewässer fischereiberechtigt sein.
In NRW verbietet das Gesetz nur besonders schädliche Methoden wie z.B. Gift, Explosivstoffe, Strom u.Ä. zum Fischen.
Netze, Reusen, Krebsteller sind also grundsätzlich erlaubt.
Als Angler darf ich aber nur Fanggeräte einsetzen, die auf dem Erlaubnisschein aufgeführt sind.
Das sind in aller Regel 2 Ruten. Setze ich in dem Fall eine Reuse oder Krebsteller ein, erfüllt das den Tatbestand der Fischwilderei.
Viele Vereine geben solche Fanggeräte nicht frei, weil sie Mißbrauch befürchten.
Sollte ich eine geschützte Art fangen, setze ich den Krebs halt wieder zurück. Nur weil ich eine geschützte Art fangen könnte, ist die Reuse nicht verboten, das kann mir mit einer Angel auch passieren.
Natürlich muss man eine gefangene Art bestimmen können, bevor man sie entnimmt.
Im Rhein oder in anderen großen Flüssen und in Kanälen brauche ich nicht zu befürchten, dass ich einen Edelkrebs fange. Wo bereits überall Amerikaner leben, ist es mit dem Edelkrebs vorbei.
Fast alle Bestände der Amerikaner sind mit der Krebspest befallen. Sie selbst sind aber gegen den Pilz immun, scheiden jedoch die Sporen aus.
Ich setze zum Fang Reusen ein. Diese sind ca. 1 m lang und 60 cm im Durchmesser. Durch einen Spiraldraht, lassen sie sich zusammendrücken und leicht transportieren.
Es sollte unbedingt in der Mitte ein Beutel für den Köder befestigt sein.
Beim Köder muss man experimentieren.
In einem Gewässer top, im nächsten flop. Bewährt haben sich folgende Köder: Heilbuttpellets, Fisch und Katzenfutter.
Bevor man diese Reusen in andere Gewässer setzt, müssen sie durchtrocknen, ansonsten kann man die Krebspest verbreiten.
sNEEp
Hallo,
hier geht aber einiges durcheinander.
Krebse unterliegen wie Fische dem Fischereirecht.
Ich muss also an dem Gewässer fischereiberechtigt sein.
In NRW verbietet das Gesetz nur besonders schädliche Methoden wie z.B. Gift, Explosivstoffe, Strom u.Ä. zum Fischen.
Netze, Reusen, Krebsteller sind also grundsätzlich erlaubt.
Als Angler darf ich aber nur Fanggeräte einsetzen, die auf dem Erlaubnisschein aufgeführt sind.
Das sind in aller Regel 2 Ruten. Setze ich in dem Fall eine Reuse oder Krebsteller ein, erfüllt das den Tatbestand der Fischwilderei.
Viele Vereine geben solche Fanggeräte nicht frei, weil sie Mißbrauch befürchten.
Sollte ich eine geschützte Art fangen, setze ich den Krebs halt wieder zurück. Nur weil ich eine geschützte Art fangen könnte, ist die Reuse nicht verboten, das kann mir mit einer Angel auch passieren.
Natürlich muss man eine gefangene Art bestimmen können, bevor man sie entnimmt.
Im Rhein oder in anderen großen Flüssen und in Kanälen brauche ich nicht zu befürchten, dass ich einen Edelkrebs fange. Wo bereits überall Amerikaner leben, ist es mit dem Edelkrebs vorbei.
Fast alle Bestände der Amerikaner sind mit der Krebspest befallen. Sie selbst sind aber gegen den Pilz immun, scheiden jedoch die Sporen aus.
Ich setze zum Fang Reusen ein. Diese sind ca. 1 m lang und 60 cm im Durchmesser. Durch einen Spiraldraht, lassen sie sich zusammendrücken und leicht transportieren.
Es sollte unbedingt in der Mitte ein Beutel für den Köder befestigt sein.
Beim Köder muss man experimentieren.
In einem Gewässer top, im nächsten flop. Bewährt haben sich folgende Köder: Heilbuttpellets, Fisch und Katzenfutter.
Bevor man diese Reusen in andere Gewässer setzt, müssen sie durchtrocknen, ansonsten kann man die Krebspest verbreiten.
sNEEp