Fluß auf eigenem Grundstück befischen

yoda1603

Member
Hallo!
Mal eine fischereirechtliche Frage:
Wenn über mein Grundstück ein Fluß fließt, darf ich diesen Fluß dann auf meinem Grund und Boden befischen, oder wie sehen da die Bestimmungen aus?
Dürfte ich diesen Fluß "anzapfen" um beispielsweise einen Teich zu speisen?
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

Eigentum und Fischereirecht sind zwei paar Schuhe.

Du darfst ja auch keine Rehe oder Hasen in deinem Garten schießen.

Ich würde mich erst mit der Gemeinde oder dem Pächter in Verbindung setzen.
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

Falk Paustian schrieb:
Eigentum und Fischereirecht sind zwei paar Schuhe.
Das ist meines Wissens nach nicht ganz richtig. Soweit nicht Rechte Dritter (wie z.B. Verpachtung) dem entgegenstehen, hat der Eigentümer des Grundstücks das Fischereirecht.
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

Wenn ein Fischreirecht auf dein Grundstück eingetragen ist und du Eigentümer des Fischreirechtes bist ja. Wenn das Fischereirecht dir nicht gehört und / Oder es ist evtl. verpachtet dann nicht. Wegen dem "Anzapfen" ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme nötig.
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

Danke danke. Wie bekomme ich denn raus, ob das verpachtet ist und wer da nun berechtigt ist. Mein Schwiegervater hat sich Grund mit Fluß gekauft, jetzt wäre natürlich interessant, ob er das Fischereirecht "mitgekauft" hat. Müsste er das nicht wissen?
 
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Ein Blick in´s Grundbuch müßte die Suche eigentlich erfolgreich gestalten.
 
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In Bayern gibt es ein sogenanntes Fischwasserkataster in dem die Fischereirechte eingetragen sind. Diese wurden dann ins Grundbuch übernommen.
 
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Einfach mal 'n Blich in's Grundbuch werfen.
Fischereirecht ist Landesrecht also müßtest du bei dir mal gucken.
Als Eigentümer hast du zuerst das Fischereirecht in deinem Gewässer. (soweit ich weiß, ist das bundesweit so) es sei denn, das Fischereirecht wurde abgetreten oder delegiert (Pacht, Vermietung, Nutzungsverträge...)
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

atair schrieb:
Einfach mal 'n Blich in's Grundbuch werfen.
Fischereirecht ist Landesrecht also müßtest du bei dir mal gucken.
Als Eigentümer hast du zuerst das Fischereirecht in deinem Gewässer. (soweit ich weiß, ist das bundesweit so) es sei denn, das Fischereirecht wurde abgetreten oder delegiert (Pacht, Vermietung, Nutzungsverträge...)

Der Gedankenfehler ist wahrscheinlich, daß es sich um einen Fluß handelt.
Bei einem Teich stimme ich zu, sofern der keinen eigenen Zu und Abfluß hat.

Ein Teil eines Flußes kann nicht privat sein.

Als Beispiel: Jemand kauft sich ein paar hundert Meter Land an der Elbe auf einer Uferseite. Der Gleiche kauft sich genau gegenüber am anderen Ufer auch ein paar hundert Meter Land.

Und jetzt gehört Ihm dieses Teilstück der Elbe?
 
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Falk Paustian schrieb:
...
Und jetzt gehört Ihm dieses Teilstück der Elbe?
Auch hier hilft ein Blick in´s Grundbuch. Der Fluss bzw. das Teilstück des Flusses muß natürlich auch im Grundbuch eingetragen sein.
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

vk58 schrieb:
Auch hier hilft ein Blick in´s Grundbuch. Der Fluss bzw. das Teilstück des Flusses muß natürlich auch im Grundbuch eingetragen sein.

Interesanter Aspekt.

Trotzdem ist es ein offenes Gewässer und in der Regel liegt das Fischereirecht nicht beim Besitzer.

Ausnahmen bestätigen die Regel.
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

Soweit mir bekannt ist, darf der Grundstücksbesitzer von seinem Grundstück aus Angeln auslegen, sofern es kein generelles Angelverbot an diesem Gewässer gibt. Bevor Du angelst, solltest Du aber an offizieller Stelle fragen.
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

Fischereirecht
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oben

Unter Fischereirecht versteht man die ausschließliche Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische und Krebse der fischereiwirtschaftlich nutzbaren Arten zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht steht grundsätzlich dem jeweiligen Eigentümer des Gewässers zu. Einschränkungen ergeben sich aus den Vorschriften des Naturschutzrechtes, dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) und dem Niedersächsischen Fischereigesetz (NFischG). In den Binnengewässern haben die Gemeinden die Fischereiaufsicht.

Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über eine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht beauftragten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen (§ 57). Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischereiprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben, hat die Gemeinde des Wohnsitzes auf Antrag einen Fischereischein als Lichtbildausweis auszustellen. Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit (§ 59).

  • Die Verpachtung der Fischerei in dem Gewässer bedarf in jedem Fall der behördlichen Genehmigung (§§ 21,22)
  • Bestehen an einem Gewässer mehrere Fischereirechte, so bilden die Berechtigten eine Fischereigenossenschaft (§ 23)
nachgeschlagen bei
http://www.lkclp.de/2_kreisverwaltung/kv_jw_jagdwesen.shtml

Petri Heil
Bernie1
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

yoda1603 schrieb:
Hallo!
Mal eine fischereirechtliche Frage:
Wenn über mein Grundstück ein Fluß fließt, darf ich diesen Fluß dann auf meinem Grund und Boden befischen, oder wie sehen da die Bestimmungen aus?
Dürfte ich diesen Fluß "anzapfen" um beispielsweise einen Teich zu speisen?

"anzapfen"
nur mit genehmigung der unteren-bezw. oberen Wasserbehörde

Petri Heil
Bernie1
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

moin-moin,

du solltest auf jeden fall mal einen blick ins grundbuch werfen!!! eventuell hilft dir auch nen blick ins kartasteramt weiter!!! bei fließgewässern oder staatlichen gewässern ist es nämlich häufig so, daß man gar nicht eigentümer werden kann!!!! nutzen kann man die fläche schon, aber man ist kein eigentümer!!!!

die grundstücksgrenzen gehen meistens bis 2,5m an das gewässer heran (haste schon mal geschaut, wo die grenzsteine liegen??? kannste aus der karte beim kartasteramt ersehen!!!)!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

Das Fischereirecht könnte vieleicht auch ein Verein haben!
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

So viele Antworten. Danke erstmal. Ich werde mal alle hier aufgeführten Möglichkeiten ausloten und wenn ich dann endgültig weiß, wie der Hase läuft werde ich das hier posten.
Gruß
Daniel
 
AW: Fluß auf eigenem Grundstück befischen

http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/forsten/fische.htm

§ 10
Mit dem Eigentum an einem Grundstück
verbundene selbständige Fischereirechte

(1) Die §§ 8 und 9 gelten nicht, wenn ein mit dem Eigentum an einem Grundstück verbundenes selbständiges Fischereirecht zusammen mit dem Grundstück übertragen wird.

(2) Bei der Teilung eines Grundstücks kann ein mit dem Grundstück verbundenes selbständiges Fischereirecht nur ungeteilt auf ein durch die Teilung entstandenes Grundstück übertragen werden. Die Übertragung des selbständigen Fischereirechts bedarf der notariellen Beurkundung.

(3) Enthält ein Vertrag über die Teilung eines Grundstücks keine Vereinbarung über das selbständige Fischereirecht, so erlischt das Recht

Hier ist das Fischereirecht NRW verankert.

Petri Heil
Bernie1
 
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