Das ist meines Wissens nach nicht ganz richtig. Soweit nicht Rechte Dritter (wie z.B. Verpachtung) dem entgegenstehen, hat der Eigentümer des Grundstücks das Fischereirecht.Falk Paustian schrieb:Eigentum und Fischereirecht sind zwei paar Schuhe.
atair schrieb:Einfach mal 'n Blich in's Grundbuch werfen.
Fischereirecht ist Landesrecht also müßtest du bei dir mal gucken.
Als Eigentümer hast du zuerst das Fischereirecht in deinem Gewässer. (soweit ich weiß, ist das bundesweit so) es sei denn, das Fischereirecht wurde abgetreten oder delegiert (Pacht, Vermietung, Nutzungsverträge...)
Auch hier hilft ein Blick in´s Grundbuch. Der Fluss bzw. das Teilstück des Flusses muß natürlich auch im Grundbuch eingetragen sein.Falk Paustian schrieb:...
Und jetzt gehört Ihm dieses Teilstück der Elbe?
vk58 schrieb:Auch hier hilft ein Blick in´s Grundbuch. Der Fluss bzw. das Teilstück des Flusses muß natürlich auch im Grundbuch eingetragen sein.
obenyoda1603 schrieb:Hallo!
Mal eine fischereirechtliche Frage:
Wenn über mein Grundstück ein Fluß fließt, darf ich diesen Fluß dann auf meinem Grund und Boden befischen, oder wie sehen da die Bestimmungen aus?
Dürfte ich diesen Fluß "anzapfen" um beispielsweise einen Teich zu speisen?
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