Fischwilderei in der Isar - Angler muss 2500 Euro zahlen

Toni_1962

freidenkend

Hoffentlich schreckt es ab; Fischwilderer sind bei uns tägliches Problem ...
wenn einer es aus Unwissenheit macht, doch verzeihbarer,
aber aus Unwissenheit ist eher selten
und ertappte Fischwilderer werden immer aggressiver.
 

rippi

Pokemon-Trainer
Ohje. Schwarzangeln ist natürlich die höchste Kunst, die es zu meistern gilt, aber diese Gewaltandrohung führt diese alte Kunst ins groteske. Ist die Isar dort ein vom Verein oder von der Stadt bewirtschaftetes Gewässer?
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Er hat nichts gefangen also wäre mE der Begriff schwarzangeln passender
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Wenn es der Herr Irgendwer gewesen wäre, der ohne jedwede Kenntnis "mal die neue Rute" probieren wollte... war er aber nicht. Er hatte den Fischereischein und wußte genau, dass man nicht ungefragt tut, was er tat. Also hat er sich das Strafmaß auch redlich verdient. Das andere Gesetzwidrigkeiten, Straftaten lascher verfolgt werden, steht überhaupt nicht zur Debatte.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Wenn es der Herr Irgendwer gewesen wäre, der ohne jedwede Kenntnis "mal die neue Rute" probieren wollte... war er aber nicht. Er hatte den Fischereischein und wußte genau, dass man nicht ungefragt tut, was er tat. Also hat er sich das Strafmaß auch redlich verdient. Das andere Gesetzwidrigkeiten, Straftaten lascher verfolgt werden, steht überhaupt nicht zur Debatte.
Wollte ich auch gar nicht behaupten. Nur ohne Fang ist es für mich keine Wilderei.
 

Taxidermist

Well-Known Member
. Er hatte den Fischereischein und wußte genau, dass man nicht ungefragt tut, was er tat. Also hat er sich das Strafmaß auch redlich verdient.

Wir hatten doch hier auch schon genau solche Nachfragen, ob man ohne gültige Karte nicht etwas Neues am Wasser testen könne, selbstverständlich ohne dabei einen Haken zu montieren, denn das wäre ja dann kein Angeln?
Dies wurde dann diesen Kandidaten jeweils mühsam wieder ausgeredet!
Ob der Kerl da an der Isar nun einen fängigen Köder am Start hatte, geht ja aus der PM nicht hervor, scheint auch für das Urteil nicht relevant gewesen zu sein?

Jürgen
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Ich gehe davon aus, dass das Gericht festgestellt hatte, dass er mit einer sog. fangbereiten Angel am Werke war. Also mit allem Drum & Dran und auch der Absicht etwas zu fangen. Außerdem ist es ja auch abhängig, wie man argumentiert, was für Manieren man mitbringt. Wenn man dem Richter oft genug "blöd kommt", fasst man auch richtig aus.
 
Nur ohne Fang ist es für mich keine Wilderei.
Ohne jetzt §§ raussuchen zu wollen, aber Jagd ist als "Aufspüren, Verfolgen, Fangen und Erlegen von Wild" deffiniert, daher ist das "Suchen und Nachstellen" Wilderei.

Man war ja auch beim Jagen/Angeln, wenn man keine Beute gemacht hat, oder?

(Und weil wir grad beim Thema sind und es so schön paßt:
Das gilt auch (und besonders) für den Hund!
Sobald er nach Wild sucht, wildert er!
Finden oder gar Hetzen ist dazu nicht nötig.)
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Ohne jetzt §§ raussuchen zu wollen, aber Jagd ist als "Aufspüren, Verfolgen, Fangen und Erlegen von Wild" deffiniert, daher ist das "Suchen und Nachstellen" Wilderei.

Man war ja auch beim Jagen/Angeln, wenn man keine Beute gemacht hat, oder?

(Und weil wir grad beim Thema sind und es so schön paßt:
Das gilt auch (und besonders) für den Hund!
Sobald er nach Wild sucht, wildert er!
Finden oder gar Hetzen ist dazu nicht nötig.)
Jo aber wir sind hier in einem Angelforum und nicht in einem juristischen Fachblatt. Deswegen auch der Hinweis, dass es für mich so ist.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
"... wurde er jetzt von einem Strafrichter am Amtsgericht München wegen Fischwilderei zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro (50 Tagessätze á 50 Euro) verurteilt. Außerdem wurde die teure Angel des Münchners, eine sogenannte Spinnrute samt Zubehör, die er kurz zuvor erst gekauft hatte, vom Gericht ersatzlos eingezogen."

Und nach meinen Erfahrungen hatte er noch Glück, mit seiner fangbereiten Ausrüstung, vor dem AG München zur Verhandlung gekommen zu sein. In Traunstein wäre es sicher teurer geworden. Dort ist man alles, aber nicht nachsichtig.
 

Toni_1962

freidenkend
Wir hatten doch hier auch schon genau solche Nachfragen, ob man ohne gültige Karte nicht etwas Neues am Wasser testen könne, selbstverständlich ohne dabei einen Haken zu montieren, denn das wäre ja dann kein Angeln?
Dies wurde dann diesen Kandidaten jeweils mühsam wieder ausgeredet!
Ob der Kerl da an der Isar nun einen fängigen Köder am Start hatte, geht ja aus der PM nicht hervor, scheint auch für das Urteil nicht relevant gewesen zu sein?

Jürgen


Er hat aktiv auf Forellen geangelt!
 
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alexpp

Well-Known Member
Ohne Haken hätte ich keine Sorgen die neue Ausrüstung mal zu probieren, ob es erlaubt ist oder nicht. Beispielsweise Gummifisch mit Chebu-Gewicht.
 

Deep Down

Well-Known Member
Wir hatten doch hier auch schon genau solche Nachfragen, ob man ohne gültige Karte nicht etwas Neues am Wasser testen könne, selbstverständlich ohne dabei einen Haken zu montieren, denn das wäre ja dann kein Angeln?
Dies wurde dann diesen Kandidaten jeweils mühsam wieder ausgeredet!
........
Jürgen

@Jürgen
Haste dazu bitte mal auf die Schnelle nen Link?
 

sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Wieso muß man die Wurfeigenschaften einer neuen Angelrute am Wasser ausprobieren? Alles faule Ausreden. Ich mache solche Wurftests auf einer Wiese, geht genauso gut und bringt mich nicht in Verruf.
 

MarkusZ

Well-Known Member
Hallo,

dass Schwarzangler tatsächlich vor Gericht kommen und auch noch verureilt werden scheint aber nicht sehr häufig vorzukommen.

Da scheint eine Verfahrenseinstellung die häufigerere Variante zu sein.

Und selbst bei Verfahren wegen Fischdiebstahl kann man nicht sicher sein, dass Täter bestraft werden.


Anderswo scheint man schon zu resignieren.


Ohne Haken hätte ich keine Sorgen die neue Ausrüstung mal zu probieren, ob es erlaubt ist oder nicht. Beispielsweise Gummifisch mit Chebu-Gewicht.

In Ostfriesland wäre das scheinbar auch kein Problem, da reicht schon zu behaupten es wäre ein Gummischlauch überm Haken gewesen.

 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
hier gib es etwas mehr Text, also ein Köder sei im Wasser gewesen

naja Fischereischein gemacht und keine Ahnung, dass man in Deutschland ne zusätzliche Erlaubnis braucht ? sehr unglaubwürdig oder was lernt man in Bayern beim Lehrgang ? außer Bier trinken:))

Strafmaß - so richtig viel Verständnis habe ich für Schwarzangler nicht, egal ob Blond oder sonst wie
 

PirschHirsch

Well-Known Member
Haste dazu bitte mal auf die Schnelle nen Link?

Ich glaube, da ging es primär um "Loten ohne Erlaubnisschein" zwecks Kostenersparnis vor Tageskarten-Käufen, was dann irgendwie auf unbehakte Ausprobier-Kukös ausgedehnt wurde oder so.

Jedenfalls entstand da parallel eine Diskussion, was generell unter "fangbereitem Angelgerät" zu verstehen ist.
 
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