Fischwilderei: Augburger Gericht verurteilt nach Jugendrecht zu 2700 Euro + 40 Std. Hilfsdienst + 5 Beratungsgespräche

Toni_1962

freidenkend
In Augsburg wurden zwei Männer, 21 und 25 Jahre alt, nach dem Jugendstrafrecht zu 40 Stunden Hilfsdiensten und fünf Beratungsgesprächen bei der Augsburger Jugendhilfeeinrichtung Brücke verurteilt sowie zu 2700 Euro Geldstrafe.

Beide waren erwischt worden, als sie in der Schmutte bei Gessertshausen, Kreis Augsburg, schwarzangelten.

Der Landesfischereiverband Bayern hat letztes Jahr eine Initiative ergriffen, um bei Bevölkerung, Politik, insbesondere aber bei Polizei und Justiz Bewußtsein zu schärfen und Unterstützung zu fordern, dass Schwarzangeln, also Fischwilderei bzw. (versuchter) Diebstahl, kein Kavaliersdelikt ist, sondern Straftatbestände darstellt.
Viel wurde hierzu diskutiert, Vereine nach verbürgten Delikten, Beobachtungen und auch ihrer Erfahrung mit Polizei und Justiz abgefragt, Meldeformulare für Anzeigen freigeschaltet usw. ...
Die Zeiten, dass wenn man Schwarzangler erwischte, sagte: Polizei brauchst nicht rufen, die kommt nicht und wenn, kommt eh nichts raus, sind vorbei.
 

Toni_1962

freidenkend
Ich werde morgen mal versuchen herauszubekommen, inwieweit die beiden schon vorbelastet sind.
Hilsfdienste und Beratungsgespräche verhängt zu der Geldstarfe, ist schon auffällig ...
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Stimmt schon mal zuversichtlich, dass kontrolliert und geahndet wird.

Wäre interessant zu erfahren, wie das Urteil in diesem Umfang zustande gekommen ist - und wie es bei einem 25 jährigen zu Anwendung des Jugendstrafrechts kam.

Könntest du eventuell mit nem Link oder Aktenzeichen aufwarten?
 

Chief Brolly

Well-Known Member
Die Ausrüstung sollte auch beschlagnahmt werden! Gibt es irgendwelche Beweise zu diesen Fällen von Fischwilderei wie Zeugenaussagen, Foto- und Filmaufnahmen, gefangene Fische?
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Okay - die Formulierung geht in die Richtung, dass der jüngere nach Jugendstrafrecht zu Arbeitsdienst +Beratungsgesprächen und der ältere mit90 Tagessätzen (=man gilt offiziell als vorbestraft) bestraft wurden.

Passt scho!
 

Toni_1962

freidenkend
Die Ausrüstung sollte auch beschlagnahmt werden! Gibt es irgendwelche Beweise zu diesen Fällen von Fischwilderei wie Zeugenaussagen, Foto- und Filmaufnahmen, gefangene Fische?

????? Was meinst du? Meinst du, dass da willkürlich 2 Männer vor Gericht geladen wurden per Zufallsgenerator des Einwohnermeldeamtes um den Anglern vor Ort mal ein Geschenk zu machen?

Die beiden wurden natürlich beim Schwarzngeln in flagranti vom Kontrolleur erwischt.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Die Ausrüstung gilt zumeist als Tatmittel (die meisten kennen den Begriff Tatwerkzeug), welches der Einziehung unterliegt.
 

MarkusZ

Well-Known Member
Wenn in Augsburg sonst von 22 Tätern nur 3 belangt werden, dürften das wohl keine unbeschriebenen Blätter gewesen sein.

Bisher wurde bei Anzeigen wegen Fischwilderei ja immer ne Einstellungsquote von 85% kolportiert.

Mal sehen, ob es da jetzt wirklich ne Trendwende in Bayern gibt.

Wäre ggf. vielleicht auch denkbar verstärkt Ordnungswidrigkeiten nach BayFiG oder AVFiG anzuzeigen, wenn die Staatsanwälte keine Zeit/Lust auf Strafverfahren haben.
 

Purist

Spinner alter Schule
Wenn jemand mit 25 Jahren noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, scheint er sich auch sonst noch nicht wie ein Erwachsener zu verhalten.
Hart finde ich das Urteil nicht wirklich, eher angemessen.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das Thema hatte ich gestern bereits aufgeklärt - der 21 jährige nach Jugendstrafrecht und der altere halt regulär.
 

Mescalero

OCC 2022 (Erster)
Wäre ggf. vielleicht auch denkbar verstärkt Ordnungswidrigkeiten nach BayFiG oder AVFiG anzuzeigen, wenn die Staatsanwälte keine Zeit/Lust auf Strafverfahren haben.
Wenn ich das vom Fischereikurs richtig in Erinnerung habe, ist das aber nur bei Teichen u.a. geschlossenen Gewässern möglich, oder? Ansonsten gilt Schwarzangeln als Wilderei und ist eine Straftat.

Wie auch immer, möge sich das Urteil rumsprechen und die erhoffte Abschreckung erreicht werden.
 

MarkusZ

Well-Known Member
ist das aber nur bei Teichen u.a. geschlossenen Gewässern möglich, oder?

Verstöße gegen das Fischereirecht sind Ordnungswidrigkeiten und nicht vom Gewässertyp abhängig.

Nur bei Anzeige einer Straftat nach StGB hängt es vom Gewässe oder dem Status der Fische (herrenlos/Eigentum) ab, ob man Fischwilderei oder Diebstahl geltend machen will.

Im Zweifel wäre es mir lieber, wenn der Täter ein Bußgeld wegen Verstoß gegen BayFiG/AVFiG aufgebrummt bekäme, als wenn das Strafverfahren, wie früher die Regel war, eingestellt wird.

Mal sehen ob da jetzt wirklich ne Trendwende kommt.

Ist auf jeden Fall zu begrüßen, dass der LFVB da dran bleibt.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Es ist für Jedermann absolut ersichtlich, oder zur Einsicht zu bringen, dass man (in Bayern) nicht ohne Schein und entsprechende Erlaubnisse angeln darf. Gemäß dem Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt, liegt eindeutig ein Vorsatz vor. Und wenn man schon etwas Schmutz auf dem Buckel hat, sich womöglich auch vor Gericht nicht zu benehmen weiß, dann fasst man eben voll aus. Wo ist das Problem?

Und Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist auch für den Teil des unteren Rücken, der keinen vornehmen Namen mehr führt!
 

Mocratez

New Member
  • Auf Grund der Rechtslage kann man jemanden fürs Schwarzangeln ganz schön hart Bestrafen.
    • Nicht Fachkundig (Kein Angelschein)
      • Tierquälerei
    • Keine offenen Gewässer in Deutschland
      • Hausfriedensbruch
    • Oft Vereins oder Privatgewässer mit Besatz
      • Diebstahl
  • Genau wie die Gesetzteslage dafür sorgt, dass man "Jeden" maßigen Fisch töten und mitnehmen soll, oder es so ausgelegt werden kann
    • Wirbeltiere dürfen nur durch "fachkundiges Personal" geschlachtet werden
      • Fische sind auch Wirbeltiere
        • Daher Angelschein als Fachkundenachweis
Ich habe da ganz spezielle Meinungen die allgemein aber nicht speziell gelten.
  • Sollte man Kinder bis 17 beim Angeln sehen, ruhig hinweisen aber weiterangeln lassen.
    • Es muss auch Nachwuchs geben und der Angler soll nicht als Aggro Type in Erinnerung sein.
    • Auch wenn Papa dem Kind das angeln beibringt ruhig Gnade vor Recht gelten lassen
  • Bei älteren Anglern (ab 20) die Schwarzangeln (ohne große Fänge) Hinweisen und ggf. vom Platz verweisen
    • Aber auch erklären wo man wie den Angelschein macht
  • Bei älteren Anglern (ab 20) die alles totschlagen und schon gefühlt ne Regentonne mit Weissfisch voll haben direkt Rausschmeissen ggf. härter abstrafen
 
Zuletzt bearbeitet:

Kochtopf

Chub Niggurath
Gemäß dem Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt, liegt eindeutig ein Vorsatz vor.
ab91
Äh ich meine:
Äh nein, Vorsatz liegt vor wenn man vorsätzlich handelt. Wenn man glaubhaft macht nichts gewusst zu haben spricht man von fahrlässig oder, in schwereren Fällen, von grob fahrlässig
 
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