Fischerreirecht Abtreten aber wie???

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omnimc

Guest
mal ne kurze frage:

wir haben hier ein bach der auf ca. 15km oder paar mehr von einen verein und verband bewirschaftet wird. (karten nur für mitglieder der jeweiligen)
einen bekannten gehört aber ein stück vom bach weil er sein grundstück durchfließt.
dieser besitzt aber keinen angelschein sodas er da nicht angeln darf.
so die frage:
kann er mir quasi für 1 euro das grundstück verpachten und das fischreirecht auf dem stück übertragen und wenn ja wie.
denke das ich mit euren antworten mir einige telefonte wo man stets verbunden wird ersparen kann.

oder hat er gar kein recht ? laut seiner aussage gehört ihm aber ein stück vom bach!

grüße Patrick
 

bacalo

a bisserl was geht immer
AW: Fischerreirecht Abtreten aber wie???

Erkundige dich am besten bei der unteren Jagd- und Fischereibehörde bei deiner Kreisverwaltungsbehörde.
Könnte jedoch problematisch werden.
Hier in Bayern würde das Koppelfischereirecht entgegen stehen.
 

Werner1

Member
AW: Fischerreirecht Abtreten aber wie???

Hallo,

eien Frage habe ich noch. Hat er sein Fischereirecht (Wenn er denn ein Fischerierecht hat) an den Verein verpachtet? Der Verein der das Gewässer bewirtschaftet muss ja das recht dazu bekommen. Wenn nun ein Anlieger das Fischreirecht hat, kann er dies an einen Verein verpachten. Sollte das so sein kommt es auf den Pachtvertrag an.

Gruß
Werner
 
O

omnimc

Guest
AW: Fischerreirecht Abtreten aber wie???



???
das kam bei rum Das von Ihnen aufgerufene Dokument ist im Bürgerservice nicht mehr verfügbar. ich bin ja schon am googlen gewesen aber nix brauchbares.
ich werde mal den bekannten nach dem flurstücknummer fragen und evtl. komme ich damit weiter.

was von interesse wäre ob ich dann falls ich pächter des stückes bin, auch mit mein bruder angeln darf er hat einen schein!

und wie denkt ihr darüber wenn andere die fische anhand von beiträgen bzw. fördergelder fisch besetzen und ich evtl. wenn es das gestz zuläßt für 1 euro jahrespacht mir meine fetten bachforellen in größen 35+ da rauszieh.:q
soll ich meine bemühungen einstellen und den verein seine fische lassen?:) ich meine ja recht ist recht oder?
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Fischerreirecht Abtreten aber wie???

sorry, dort sollte das Fischereigesetz Hessen erscheinen, keine Ahung warum nicht. Dort sollten deine Fragen zum Entstehen von Fischereirechten zumindest beantwortet werden. Jags durch google#h
 
O

omnimc

Guest
AW: Fischerreirecht Abtreten aber wie???

werde ich tun sobalb ich die nummer vom flurstück habe.denke aber das der verband da drüber steht.will aber sicher wissen ob der grundstückseigner wenn er ein schein hätte da angeln dürfte.
dem frage ich die tage nochmal was er an unterlagen besitzt.und ob er auf teile des stückes versichtet hat damit der verband handlen kann wie er mag.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Fischerreirecht Abtreten aber wie???

Schein is tnicht erforderlich, wenn er das Fischereirecht haben sollte, dann kann er Dir das verpachten, falls es ein selbstständiges Fischereirecht ist. Der Vertrag muss aber von der unteren Fischereibehörde abgenickt werden.
 

Parasol

Member
AW: Fischerreirecht Abtreten aber wie???

Hallo,

mit Sicherheit kann ein Grundstückseigner mit dazugehörigem Fischereirecht dieses nicht selbst wahr nehmen, wenn es die erforderliche Größe nicht hat, um als selbstständig nutzbares F.-Recht zu gelten. Es muß dann nämlich mit anderen F.-Rechten zusammen eine Mindestgröße haben.
 
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