Fischerprüfung in anderem Bundesland

Fischfreak

Member
Hallo,
ich hab da mal ne Frage:

Ich habe 2006 meinen Sportfischereischein in Rheinland-Pfalz gemacht obwohl ich in Hessen wohne da es nur wenige Km von meinem Wohnort war.
Ich dann auch meinen ersten Zehnjahres Fischereischein in Hessen beantragt und ihn auch bekommen.

Habe gestern gehört das ich das nicht darf und die Prüfung und die Schulung in dem Bundesland machen muss in dem ich lebe.

Ich habe aber im Hessischem Fischerei Gesetz nichts darüber gefunden.

Könnt ihr mir da vielleicht einen link von einem Gesetzestext schicken oder mir da anders weiterhelfen?
 

Johnny1

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Hast du schon ne antwort bekommen?
Wenn nicht, dann frag das doch nochmal im allgemeinen forum nach.
 

Anglero

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Hast doch einen Fischereischein bekommen. Wo ist das Problem? Keiner fragt jetzt noch nach dem Prüfungszeugnis, außer Du verlierst den Schein.
 
Zuletzt bearbeitet:
X

xmxrrxr

Guest
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Ich würde mir darüber keinen Kopf machen.
Du hast eine Prüfung abgelegt und gut so....

Was Du gehört hast ist vermutlich, daß der Jahresfischereischein umgeschrieben werden muss, wenn man in ein anderes Bundesland umzieht.
Eine andere Regelung kenne ich nicht.
 

Fischfreak

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Ich habe mal im Gesetz nachgeschaut und habe vogendes gefunden.
nur da steht nicht ob ich als Hesse meinen Schein in Rheinland Pfalz machen darf oder nicht.

Würde mich mal interessieren obe andere Leute auch im Nachbarbundesland Ihren Schein gemacht haben.

HFischG § 25

Fischereischeinpflicht



(3) Die oberste Fischereibehörde erkennt einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes als Fischereischein nach § 25 Abs. 1 an, wenn die Voraussetzungen, unter denen er erteilt wurde, denen nach diesem Gesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen entsprechen.

Ich war aber noch nie in Rheinland Pfalz gemeldet und hab da auch noch nie gewohnt, ist halt nur ein Ort weiter schon Rheinland Pfalz und nicht mehr Hessen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gert W.

OCC-Champion 2021 und 2023
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Ich habe meinen Schein in Sachsen gemacht und problemlos mit dem "alten" Fischereischein und der Urkunde meinen Neuen in Hessen bekommen. |wavey:
 

Gumpengeist

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Wenn du den Schein bekommen hast ist doch alles klar.

Jetzt wohnst du halt in Bundesland X und hast den Schein woanders gemacht. Das trifft auf alle Angler zu, die schonmal über die Landesgrenze umgezogen sind, seit sie die Prüfung gemacht haben.

Ich würde mir da keinerlei Gedanken drum machen und die Bürokratie einfach mal Bürokratie sein lassen. ;)
 

Fischfreak

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Ja das Problem ist nur das ich so wie es aussieht die Prüfung als Hesse in Hessen hätte machen müssen.

Hätte ich zu dem Zeitpunkt RP gewohnt, hätte die Prüfung dort gemacht und wäre dann nach Hessen gezogen wäre das kein Problem.

Nur ich habe ihn halt nicht in dem Bundesland gemacht in dem ich lebe,|kopfkratund das ist wohl nicht erlaubt
 

steppes

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Wo du ihn gemacht hast spielt keine Rolle.

Du kannst die Fischerprüfung überall in Deutschland machen, das hat nix mit dem Bundesland zu tun in dem du wohnst!

Nur den Fischereischein mußt du von deiner Gemeinde, wo du wohnst, ausstellen lassen (andere Gemeinden stellen dir aber eh keinen aus).
 

antonio

Active Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Wo du ihn gemacht hast spielt keine Rolle.

Du kannst die Fischerprüfung überall in Deutschland machen, das hat nix mit dem Bundesland zu tun in dem du wohnst!

Nur den Fischereischein mußt du von deiner Gemeinde, wo du wohnst, ausstellen lassen (andere Gemeinden stellen dir aber eh keinen aus).

das stimmt nicht.
in einigen bl gilt das wohnortprinzip, also den schein dort machen wo man gemeldet ist.das geht sogar so weit, daß es teilweise im gleichen landkreis sein muß.
ausnahmegenehmigungen kann man bei der fischereibehörde beantragen.
wie welches bl das handhabt steht entweder im fischereigesetz oder in einer durchführungsverordnung zum fischereigesetz oder in der prüfungsverordnung etc.

antonio
 
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Also ich bin in Berlin gemeldet und hab meine Prüfung in Frankfurt/M gemacht.
Meinen Schein hab ich auch in Hessen bekommen ohne dort gemeldet zu sein. Da gibt teilweise ne Regelung wo drinne steht das Personen die nicht in Hessen gemeldet sind den Schein dort beantragen müssen wo sie angeln gehn wollen. Was ja aber sinnfrei ist, da ich ja nicht nur in der einen Gemeinde angel.... Diese Regelung scheintaber noch nicht zu allen Sachbearbeitern durchgedrungen zu sein. Ich habe bei verschiedenen Gemeinden nachgefragt, und die eine hats gemacht ne andere wiederum nicht.... gut das Deutsche Beamte immer wissen was sie zu tun haben|uhoh:

gruß ZN
 

antonio

Active Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

oftmals haben die angestellten dort schlicht weg keine ahnung.
das "fischereischeingeschäft" ist eben reine nebensache und ist eben kein alltäglicher vorgang dort.
oftmals in kleineren gemeinden ist dies eben so, der angestellte beim meist ordnungsamt hat da eben nicht so den durchblick so daß eben öfter fehler auch mal zu gunsten des antragstellers gemacht werden aber auch anders herum.

antonio
 

Lustt

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

§26.1 Hessisches Fischereigesetz - HFischG

Auszug:

"Die oberste Fischereibehörde erkennt die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen anderer Bundesländer an, wenn die Voraussetzungen, unter denen in anderen Ländern die Fischerprüfung abgelegt wird, den Vorgaben dieses Gesetzes und der hierauf beruhenden Rechtsvorschriften entsprechen."


Hessen erkennt deine in der RLP abgelegte Prüfung also anstandslos an!


Zudem ist es bei dir so, dass du bereits einen Fischereischein aus Hessen hattest und somit kein Grund besteht, dir diesen zu verweigern!

Hören kann man Vieles, aber wie du weiter oben siehst, ist im Gesetzestext alles ganz klar geregelt!

Somit gilt für dich:

Ab zu den Bürgerdiensten und Schein verlängern.

Privater Tip:

gar nicht gross darüber reden, wo du die Prüfung abgelegt hast, oder sonst etwas in der Richtung, da die Mitarbeiter auf solche Fragen gar nicht richtig vorbereitet sind und ins Straucheln kommen!

Sollte der MA bei den Bürgerdiensten sich quer stellen, einfach mal obigen Auszug aus dem Hessischen Fischereigesetz unter die Nase halten! Dagegen kann keiner was sagen, mag der Bürokrat noch so gross sein!
Gesetz ist Gesetz! Auch für die...
 

antonio

Active Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

[QUOTE=Lustt;3528674]§26.1 Hessisches Fischereigesetz - HFischG

Auszug:

"Die oberste Fischereibehörde erkennt die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen anderer Bundesländer an, wenn die Voraussetzungen, unter denen in anderen Ländern die Fischerprüfung abgelegt wird, den Vorgaben dieses Gesetzes und der hierauf beruhenden Rechtsvorschriften entsprechen."



Hessen erkennt deine in der RLP abgelegte Prüfung also anstandslos an!


Zudem ist es bei dir so, dass du bereits einen Fischereischein aus Hessen hattest und somit kein Grund besteht, dir diesen zu verweigern!

Hören kann man Vieles, aber wie du weiter oben siehst, ist im Gesetzestext alles ganz klar geregelt!

Somit gilt für dich:

Ab zu den Bürgerdiensten und Schein verlängern.

Privater Tip:

gar nicht gross darüber reden, wo du die Prüfung abgelegt hast, oder sonst etwas in der Richtung, da die Mitarbeiter auf solche Fragen gar nicht richtig vorbereitet sind und ins Straucheln kommen!

Sollte der MA bei den Bürgerdiensten sich quer stellen, einfach mal obigen Auszug aus dem Hessischen Fischereigesetz unter die Nase halten! Dagegen kann keiner was sagen, mag der Bürokrat noch so gross sein!
Gesetz ist Gesetz! Auch für die...[/QUOTE]

das ist soweit richtig.
die meisten fischereigesetze haben diesen oder einen ähnlichen passus.
nur gibt es eben in einigen bl weitergehende bestimmungen(wohnortprinzip).
dieser passus bezieht sich dann darauf, daß jemand aus nem anderen bl hier angeln kann(anerkennung der fischereischeine) oder eben bei umzug aus einem anderen bl um den schein umzuschreiben oder weiterhin anzuerkennen.

und wichtig eben dieser "gummiparagraph"

"wenn die Voraussetzungen, unter denen in anderen Ländern die Fischerprüfung abgelegt wird, den Vorgaben dieses Gesetzes und der hierauf beruhenden Rechtsvorschriften entsprechen."

antonio
 

Lustt

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

das mit dem wohnort müsste gesondert aufgeführt werden. das ist in BW und in der RLP tatsächlich so geregelt, dass du deine Fischereiprüfung da ablegen musst, wo du gemeldet bist. Habe jedoch eine solche Regelung für Hessen nicht gefunden oder vielleicht übersehen... gefunden habe ich allerdings den oben genannten passus mit der anerkennung. also kein problem von gesetzesseite her!

zudem bleibt immer noch der bestandsschutz!
er hat ja bereits einen schein! muss ihn nur verlängern - ohne unendliche diskussionen über das thema!

ausserdem, soll mal der MA bei den Bürgerdiensten mal nachweisen, dass die Voraussetzungen nicht den Vorgaben des Gesetzes entsprechen! Das geht ganz einfach anhand des Prüfungszeugnisses! Das ist somit kein "gummiparagraph" sondern eine klare regelung! dauer des vorbereitungslehrgangs, dauer der prüfung, anzahl der prüfungsfragen, regelungen zum bestehen der prüfung usw.... aber eben kurz gefasst.
die regelungen in BW und der RLP sind mit denen in hessen gleichwertig und somit besagt auch dieser "gummiteil", dass die prüfung anerkannt wird.

hatte ausreichend hessen in unserem kurs in BW, als ich da noch aktiv war...
 
Zuletzt bearbeitet:

antonio

Active Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Zitat "die regelungen in BW und der RLP sind mit denen in hessen gleichwertig und somit besagt auch dieser "gummiteil", dass die prüfung anerkannt wird."

ich hab ja auch nix gegenteiliges behauptet.
ob es in hessen das wohnortprinzip gibt weiß ich auch nicht.

aber das gummiteil sagt eben nicht automatisch, daß ich meine prüfung in nem anderen bl machen kann.
dies steht oft, wie ich schon sagte, in zusatzverordnungen etc.
es besagt lediglich, daß scheine/prüfungen anderer länder anerkannt werden, nicht aber zwangsläufig, daß die prüfung in anderen bl gemacht werden darf.

antonio
 

Fischfreak

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

es besagt lediglich, daß scheine/prüfungen anderer länder anerkannt werden, nicht aber zwangsläufig, daß die prüfung in anderen bl gemacht werden darf.

Und genau das meine ich, ich fühle mich verstanden :vik:


Also ich habe in RP die Prüfung gemacht wohne aber in Hessen.

In meinem Prüfungszeugnis steht also meine Hessische Adresse obwohl ich ein RP Prüfungszeugnis habe und das ist wohl normal nicht ok.

Nur mal so nebenbei, ich habe die Prüfung und auch die Vorbereitung gemacht, meine Prüfung bestanden und auch meinen Hessischen Fischereischein auf der Gemeinde bekommen.

Aufgefallen ist die sache nur als ich mit meinem Hessischem Fischereischein, einem RP Prüfungszeugnis, mit Hessischer Adresse einem Angelverein beitreten wollte.

Da sagte man mir das ich mich nochmal erkundigen soll.

Im Verein wurde ich aber genommen.
 

antonio

Active Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

den verein hat das prüfungszeugnis normalerweise nicht zu interessieren, du hast nen hessischen schein und gut ist.
das einzige was passieren könnte, daß wenn es das wohnortprinzip gibt in hessen und die behörde ihren fehler bemerkt, daß du mit denen ein bischen streß bekommst.

antonio
 

Lustt

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Mit deinem schein ist alles ok. Solltest dich jedoch fragen, ob es der richtige verein ist. Die sollten so eine frage beantworten, nicht stellen.
In meiner zeit als ausbilder in BW hatte ich genug Hessen die bei uns ihren schein gemacht haben. auch deswegen weiss ich, dass dies alles kein problem für dich ist
 

Fischfreak

Member
AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Ja genau und das ist der Punkt.

Aber genau das würde ich gerne irgendwo mal nachlesen.

Irgendwo muss ja stehen: man darf in einem anderen bundesland den schein machen oder man darf es nicht.
 
Oben