Fischerprüfung in anderem Bundesland

antonio

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AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

einige der möglichen quellen hab ich genannt.
hier mal eine für hessen: http://www.hessenfischer.net/gesetze/fischerpr2010_neu.htm

http://www.hessenfischer.net/fipruefung/weg.htm

da steht als beispiel :

"Die staatliche Prüfung
Die Prüfung ist in der Regel bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich (Kreis, kreisfreie Stadt) der Prüfungsbewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) hat. Ausnahmen sind möglich (zuständige Behörde fragen) (§ 3 Abs. 1 der VO über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe)."


ich würde an deiner stelle aber keine schlafenden hunde wecken.

antonio
 
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Lustt

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AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

Fischfreak, das steht doch klar in dem auszug aus dem gesetz weiter oben. Du darfst.
 

antonio

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AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

also ich lese das so , daß man dort wo man gemeldet ist, die prüfung zu machen ist, es aber ausnahmen gibt auf antrag bei der zuständigen fischereibehörde.

antonio
 
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Fischfreak

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AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

So mir hat es ja doch keine Ruhe gelassen, ich habe mal beim Regierungspräsidium Hessen Fischereibehörde nachgefragt.
:vik:
Antwort :

Sehr geehrter Herr XXXX,

im Allgemeinen benötigt man keine Erlaubnis, um die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen. Es ist jedoch ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob die bestandene Fischerprüfung/der Fischereischein eines anderen Bundeslandes auch ohne Probleme in Hessen anerkannt wird.
Die Anerkennung von Fischereischeinen/Fischerprüfungen, die in anderen Bundesländern ausgestellt wurden, erfolgt unter der Bedingung, dass der Inhaber auf Nachfrage der zuständigen Behörde den Nachweis über eine Fischerprüfung und die vorherige Teilnahme an einem Lehrgang erbringt, die mindestens den Voraussetzungen/Vorgaben für die Erteilung eines Hessischen Fischereischeins/einer Hessischen Fischerprüfung im Sinne des Hessischen Fischereigesetzes und der darauf beruhenden Rechtsvorschriften entsprechen.


Da Rheinland-Pfalz diese Bedingung erfüllt, müssen Sie sich in Hinblick auf Ihre dort abgelegte Fischerprüfung keine Sorgen machen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.

XXXXX


Regierungspräsidium XXXXXXX
 

Lustt

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AW: Fischerprüfung in anderem Bundesland

so fischfreak, das regierungspräsidium hat dir nichts anderes gesagt, als das was ich dir aus dem gesetz kopiert habe!
die nachfrage hättest dir also auch ersparen können, hättest du den gesetzestext, so wie ich ihn dir geschrieben habe, durchgelesen!
 
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