Fischereischein

Ich bin im besitz vom Fischereischein.Kriege Besuch von einem Angler aus dem Ausland.Die aber kein Schein brauchen.Kann mein Besuch hier angeln?Danke für eure hilfe.
 

Klaus S.

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AW: Fischereischein

Ja... aber er muß sich auch eine Gastkarte holen.
 

Schleien-Stefan

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AW: Fischereischein

@Klaus

Geiler Tip, wo bekommt er den denn Schein her?

In den meisten Bundesländern wird ein Fischereischein vorrausgesetzt, um eine Tagesangelarlaubnis zu bekommen. Ausnahme ist z.B. Meck-Pomm, da gibt es eine Touristenkarte, aber in den meisten Bundesländern Fehlanzeige, da dürfte man dann höchstens über die Helferregel mitangeln...

CU Stefan
 

Klaus S.

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AW: Fischereischein

Ausländer brauchen keinen Fischerreischein jedoch müssen sie die Tageskarten für die zu beangelnen Gewässer genau so kaufen wie wir Deutschen.

Woher soll ich wissen wo ihr angeln wollt :m
 
AW: Fischereischein

@ michaelsch,
yo, da hast Du ein Thread eröffnet in dem es eine Menge zu diskutieren gibt.

Wenn es wirklich so sein sollte, wie Klaus S. beschrieben hat, das Ausländer in Deutschland,keinen Fischereischein benötigen, würde ich das eigentlich gut finden, solange sie Gast sind, wie Urlaub oder ähnliches. ( eine Touristen Karte währe ideal )

Schließlich fahren wir deutschen ja auch in alle möglichen Länder um zu Angeln.
Was in den meisten Ländern gegen eine Gebühr ja auch möglich ist.

In der Praxis stelle ich mir das in Deutschland allerdings sehr schwierig vor.
Meines wissens nach ist der Verkauf von Gastkarten bei uns nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines, VDSF oder DAV Pass möglich.
Da würdest Du schon das erste mal mit deinem ausländischen Besuch an der deutschen Bürokratie scheitern.

Ich gebe dir folgenden Tip:
Wenn Du schon weist, wo Du mit deinem Besuch Fischen willst,
gehe einfach zu dem entsprechenden Eigentümer, Pächter oder Verein und schildere
Dein Anliegen. Solange Du als Fischereischeininhaber beim Angeln dabei bist, dürfte es doch kein Problem sein Deine Gäste Angeln zu lassen.

Wenn das doch ein Problem ist, dann kann ich nur sagen " armes Deutschland ".!
Und weiterhin stelle ich mir dann die Frage mit welchem Recht wir deutschen
( als Ausländer ) nach Norwegen, Dänemark, Schweden usw. fahren können um dort tonnenweise Fisch wegzuschleppen.
Und bei uns darf keiner Angeln.

Es würde mich sehr interessieren was dabei raus kommt.
Ich werde dieses Thema ausgiebig verfolgen.

Dir erstmal viel Erfolg !!!
 

Ralle 24

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AW: Fischereischein

Für das Land NRW ist das wie folgt geregelt.

LFG § 31 III 3.

Personen, die nicht oder nicht länger als 1 Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann auch ohne Fischereiprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweisen. Von dieser Ausnahmevorschrift werdensolche Personen erfasst, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, sich jedoch vorübergehend ( nicht länger als 1 Jahr ) hier aufhalten und in NRW den Fischfang ausüben wollen.
Für den Nachweis der erforderlichen Mindestqualifikation bestehen keine Vorschriften.


Im Klartext.

Besorg Dir den Gesetzestext zu diesem Punkt ( kannst auch das obige ausdrucken ), da ich nicht unterstellen möchte, dass der jeweilige Sachbearbeiter auf dem Amt diesen kennt.
Sag Deinem Freund, er soll seinen Angelschein, Vereinsausweis oder was immer er an Papierkram aus seinem Heimatland hat, und ein Passfoto mitbringen. Marschiert zum Amt und fordert einen Jahresfischereischein.
Fraglich ist immer, in wie fern der Sachbearbeiter die Qualifikation des Gastes anerkennt.
Hat der keine Einwände, zahlt ihr die Gebühr und könnt dann mit diesem Fischereischein einen Fischereierlaubnisschein kaufen.

Ohne Fischereischein läuft in NRW gar nix.
 
AW: Fischereischein

@ Ralle 24,
ist ja schonmal schön das es eine solche Regelung für Landesgäste gibt.
Aber den Nachweis über die erforderliche Mindestqualifikation zu erbringen,
erscheint mir recht fragwürdig.
Wer soll denn das beurteilen ?
So wie Michaelsch schildert, braucht sein Gast in seinem Land keinen Fischereischein,
und wird folgedessen auch keinen haben.

Und wenn man dann auf dem deutschen Amt noch so eine Schnarchnase hat,
Prost Mahlzeit.
Ich bin gespannt.
 

Ralle 24

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AW: Fischereischein

Aber den Nachweis über die erforderliche Mindestqualifikation zu erbringen,
erscheint mir recht fragwürdig.
Wer soll denn das beurteilen ?

Fragwürdig oder nicht, so stehts geschrieben. Beurteilen muss das der zuständige Sachbearbeiter auf dem Amt. Kommt man an eine Schnarchnase, hat man Pech gehabt.
Vielleicht aber ist der Gast ja in einem Angelverein seines Heimatlandes organisiert. Dann hat er sicher auch einen Mitgliedsausweis o.ä.
Irgendwas schriftliches halt aus dem hervorgeht, dass er bezüglich des Angelns nicht unbedarft ist.
Hat er sowas nicht, bleibt nur freundliches Auftreten und hoffen.

Deutschland halt.#d
 

matze_bu

Member
AW: Fischereischein

bei uns in Hessen kann eine Person aus dem Ausland von dem hessischen Fischereischein befreid werden, wenn sie hier keinen Wohnsitz hat und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines ist.
 
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