Fischereischein vs Vorstrafe

G

Gelöschtes Mitglied 828

Guest
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Nur gibt es keine 5-Jahres-Scheine. Es gibt nur den Fischereischein auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe kann als Einmalzahlung oder für 5 Jahre bezahlt werden.

Das habe ich doch gemeint.;) Du hast aber vollkommen Recht Thomas.:m
Es steht zwar auf der Vorderseite "Fischereischein auf Lebenszeit". Auf der Rückseite ist aber die Gültigkeitsdauer (Zeitraum für den die Fischereiabgabe entrichtet wurde) angegeben.
Es gab ja auch mal eine Gültigkeitsdauer von einem und zehn Jahren.
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Ja, werde ich machen.

Denke mal dass ich mir auch mal ein Führungszeugnis beantragen werde um Gewissheit zu haben. Wenn nichts mehr drin steht, was ich mal hoffe, dann sollte es ja nach den Erfahrungen hier mit dem Schein klappen.
Meine Befürchtung war nur dass die Zuständige Behörde auch Einsicht in Sachen hat die längst nicht mehr im Führungszeugnis stehen. Dann wäre ja aber der Logik nach ein F.z. überflüssig.
Ich finde die Rechtslage da ziemlich schwammig, was sich besonders auf das "kann verweigert werden" bezieht.

Hilft wohl nur beten dass ich ein leeres Blatt Papier als F.z. zugeschickt bekomme.

Vielen Dank an der Stelle für alle hilfreichen Antworten.
 

Zanderfänger

Active Member
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Hoi!

Solch pikante Fragen stellt man nicht in einem Forum, sondern klärt das vor Ort auf der Behörde!!! |bigeyes Trotzdem DIR viel Erfolg... |wavey:
 

wolkenkrieger

Dumm und Sand in den Augen :/
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Ob aber die zuständige Behörde in Starnberg sich die Infos trotzdem geholt hat weis ich nicht.

Der einzige, der ein polizeiliches Führungszeignis beantragen kann, bist du selbst und der Staatsanwalt.

Du hast grundsätzlich das Recht über die Preisgabe von persönlichen Daten selbst zu bestimmen.

Als ich meine Hunde hier anmelden wollte, musste ich auch ein Führungszeugnis beibringen. Die Dame im Amt hat mir ganz klar erklärt, dass sie das von Rechts wegen gar nicht darf, als ich sie darum bat, doch bitte gleich das FZ anzufordern.
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Also alles würde jetzt den Rahmen sprengen, aber die beiden Geschichten bei denen es ums Fischen ging waren einmal Mai 2002 (Entnahme von beweglichen Gegenständne aus einem geschlossenem Gewässer - 10 Tagessätze zu 15€) und Juni 2004 (Fischwilderrei - 20 Tagessätze zu 10€).
Ich denke die anderen Geschichten sind nicht relevant. Es ging jedenfalls nie darum dass ich anderen Leuten oder Tieren geschadet habe.

Eine einschlägige Vorstrafe ist dass nach meinem begrenztem juristischem Wissen ja auch nicht, da es ja einmal als Diebstahl angeklagt wurde und einmal als Fischwilderei.

Das klingt so als könnten sie es machen wie sie gerade Laune haben. :(

Hilft wohl nur beten dass ich ein leeres Blatt Papier als F.z. zugeschickt bekomme.

An der gesetzlichen Regelung gibt es aus meiner Sicht nichts auszusetzen. Es handelt sich um eine übliche Generalklausel.

Der Inhalt Deines Führungszeugnisses ändert sich nicht auch nicht durch beten, denn auch insoweit gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Es gilt zu beachten, dass es 2 Arten von Führungszeugnissen gibt. Ein mal diejenigen mit denen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte arbeiten, da steht alles drin und ein mal die "normalen", da stehen nur Strafen aber 90 Tagessätzen drin.
Ich bin nicht sicher, welches der beiden bei der Beantragung des Fischereischeins benötigt wird, tendiere aber für letzteres.
 

Torsk_SH

Gone Fishing...
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

In Niedersachsen wird ein Führungszeugnis gebraucht ?
Kann nicht sein,sonnst hätte unser Serienvergewaltiger keinen bekommen (braucht ihn eh 4 Jahre nicht).
ein Kumpel hatte letztes Jahr im März sich den Schein geholt, Prüfung und Fotos hingelegt 3min später war das Ding erledigt.

Schönes Ding :q Bei uns (Stadt Nienburg) hat es 3 Wochengedauert...
wäre das Führungzeugnis (da geht es laut dem Sachbearbeiter nur
um Vorfälle a la Fischwilderei usw. )
nicht gewesen hätten er es auch in 3 Minuten erledigen können.


Aber ich denke man sieht an den breit gefächerten Erfahrungen, dass nur
DEINE Gemeinde Dir da weiterhelfen kann.
 
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Breamhunter

Hochleistungsspinner
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Als ich vor 25 Jahren meinen Fischereischein geholt habe, hat es 5 Minuten gedauert. Mit dem Vogel vom Amt bin ich zur Schule gegangen. Er meinte ich soll in 10-14 tagen vorbeikommen#dHabe ihn dann erstmal frisch gemacht und ruck zuck lag der Schein auf dem Tisch:q
Ohne Führungszeugnis;)
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Nun ist es ja aber so dass Behörden immer die komplette Strafakte einsehen können.

Falsch. (jedenfalls theoretisch, und nur DAS interessiert-dennoch hat keinesfalls die stadtverwaltung einsicht daran, wo kämen wir denn da hin...)

Aber selbst wenn irgendeine Behörde Einsicht hätte (ins BZR) und wenn die doch alles sehen würden sorgt der nicht ganz auf den kopf gefallene zügig dafür, dass die Einträge tatsächlich gelöscht werden|krach:; aber das trifft wohl aller aller höchstens auf die ermittlungsbehörde zu...somit unbeachtlich in deinem fall

Ansonsten natürlich widerspruch gegen die versagte Prüfungszulassung einlegen und eventuell ne einstweilige anordnung erwirken und gut is
 
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AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Habe gerade auf der Gemeinde angerufen. Die wollen kein Führungszeugnis sehen. :vik:


Der Tag ist gerettet.
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Ja, Gott sei dank.

Ist denn die Gemeinde/Ordnungsamt/was auch immer sicher die einzige Stelle die das nachprüft, oder wird da eventuell bei Ausstellung des Prüfungszeugnisses auch nochmal auf etwaige Einträge geschaut?
 

magic feeder

Angler aus Leidenschaft
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

wenn die kein führungszeugnis sehen wollen haste ja glück gehabt.....und ich glaube auch nicht dass sich jemand bezüglich deiner vorstrafen schlau machen wird.....ich brauchte damals auch kein führungszeugnis.....
 

upahde

Balu der Bär
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Ja, Gott sei dank.

Ist denn die Gemeinde/Ordnungsamt/was auch immer sicher die einzige Stelle die das nachprüft, oder wird da eventuell bei Ausstellung des Prüfungszeugnisses auch nochmal auf etwaige Einträge geschaut?


Nee, das Führungszeignis will eigentlich nur das Ordnungsamt haben.

Freut mich für dich das alles so gut ausging

Gruß aus Oberfranken#
Uwe
 

Steffen23769

Active Member
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Hut ab!!

ich hätte schwören können, irgendein Moralapostel kommt auf die glorreiche Idee hier sowas zu posten wie:

"Fischwilderen sollte man keinen Schein ausstellen..." oder irgendwas in der Art...

Vielleicht lag es ja an der Offenheit des Threaderstellers bzgl. seiner Vergangenheit, daß dies ausblieb :) GUT SO sag ich da nur!!

Sch..e kann jeder mal bauen, auch zweimal.

Übrigens glaube ich, daß so einige Schwarzangler mit der Kreatur Fisch besser umgehen als so mancher mit Schein...

Aber das nur am Rande :)

@IC Wiener:
Viel Erfolg beim Schein machen und viel Spaß beim dann legalisierten Hobby #h
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Danke.

Bin ehrlichgesagt auch (positiv) überrascht dass das ausgeblieben ist und mir so hilfreich geantwortet wurde. Habe ich als Forenneuling bisher nirgendwo so erlebt #h


Jetzt muss ich "nur" noch die Prüfung schaffen, was aber, wenn nicht komplett andere Fragen als in den von Heintges mitgelieferten Testfragen dran kommen locker zu schaffen sein müsste.
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

könnte nur sein, dass du bestätigen musst, nicht wg. Fischwilderei vorbestraft zu sein...

keine Ahnung ob ich das musste...Kurzzeitgedächtnis...

kann natürlich auch nicht sein...
 
F

flasche

Guest
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Es reichen auch mehrere kleinere Strafen unter 90 Tagessätzen. Bei einer einzelnen Strafe trifft das zu was du angesprochen hast.


So ist es in BaWü !!! Ein bekannter von mir wurde zu 95 Tagessätzen verurteilt und musste seinen Schwarzpulver und Angelschein abgeben.
 
AW: Fischereischein vs Vorstrafe

Zur Vorgeschichte:
Wir waren tagsüber an einem See, der Kollege (mit Angelschein u Tageskarte) hat es aber dann vorzeitig gepackt und wir haben noch zusammengeräumt. Genau in dem Moment kam die Polizei - Anzeige. Aber nicht wegen Fischwilderei, sondern wegen Diebstahl. Lief unter "Entnahme von beweglichen Gegenständen aus einem geschlossenem Gewässer". Auch wenn es nur "versucht" war.
Das zweite mal war 2 Jahre später. Wir waren zusammen an einem Fluß an dem 2 Handangeln erlaubt waren. Als ich die eine gerade eingeholt habe kam natürlich wieder die Polizei - diesmal Anzeige wegen Fischwilderei. (Ich weiß, man muss ganz schön dumm sein oder viel Pech haben).

oh da haste ja ganz schön pech gehabt, gut das ich früher nicht gepackt wurde aber eigentlich müsstest du den angelschein noch kriegen zumindest wenn das schon mindestens nen jahr her ist war zumindest bei meinem kumpel so.
 
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