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Gelöschtes Mitglied 828
Guest
AW: Fischereischein vs Vorstrafe
Das habe ich doch gemeint. Du hast aber vollkommen Recht Thomas.:m
Es steht zwar auf der Vorderseite "Fischereischein auf Lebenszeit". Auf der Rückseite ist aber die Gültigkeitsdauer (Zeitraum für den die Fischereiabgabe entrichtet wurde) angegeben.
Es gab ja auch mal eine Gültigkeitsdauer von einem und zehn Jahren.
Nur gibt es keine 5-Jahres-Scheine. Es gibt nur den Fischereischein auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe kann als Einmalzahlung oder für 5 Jahre bezahlt werden.
Das habe ich doch gemeint. Du hast aber vollkommen Recht Thomas.:m
Es steht zwar auf der Vorderseite "Fischereischein auf Lebenszeit". Auf der Rückseite ist aber die Gültigkeitsdauer (Zeitraum für den die Fischereiabgabe entrichtet wurde) angegeben.
Es gab ja auch mal eine Gültigkeitsdauer von einem und zehn Jahren.