Frage Fischereischein Problem Hessen /BW

Das Gesetz ist eindeutig. Falls die sich querstellen und du eine Rechtsschutzversicherung hast, die solche Fälle abdeckt, schalte sie ein. Falls nicht, kommt die neue Prüfung günstiger.

Hi,
wenn sie sich querstellen, dann geh zum Abteilungsleiter und entsprechend höher. Immer schön betonen, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst und dich an die Presse wenden wirst.... ..
 
Hi,
wenn sie sich querstellen, dann geh zum Abteilungsleiter und entsprechend höher. Immer schön betonen, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst und dich an die Presse wenden wirst.... ..

So funktioniert das nicht. Ich habe in Bayern viel mit Fischereibehörden zu tun. Vor rechtlichen Schritten haben die erst mal überhaupt keine Angst, weil die Ansagen von oben kommen und sie Rückendeckung haben. Die Rechtsabteilungen wollen auch beschäftigt sein und erst wenn klar ist, dass der Streit nicht zu gewinnen ist, geben sie nach. Und die Presse winkt ab, da sich in der Bevölkerung eh kaum jemand für das Angeln interessiert und eine nicht geringe Zahl der lokalen Angler sogar begrüßt, wenn "die anderen" keinen einfachen Zugang zu Gewässern bekommen.
 
So funktioniert das nicht. Ich habe in Bayern viel mit Fischereibehörden zu tun. Vor rechtlichen Schritten haben die erst mal überhaupt keine Angst, weil die Ansagen von oben kommen und sie Rückendeckung haben. Die Rechtsabteilungen wollen auch beschäftigt sein und erst wenn klar ist, dass der Streit nicht zu gewinnen ist, geben sie nach. Und die Presse winkt ab, da sich in der Bevölkerung eh kaum jemand für das Angeln interessiert und eine nicht geringe Zahl der lokalen Angler sogar begrüßt, wenn "die anderen" keinen einfachen Zugang zu Gewässern bekommen.

Hi,

wir reden erstmal über einen Verwaltungsakt!
Aussteller der Dokumente ist die Stadtverwaltung (in Hessen ist es so) und die würde ich erstmal davon überzeugen, dass du recht hast. Oft lassen sie sich aufgrund der Mehrarbeit auch recht gut überzeugen.

Fischereibehörden
Da bin ich bei dir!
 
Weiß denn evt. jemand, wie es sich bei einem Umzug von Hessen nach Schleswig Holstein oder MeckPomm verhält. Ich habe nur den Hessischen Fischereischein, das Prüfungszeugnis von vor 45 Jahren existiert schon lange nicht mehr. In BaWü war es mit der Erteilung des Fischereischeins kein Problem, wenn man nachweisen konnte, dass man vor 19xx (das genaue Stichdatum habe ich gerade nicht präsent) aktiv gefischt hatte. Das konnte ich aufgrund meiner damaligen Vereinszugehörigkeit auch nachweisen. Der Verein hatte mir auch schriftlich vor bald 30 Jahren bestätigt, dass ich eine Prüfung abgelegt haben musste, da ich sonst im Alter von Ü16 in diesem Verein gar nicht hätte fischen dürfen. Eine Kopie des alten Prüfungszeugnis hatten die aber auch nicht mehr. Aber diese schriftliche Bestätigung war für die Behörde in BaWü völlig ausreichend, um einen Schein auszustellen. Beim späteren Umzug nach Hessen war wiederum der BaWü Schein ausreichend für die Ausstellung des hessischen Fischereischeins. Nach dem Prüfungszeugnis hat keiner gefragt. Ich frage mich allerdings was passiert, wenn ich jetzt nach Schleswig Holstein oder MeckPomm auswandere. Dies wäre in den nächsten Jahren angedacht. Ich werde sicher keine erneute Prüfung im Alter ablegen wollen, nur um irgendwelchen Paragrafenreitern gerecht zu werden.
 
Schau dir mal die oben verlinkte Übersicht vom DAFV an. Da hast Du einen ersten Anhaltspunkt. Manchmal kommt es dann auch auf die Kulanz der Sachbearbeiter vor Ort an.
Demnach wäre die erneute Vorlage des Prüfungszeugnisses nicht notwendig. Der Sache kann man aber auch nicht trauen. Denn die dort aufgeführten Regeln für BaWü z.b. sind eben auch nicht vollständig aufgeführt. Ich meine hier insbesondere die Ausnahme dass man überhaupt keine Prüfung abgelegt haben muss, wenn man nachweist, vor einem bestimmten Stichdatum aktiv gefischt zu haben. Aber vielleicht hat sich diese Gesetzeslage auch schon wieder geändert. Man wird sehen. Und im Bedarfsfall suche ich mir ein anderes Hobby. Golfspielen soll angeblich auch entspannen.
 
"Wollen Bürger aus einem anderen Bundesland nach M-V umziehen, so können Fischereischeine, die aufgrund einer Sachkundeprüfung in dem anderen Bundesland erteilt worden sind, gegen einen Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V umgetauscht werden. ......"

 
"Wollen Bürger aus einem anderen Bundesland nach M-V umziehen, so können Fischereischeine, die aufgrund einer Sachkundeprüfung in dem anderen Bundesland erteilt worden sind, gegen einen Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V umgetauscht werden. ......"

Dann interpretiere ich daraus, dass die Vorlage eines Fischereischeins eines anderen Bundeslandes auch ohne die Vorlage einer Prüfungsbestätigung ausreichend für die Erteilung eines MV Fischereischeins sein sollte. Irgendwie ist das immer so schwammig formuliert. Vielleicht muss ich dann doch nicht mit Golf anfangen.
 
Dann interpretiere ich daraus, dass die Vorlage eines Fischereischeins eines anderen Bundeslandes auch ohne die Vorlage einer Prüfungsbestätigung ausreichend für die Erteilung eines MV Fischereischeins sein sollte. Irgendwie ist das immer so schwammig formuliert. Vielleicht muss ich dann doch nicht mit Golf anfangen.
"Fischereischeine anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland können gegen einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden, wenn die Anforderungen an die absolvierte Sachkundeprüfung mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind." (§ 1 Abs. 2 Fischereischeinverordnung MV)

Dürfte für Hessen meiner Meinung nach der Fall sein, also sollte ein Umtausch möglich sein.
 
Hallo zusammen,

ich habe meinen Fischereischein wieder! Ich habe allerdings eine Mords Lawine ausgelöst, erst beim LFV, dieser hat dann sogar bei Regierungspräsidium angerufen und dieses wiederum hat bei unserer Gemeinde angerufen. Der § 14 und 15 der Landesfischereiverordnung haben die Herrschaften dann doch überzeugt.

Dank des Tipps von GestrandetInOstfriesland! Ich möchte mich hiermit nochmals herzlich für die Hilfe bedanken!

 
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