Naturliebhaber
Well-Known Member
Einfach mal diese Erläuterungen hier durchlesen, um den Irrsinn des Föderalismus in Deutschland zu erkennen: https://www.dafv.de/service/bundesweite-regelungen-zur-ausuebung-der-angelfischerei
Sofern es überhaupt hilft eines zu habenwir werden sehen.
Das Gesetz ist eindeutig. Falls die sich querstellen und du eine Rechtsschutzversicherung hast, die solche Fälle abdeckt, schalte sie ein. Falls nicht, kommt die neue Prüfung günstiger.
Hi,
wenn sie sich querstellen, dann geh zum Abteilungsleiter und entsprechend höher. Immer schön betonen, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst und dich an die Presse wenden wirst.... ..
So funktioniert das nicht. Ich habe in Bayern viel mit Fischereibehörden zu tun. Vor rechtlichen Schritten haben die erst mal überhaupt keine Angst, weil die Ansagen von oben kommen und sie Rückendeckung haben. Die Rechtsabteilungen wollen auch beschäftigt sein und erst wenn klar ist, dass der Streit nicht zu gewinnen ist, geben sie nach. Und die Presse winkt ab, da sich in der Bevölkerung eh kaum jemand für das Angeln interessiert und eine nicht geringe Zahl der lokalen Angler sogar begrüßt, wenn "die anderen" keinen einfachen Zugang zu Gewässern bekommen.
Demnach wäre die erneute Vorlage des Prüfungszeugnisses nicht notwendig. Der Sache kann man aber auch nicht trauen. Denn die dort aufgeführten Regeln für BaWü z.b. sind eben auch nicht vollständig aufgeführt. Ich meine hier insbesondere die Ausnahme dass man überhaupt keine Prüfung abgelegt haben muss, wenn man nachweist, vor einem bestimmten Stichdatum aktiv gefischt zu haben. Aber vielleicht hat sich diese Gesetzeslage auch schon wieder geändert. Man wird sehen. Und im Bedarfsfall suche ich mir ein anderes Hobby. Golfspielen soll angeblich auch entspannen.Schau dir mal die oben verlinkte Übersicht vom DAFV an. Da hast Du einen ersten Anhaltspunkt. Manchmal kommt es dann auch auf die Kulanz der Sachbearbeiter vor Ort an.
Dann interpretiere ich daraus, dass die Vorlage eines Fischereischeins eines anderen Bundeslandes auch ohne die Vorlage einer Prüfungsbestätigung ausreichend für die Erteilung eines MV Fischereischeins sein sollte. Irgendwie ist das immer so schwammig formuliert. Vielleicht muss ich dann doch nicht mit Golf anfangen."Wollen Bürger aus einem anderen Bundesland nach M-V umziehen, so können Fischereischeine, die aufgrund einer Sachkundeprüfung in dem anderen Bundesland erteilt worden sind, gegen einen Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V umgetauscht werden. ......"
Fischereidokumente (allg.)
www.lallf.de
dass die Vorlage eines Fischereischeins eines anderen Bundeslandes auch ohne die Vorlage einer Prüfungsbestätigung ausreichend für die Erteilung eines MV Fischereischeins sein sollte.
"Fischereischeine anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland können gegen einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden, wenn die Anforderungen an die absolvierte Sachkundeprüfung mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind." (§ 1 Abs. 2 Fischereischeinverordnung MV)Dann interpretiere ich daraus, dass die Vorlage eines Fischereischeins eines anderen Bundeslandes auch ohne die Vorlage einer Prüfungsbestätigung ausreichend für die Erteilung eines MV Fischereischeins sein sollte. Irgendwie ist das immer so schwammig formuliert. Vielleicht muss ich dann doch nicht mit Golf anfangen.
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