Servus,
wir haben einen Interessenten für den Verein, der aus Niedersachsen zugezogen ist, einen Fischereischein aus Niedersachsen hat, diesen dort als Hauptwohnsitzinhaber mit Vorbereitungskurs und Prüfung angelegt hat. Der Interessent sagt, dass der Schein lebenslang gültig sei, aber es stehe in Niedersachsen deswegen keine Gültigkeitsdauer auf dem Schein. Nach Internetrecherche nun scheint diese Aussage zu stimmen, in NS gibt es wohl nur lebenslange Ausstellung, Ausstellungsdatum: 1998
Ich würde diesen gemäß AVBayFiG §2 anerkennen. Das Amt des Wohnsitzes in Bayern nun hat, als er nachfragte, Auskunft gegeben, der Schein müsse auf den bayerischen umgeschrieben werden, da im niedersächsischen Schein keine Gültigkeitsdauer stehe.
Egal wo ich nachfrage, immer heißte s, ich müsse bei Amt des neuen Hauptwohnsitzes nachfragen.
Der restliche Vorstand rät mir die Anerkennung im Alleingang ab ... was ich tun möchte.
Wer von euch weiß Bescheid?
wir haben einen Interessenten für den Verein, der aus Niedersachsen zugezogen ist, einen Fischereischein aus Niedersachsen hat, diesen dort als Hauptwohnsitzinhaber mit Vorbereitungskurs und Prüfung angelegt hat. Der Interessent sagt, dass der Schein lebenslang gültig sei, aber es stehe in Niedersachsen deswegen keine Gültigkeitsdauer auf dem Schein. Nach Internetrecherche nun scheint diese Aussage zu stimmen, in NS gibt es wohl nur lebenslange Ausstellung, Ausstellungsdatum: 1998
Ich würde diesen gemäß AVBayFiG §2 anerkennen. Das Amt des Wohnsitzes in Bayern nun hat, als er nachfragte, Auskunft gegeben, der Schein müsse auf den bayerischen umgeschrieben werden, da im niedersächsischen Schein keine Gültigkeitsdauer stehe.
Egal wo ich nachfrage, immer heißte s, ich müsse bei Amt des neuen Hauptwohnsitzes nachfragen.
Der restliche Vorstand rät mir die Anerkennung im Alleingang ab ... was ich tun möchte.
Wer von euch weiß Bescheid?
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