feedex
Take me drunk, i'm home!
Nein, ich will keine neue Diskussion über C&R vom Stapel lassen, auch wenn das Thema mein Anliegen durchaus berührt.
Ich habe eben ein wenig Gesetze im Netz durchstöbert und bin auf eine Änderung im hessischen Fischereigesetz (HFischG) gestossen:
Ordnungswidrigkeiten (§ 10)
Ganz klar, die Sache zielt auf C&R ab - das ist wohl unstrittig.
Aber hier wird von der vorgefaßten Absicht gesprochen! D.h. ich müsste es gar nicht zum C&R kommen lassen, es genügt wenn ein Fischereiaufseher oder Ordnungshüter zu der klugen Einsicht gelangt, ich hätte die Absicht dazu.
Oder sehe ich das falsch?
Wie soll denn das beurteilt werden? Bleibt es dem Ermessen des "Feststellenden" überlassen?
Falle ich jetzt der Justiz anheim, wenn ich geeignete Verpackung für den Fang oder den Totschläger vergesse - oder womöglich nur, weil ich Schonhaken benutze? |kopfkrat
Und seit wann wird man in Deutschland (wieder) für die rein unausgeführte Absicht bestraft, die zudem noch schwer nachweisbar ist?
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist doch wohl zumindest der Versuch der Tat vonnöten!
Falls hier gerade Hobby- oder Berufsjuristen kursieren, wäre ich für Erklärungen dankbar!#c
Ich habe eben ein wenig Gesetze im Netz durchstöbert und bin auf eine Änderung im hessischen Fischereigesetz (HFischG) gestossen:
Ordnungswidrigkeiten (§ 10)
- Neuer Tatbestand: Ordnungswidrig handelt, wer Fischen in der vorgefaßten Absicht nachstellt, sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen.
Ganz klar, die Sache zielt auf C&R ab - das ist wohl unstrittig.
Aber hier wird von der vorgefaßten Absicht gesprochen! D.h. ich müsste es gar nicht zum C&R kommen lassen, es genügt wenn ein Fischereiaufseher oder Ordnungshüter zu der klugen Einsicht gelangt, ich hätte die Absicht dazu.
Oder sehe ich das falsch?
Wie soll denn das beurteilt werden? Bleibt es dem Ermessen des "Feststellenden" überlassen?
Falle ich jetzt der Justiz anheim, wenn ich geeignete Verpackung für den Fang oder den Totschläger vergesse - oder womöglich nur, weil ich Schonhaken benutze? |kopfkrat
Und seit wann wird man in Deutschland (wieder) für die rein unausgeführte Absicht bestraft, die zudem noch schwer nachweisbar ist?
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist doch wohl zumindest der Versuch der Tat vonnöten!
Falls hier gerade Hobby- oder Berufsjuristen kursieren, wäre ich für Erklärungen dankbar!#c