Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

feedex

Take me drunk, i'm home!
Nein, ich will keine neue Diskussion über C&R vom Stapel lassen, auch wenn das Thema mein Anliegen durchaus berührt.

Ich habe eben ein wenig Gesetze im Netz durchstöbert und bin auf eine Änderung im hessischen Fischereigesetz (HFischG) gestossen:

Ordnungswidrigkeiten (§ 10)
  • Neuer Tatbestand: Ordnungswidrig handelt, wer Fischen in der vorgefaßten Absicht nachstellt, sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen.
Und genau an diesem Punkt ist mir die Logik fluchtartig abhanden gekommen!
Ganz klar, die Sache zielt auf C&R ab - das ist wohl unstrittig.
Aber hier wird von der vorgefaßten Absicht gesprochen! D.h. ich müsste es gar nicht zum C&R kommen lassen, es genügt wenn ein Fischereiaufseher oder Ordnungshüter zu der klugen Einsicht gelangt, ich hätte die Absicht dazu.

Oder sehe ich das falsch?

Wie soll denn das beurteilt werden? Bleibt es dem Ermessen des "Feststellenden" überlassen?
Falle ich jetzt der Justiz anheim, wenn ich geeignete Verpackung für den Fang oder den Totschläger vergesse - oder womöglich nur, weil ich Schonhaken benutze? |kopfkrat

Und seit wann wird man in Deutschland (wieder) für die rein unausgeführte Absicht bestraft, die zudem noch schwer nachweisbar ist?
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist doch wohl zumindest der Versuch der Tat vonnöten!

Falls hier gerade Hobby- oder Berufsjuristen kursieren, wäre ich für Erklärungen dankbar!#c
 

Fotomanni

Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

feedex schrieb:
Ordnungswidrigkeiten (§ 10)


  • Neuer Tatbestand: Ordnungswidrig handelt, wer Fischen in der vorgefaßten Absicht nachstellt, sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen.
...
Aber hier wird von der vorgefaßten Absicht gesprochen! D.h. ich müsste es gar nicht zum C&R kommen lassen, es genügt wenn ein Fischereiaufseher oder Ordnungshüter zu der klugen Einsicht gelangt, ich hätte die Absicht dazu.

Nein, es genügt wenn Du die "vorgefaßte Absicht" hast. Genau so wie es da steht. Was irgendjemand über Deine Absichten denkt spielt dabei keine Rolle.


Wenn Du also vorhast, die Fische wieder schwimmen zu lassen handelst Du ordnungswidrig. Allerdings muß man Dir das erstmal nachweisen um es verfolgen zu können. Und weil die Gedankenlesemaschinen noch nicht so allgemein verfügbar sind wird das schwierig.


Es reicht jedenfalls nicht, wenn Du schonend angelst. Denn Du kannst ja jederzeit versehentlich einen untermaßigen oder geschonten Fisch fangen. Und den mußt Du ja so schonend wie möglich wieder freilassen.


Und niemand kann Dir einen Vorwurf machen nur weil Du so dappisch bist und Dir die Fische nach dem Hakenlösen einfach mal so aus dem Kescher springen. Das ist halt einfach Pech.


Kritisch könnte allerdings das öffentliche Bekenntnis zu C&R sein. Ich glaube zwar nicht, dass man daraus irgendeinen Beweis konstruieren kann aber wer weiß.


Und natürlich mußt Du jederzeit die "übliche" Ausrüstung wie Fischtöter, Messer usw. dabei haben.
 

Birger

Dorschvollstrecker
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Ich finde den zweiten Satz viel interessanter: sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen.
Man hat doch einen vernünftigen Grund: Den Fischbestand schonen.
 

Excellent

Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Birger schrieb:
Ich finde den zweiten Satz viel interessanter: sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen.
Man hat doch einen vernünftigen Grund: Den Fischbestand schonen.


genau so sehe ich das auch.

sorry jungs, aber was will am mit 10 aalen an einem abend machen. die grossen natürlich wieder freilassen. zumal unser fischbestand nicht der beste ist.

greetz

alex
 
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Excellent schrieb:
aber was will man mit 10 aalen an einem abend machen.
Die Räuchertonne füllen - was sonst !? #6
 

junior

Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Ich denke das ziehlt eher auf Fische unter dem Schonmaß ab. Im Umkehrschluß bedeuetet das: Es besteht also ein vernünftiger Grund wenn Du einen Fisch fängst der das Maß nicht erreicht hat. Zur Beweisführung schließe ich mich Manni 63 an. Der sogenannte subjektive Tatbestand,(Wissen und Wollen der Erfüllung der Tatbestandlichen Voraussetzungen) also was dein persönlicher Vorsatz zur Tat ist, ist idR schwierig nachzuweisen. (Im Studium steht das deswegen meistens eindeutig im Sachverhalt).
Noch folgende Überlegung: Wenn Du dich öffentlich zu C&R bekennst und dann vorgibst den Fischbestand schonen zu wollen, obwohl das Gewässer jährlich für Fischer besetzt wird, kannst Du schnell in Erklärungsnot kommen. Die Fische sollen hier nämlich nicht geschont werden.
Vielleicht ist es am klügsten, sich dumm anzustellen und sie aus "ungeschicklichkeit" wieder schwimmen zu lassen...Gruß Junior
 

hd-treiber

Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

kanalbulle schrieb:
Die Räuchertonne füllen - was sonst !? #6


Räucheraal? Huuunnnngggeeeeeerrrr:)
 

BeeJay

Kunstköderartillerist
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Birger schrieb:
Ich finde den zweiten Satz viel interessanter: sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen.
Man hat doch einen vernünftigen Grund: Den Fischbestand schonen.
Naja, nur dann werden sie dir vorhalten, dass es in dem Fall besser wäre, überhaupt nicht fischen zu gehen. ;)

Ich denke, die Sache ist garnicht so kritisch. Solange man alle Utensilien dabei hat, einen Fisch ordentlich zu versorgen und überzeugend angeben kann, worauf man angelt sollte alles in Butter sein. Wer z.B. mit Überzeugung rüberbringt, es mit Feederrute auf Aal abgesehen zu haben, dem wird eigentlich überall nachgesehen, wenn man eine kleinere Barbe oder eine Brasse (wo keine Anlandepflicht herrscht) zurücksetzt.

Als reiner Big-Game Karpfenangler könnte man allerdings in Erklärungsnöte kommen. Nur müssen die Kontrolleure/Polizisten einem erst einmal nachweisen, dass man alles zurücksetzt - und das ist quasi unmöglich. :)

Gut finde ich aber, dass man drüber spricht, das könnte bei so manchen Anglern zum Umdenken führen. ;)
Ich habe mich auch nach vielen Jahren der Friedfischangelei der Raubfischangelei mit Kunstködern zugewandt - und das mit Erfolg. |supergri
Zielgerichtet auf den Fang verwertbarer Fische, aber ohne den Bestand zu gefährden. An den meisten Gewässern ergibt sich aufgrund der Bastandssituation (Anzahl, Durchschnittsgröße) automatisch eine hohe Releasequote. :g

Ich denke, es ist ein gesundes Maß gefragt. Man angelt um die Natur zu genießen und um Fische für die Pfanne zu fangen - aber eben nur so viele, wie man wirklich mit Genuss essen kann und die Fische durch Reproduktion ausgleichen können. ;)

Bestandsschonung betreibt man, indem man die anglerische und menschliche Größe besitzt, seine eigenen Interessen hinten anzustellen und falls es für die Bestandserhaltung notwendig ist, einen maßigen Fisch wieder zurücksetzt. #6

Wenn man genau weiß, dass es z.B. um die Hechte in einem Gewässer sehr schlecht steht, dann lässt man auch mal einen *Guten* wieder frei und entscheidet sich gegen die Pfanne und für die Erholung des Bestandes - so einfach ist das. ;)

Maßhalten ist wichtig. Erlebt man eine anglerische Sternstunde, dann erkannt man die erfahrenen Angler meist daran, dass sie einen Fisch entnehmen und alle anderen wieder die Freiheit schenken.- Aufdass man einem auch in den kommenden Jahren weitere Sternstunden vergönnt seien - eine Investition in die Zukunft sozusagen.
Wenn man die Fische schnell und ohne großes Foto-, Wiege- und Messtheater zurücksetzt, wird man notfalls auch vor jedem Richter Gehör finden (siehe Karpfenurteil). Das ist durch die Landesfischereiverordnungen gedeckt - "Hegeauftrag".

Wenn das Schule macht, dann können wir uns in Zukunft über besserer Raubfischbestände und über regelmäßigere Fänge freuen. Ein gutes Beispiel können wir sehen, indem wir nur mal über den "Zaun" nach Holland schauen. Auch wenn die Jungs nicht Fußball spielen können ;), die Pflege ihrer Raubfischbestände haben sie im Griff - Dank freiwilliger Selbstkontrolle. #6

BeeJay

/Edit: Die Put&Take-Methode, nach der in vielen Vereinsseen verfahren wird ist keine dauerhafte Lösung. Setzlinge sind gefragt.
 
Zuletzt bearbeitet:

junior

Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Alle Achtung Bee Jay. Sobald irgendwo eine neue C&R Disussion auftaucht, werde ich dein Posting damit verlinken ! Ich denke zu dem Thema sagst Du alles was wichtig und richtig ist !!!!!
 

Pilkman

Active Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Manni63 schrieb:
... kritisch könnte allerdings das öffentliche Bekenntnis zu C&R sein. ...

Das denke ich auch. Wer rausposaunt, dass er zwar angeln gehe, aber eh ALLES zurücksetzen würde, hat meiner Meinung nach schlechte Karten. Denn das grenzt schon fast an ein Schuldbekenntnis.

Wer aber ab und zu mal einen Fisch entnimmt und den Großteil seiner Fänge schonend zurücksetzt, weil er sie nicht verwerten kann oder möchte, wird vermutlich keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben. Wie gesagt, man geht halt mit der Absicht los, einen Küchenfisch zu fangen, hat auch alle erforderlichen Utensilien dabei. Der versehentlich gefangene Kapitale ist für eine sinnvolle Verwertung leider zu groß und wandert ins Wasser zurück. Sachverhaltsmerkmale wie ausgedehnte Photosessions, Hältern von Fischen zu diesem Zweck etc. passen dann natürlich gar nicht ins Bild. ;)

Zum Thema C&R gibt´s von Dr. Robert Arlinghaus ´ne ganz interessante Ausführung... muss mal schauen, ob ich das finde. Da geht es nämlich exakt um diese Probleme.
 

Pilkman

Active Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Hi Junior, da warste ´nen Zacken schneller als ich... :) :m

Yupp, das ist die Präsentation, die ich meinte. Wurde meinem Wissen nach bei einem Vortrag in Berlin verwendet und ist natürlich stark auf das Karpfenangeln zugeschnitten. Trotzdem recht interessant und durchaus allgemein zu betrachten.
 

the doctor

den Hechten auf die Schliche
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Pilkman schrieb:
Das denke ich auch. Wer rausposaunt, dass er zwar angeln gehe, aber eh ALLES zurücksetzen würde, hat meiner Meinung nach schlechte Karten. Denn das grenzt schon fast an ein Schuldbekenntnis.

Wer aber ab und zu mal einen Fisch entnimmt und den Großteil seiner Fänge schonend zurücksetzt, weil er sie nicht verwerten kann oder möchte, wird vermutlich keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben. Wie gesagt, man geht halt mit der Absicht los, einen Küchenfisch zu fangen, hat auch alle erforderlichen Utensilien dabei. Der versehentlich gefangene Kapitale ist für eine sinnvolle Verwertung leider zu groß und wandert ins Wasser zurück. Sachverhaltsmerkmale wie ausgedehnte Photosessions, Hältern von Fischen zu diesem Zweck etc. passen dann natürlich gar nicht ins Bild. ;)

Zum Thema C&R gibt´s von Dr. Robert Arlinghaus ´ne ganz interessante Ausführung... muss mal schauen, ob ich das finde. Da geht es nämlich exakt um diese Probleme.

Ja....aber was will man denn deiner Meinung nach machen, wenn man seinen Küchenfisch schon gefangen hat und trotzdem weiterangelt und die darauf gefangenen wieder zurücksetzt?
Man darf sich dann nicht erwischen lassen;) ...
Ich wurde noch nie Kontrolliert, in dem Sinne, obwohl ich den grössten Teil meiner gefangegen Fische wieder zurück setze.
 

Pilkman

Active Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

the doctor schrieb:
Ja....aber was will man denn deiner Meinung nach machen, wenn man seinen Küchenfisch schon gefangen hat ....

Weiterangeln, weil man noch einen Küchenfisch fangen könnte und möchte. ;)
 

BeeJay

Kunstköderartillerist
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

junior schrieb:
Alle Achtung Bee Jay. Sobald irgendwo eine neue C&R Disussion auftaucht, werde ich dein Posting damit verlinken ! Ich denke zu dem Thema sagst Du alles was wichtig und richtig ist !!!!!
Danke für die Blumen. ;)

Ich finde es aber erschreckend, dass solch eine Gesetzesänderung überhaupt durchgeführt wurde. Das zeigt leider, dass die (meistens nichtangelnden) Politiker Handlungsbedarf sahen. |kopfkrat

Damit dieser Teil des Gesetzes greift, muss einem Angler die Zitat: "...vorgefaßte Absicht..." bewiesen werden und das wird extrem schwer. |supergri

BeeJay
 
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Ich folge Eurer Diskusion fastziniert! Unglaublich was der Gesetzgeger sich alles so erlaubt, so das man zum Angeln jetzt gleich am besten seinen Anwalt mitbringt.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Fischereirecht & Ordnungswidrigkeit => C&R

Schaut mal da hin.
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=56685
Die Erkenntnisse über Großfische und die Notwendigkeit diese wieder zu releasen ist damit an sich manifest. Ist nur die Frage bis das mal bis in die Gesetze durchschlägt. Jedenfalls ist ein mittelwüchsiger Fisch danach auszuselektieren und mitzunehmen, ein größwüchsiger wieder freizulassen. Genauer müßte man Alter und Größe bestimmen und danach wieder freilassen.
Sonst gehts halt bald allen Fischbeständen mit intensiver Befischung so wie in den Beispielen, daß nur kleine scheue unattraktive Fische in der Art einen Selektionsvorteil haben und überleben. Was das für die Anglerschaft im Endeffekt bedeutet brauche ich ja wohl nicht weiter auszuführen. Wohlgemerkt, es geht um Zeiträume von 5 Jahren und nicht Millionen. |wavey:
 
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