Fischereiordnung Sachsen-Anhalt - man lernt nie aus

Raabiat

Frühaufsteher-Nesthäkchen
Guten Morgen,
nachdem ich neulich, eher durch Zufall, über das Schleppverbot in Sachsen-Anhalt gelesen habe, schien es mir ratsam, die Fischereiordnung für Sachsen-Anhalt mal mehr zu studieren....und siehe da.....ich würde es jedem empfehlen, ab und an mal bezüglich kurzfristiger Änderungen einen Blick hinein zu werfen....

Direkt hinter meinem Elternhaus treibt seit längerer Zeit ein (kapitaler) Rapfen von mindestens 80cm sein "Unwesen". Aufgrund des klaren Wassers habe ich schone einige tolle Jagdszenen erleben dürfen.
Und was lese ich da jetzt in der Fischereiordnung???
Es ist verboten dem Rapfen gezielt nachzustellen!!!! Was soll das denn? Von denen gibt es mehr als genügend bei uns...
Dann habe ich weitergelesen und was sehe ich im Abschnitt zu den Mindestmaßen.....der Rapfen darf nicht unter einem Maß von 40cm entnommen werden.....widerspricht sich das nicht?
 

Nebelhorn

Member
AW: Fischereiordnung Sachsen-Anhalt - man lernt nie aus

Bin auch verblüfft. Aber Tatsache ist: In Sachsen-Anhalt dürfen Rapfen nicht gezielt beangelt werden.
Solltest Du aber zufällig einen erwischen, muß dieser mindestens 40 cm lang sein, um ihn zu entnehmen.
Über Sinn und Zweck der Vorschrift kann man sicherlich geteilter Meinung sein, obwohl ich nicht weiß, ob es den Rapfenbeständen bei Euch wirklich schon wieder so gut geht, wie Du schreibst.
 
S

Sxxlflx

Guest
AW: Fischereiordnung Sachsen-Anhalt - man lernt nie aus

Dann geh doch auf große barsche spinnen...falls dieses schöne rapfentier beißt wirst du einen wunderbaren drill an der leichten spinne erleben...
 

Raabiat

Frühaufsteher-Nesthäkchen
AW: Fischereiordnung Sachsen-Anhalt - man lernt nie aus

Soulfly schrieb:
Dann geh doch auf große barsche spinnen...falls dieses schöne rapfentier beißt wirst du einen wunderbaren drill an der leichten spinne erleben...

hmm naja, der Rapfen interessiert mich nicht so wirklich....
ich kannte das gesetz halt nur von vor ein paar jahren, und da stand meiner meinung nach nix von rapfenverbot drin.....und ich kennen niemanden der sich regelmäßig im gesetz informiert ob sich was geändert hat...

ich bin eher hinter den vielen hechten des gewässers her...da steht nahezu alle 10m einer...und teilweise recht grosse dazu...

mich hats nur geärgert, da viele "Jungangler" gern mal dem rapfen nachsteigen...aber immer erfolglos..hehehehe

aber ich hab nochwas gelesen...und zwar das die ruten unter ständiger aufsicht zu stehen haben....und ich kenne da jemanden, der legt die ruten aus (teilweise auch mit verbotenem lebendem köderfisch) und geht dann durch den garten heim und schaut alle 2-3 stunden mal danach....das regt mich ja noch mehr auf als das rapfenverbot |krach:
 

Dorschi

Active Member
AW: Fischereiordnung Sachsen-Anhalt - man lernt nie aus

Also bei uns in der Saale sind Rapfen eher selten, und sowieso meistens Beifang. Hatte bisher auch noch nie gezielt nachgestellt.
Freue mich über jeden, der mal zufällig den Köder nimmt und setze ihn sowieso schonend zurück.
 
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