Guten Morgen,
nachdem ich neulich, eher durch Zufall, über das Schleppverbot in Sachsen-Anhalt gelesen habe, schien es mir ratsam, die Fischereiordnung für Sachsen-Anhalt mal mehr zu studieren....und siehe da.....ich würde es jedem empfehlen, ab und an mal bezüglich kurzfristiger Änderungen einen Blick hinein zu werfen....
Direkt hinter meinem Elternhaus treibt seit längerer Zeit ein (kapitaler) Rapfen von mindestens 80cm sein "Unwesen". Aufgrund des klaren Wassers habe ich schone einige tolle Jagdszenen erleben dürfen.
Und was lese ich da jetzt in der Fischereiordnung???
Es ist verboten dem Rapfen gezielt nachzustellen!!!! Was soll das denn? Von denen gibt es mehr als genügend bei uns...
Dann habe ich weitergelesen und was sehe ich im Abschnitt zu den Mindestmaßen.....der Rapfen darf nicht unter einem Maß von 40cm entnommen werden.....widerspricht sich das nicht?
nachdem ich neulich, eher durch Zufall, über das Schleppverbot in Sachsen-Anhalt gelesen habe, schien es mir ratsam, die Fischereiordnung für Sachsen-Anhalt mal mehr zu studieren....und siehe da.....ich würde es jedem empfehlen, ab und an mal bezüglich kurzfristiger Änderungen einen Blick hinein zu werfen....
Direkt hinter meinem Elternhaus treibt seit längerer Zeit ein (kapitaler) Rapfen von mindestens 80cm sein "Unwesen". Aufgrund des klaren Wassers habe ich schone einige tolle Jagdszenen erleben dürfen.
Und was lese ich da jetzt in der Fischereiordnung???
Es ist verboten dem Rapfen gezielt nachzustellen!!!! Was soll das denn? Von denen gibt es mehr als genügend bei uns...
Dann habe ich weitergelesen und was sehe ich im Abschnitt zu den Mindestmaßen.....der Rapfen darf nicht unter einem Maß von 40cm entnommen werden.....widerspricht sich das nicht?