Fischereinschein

Newbie2

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|wavey: HuHu
Muss hier einfach mal nachfragen wie das mit dem Fischereinschein geregelt ist.
Jemand hat mir erzählt das es in Niedersachsen ausreicht wenn ich das Fischereiprüfungszeugniss mit am Wasser führe und die für das Gewässer notwendige Erlaubniskarte. Stimmt das oder ist der Fischereischein vom Ordnungsamt zwingend vorgeschrieben?#c
 

Herbyg

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AW: Fischereinschein

Hallo Newbie2,
hier ein Auszug aus dem Fischereirecht in Niedersachsen:

Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über eine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht beauftragten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen (§ 57). Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischereiprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben, hat die Gemeinde des Wohnsitzes auf Antrag einen Fischereischein als Lichtbildausweis auszustellen. Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit (§ 59).

Gruß
Herby...
 
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