Greg
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Hallo
Das habe ich vor einiger in einem Fischereigesetz gefunden (glaube es war in Hessen): " Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist ,kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangeln ausüben darf".
Heißt ,dass man eine Person ohne Schein mitnehmen darf welche auch aktiv angeln kann oder deute ich das falsch?
Das habe ich vor einiger in einem Fischereigesetz gefunden (glaube es war in Hessen): " Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist ,kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangeln ausüben darf".
Heißt ,dass man eine Person ohne Schein mitnehmen darf welche auch aktiv angeln kann oder deute ich das falsch?