Fischereigesetz

Greg

Member
Hallo



Das habe ich vor einiger in einem Fischereigesetz gefunden (glaube es war in Hessen): " Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist ,kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangeln ausüben darf".



Heißt ,dass man eine Person ohne Schein mitnehmen darf welche auch aktiv angeln kann oder deute ich das falsch?
 
AW: Fischereigesetz

ja ist meist so. steht auch auf vielen gast bzw. tageskarten. meist gibts dann aber wieder einschränkungen wie z.b. nur 1 spinnrute oder 3 "normale" angeln!
wenn dann also der mit dem schein mit ner spinnrute unterwegs ist darf der andere nur zugucken...
ich glaub das gilt immer für personen ab 12 jahren
 
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