willmalwassagen
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Hallo,
im Prinzip ist es einfach.
Alles was der Staat per Staatsauftrag erledigen muss ist vollständig aus Steuern zu finanzieren.
Also,
WRRL ist ein Staatsauftrag aus der EU. Damit ist klar, alles was zur Erfüllung der WRRL notwendig wird ist aus Steuern zu finanzieren. Gelder aus Abgaben dürfen dazu nicht verwendet werden.
Abgaben kann der Staat erheben, wenn besondere Umstände es erforderlichmachen, Z.B. Fischereiabgabe. Da kann der Staat dann über eine Abgabenordnung regeln was damit alles finanziert werden kann. Allerdings keine Staataufträge.
Da kann z.B. geregelt sein dass unter besonderen Umständen Fischbeatz bezuschusst werden kann, allerdings wird das schnell grenzwertig wenn es sich um den Aal handelt.
In BW wurde auch pauschal Geld für die Fischereiforschungsstelle abgezwackt. Da haben wir aber mit dem Gericht gedroht, dann wurde das schnell geändert.
Wir haben auch vor ca. 15 Jahren sogar 200 000 DM zurückerstattet bekommen weil es nicht möglich war, für diese Ausgaben konforme Beleg zu beschaffen.
Bei der letzten Prüfung durch den Landesrechungshof wurde bemängelt, dass die Gelder nicht alle Abgabengerecht vergeben wurden. Da war ein Hinweis an den Rechnungshof das sorgfältig zu prüfen.
Seitdem wird noch genauer hingeschaut wer was bekommt.
Übrigens, jeder der Fischereiabgabe bezahlt hat auch Anspruch auf Leistungen die aus dieser Abgabe bezuschusst werden.
Beispiel:
Ein(e) Angler(in) ist in keinem Verein und keinem Verband Mitglied.
Der Landesverband ihres Wohnortes veranstaltet ein Seminar für das er Zuschüsse aus der Fischerabgabe erhält. Dann muss der Verband so ausschreiben, dass ersichtlich ist dass Jeder teilnehmen kann und auch Jeden zulassen der Fischereiabgabe bezahlt.
Ansonsten muss die Fischereibehörde prüfen ob der Zuschuss an den Verband wiederrufen werden muss.
Nützt das aus. Meldet euch bei diesen Seminaren von Arlinghaus usw an, auch wenn ihr nicht im Verein oder Verband seid. Wenn der Verband absagt, nachhaken und bestätigen lassen, dass das Seminar nicht aus FA bezuschusst wird. Ansonsten, die Fischereibehörde anschreiben und beschweren.
im Prinzip ist es einfach.
Alles was der Staat per Staatsauftrag erledigen muss ist vollständig aus Steuern zu finanzieren.
Also,
WRRL ist ein Staatsauftrag aus der EU. Damit ist klar, alles was zur Erfüllung der WRRL notwendig wird ist aus Steuern zu finanzieren. Gelder aus Abgaben dürfen dazu nicht verwendet werden.
Abgaben kann der Staat erheben, wenn besondere Umstände es erforderlichmachen, Z.B. Fischereiabgabe. Da kann der Staat dann über eine Abgabenordnung regeln was damit alles finanziert werden kann. Allerdings keine Staataufträge.
Da kann z.B. geregelt sein dass unter besonderen Umständen Fischbeatz bezuschusst werden kann, allerdings wird das schnell grenzwertig wenn es sich um den Aal handelt.
In BW wurde auch pauschal Geld für die Fischereiforschungsstelle abgezwackt. Da haben wir aber mit dem Gericht gedroht, dann wurde das schnell geändert.
Wir haben auch vor ca. 15 Jahren sogar 200 000 DM zurückerstattet bekommen weil es nicht möglich war, für diese Ausgaben konforme Beleg zu beschaffen.
Bei der letzten Prüfung durch den Landesrechungshof wurde bemängelt, dass die Gelder nicht alle Abgabengerecht vergeben wurden. Da war ein Hinweis an den Rechnungshof das sorgfältig zu prüfen.
Seitdem wird noch genauer hingeschaut wer was bekommt.
Übrigens, jeder der Fischereiabgabe bezahlt hat auch Anspruch auf Leistungen die aus dieser Abgabe bezuschusst werden.
Beispiel:
Ein(e) Angler(in) ist in keinem Verein und keinem Verband Mitglied.
Der Landesverband ihres Wohnortes veranstaltet ein Seminar für das er Zuschüsse aus der Fischerabgabe erhält. Dann muss der Verband so ausschreiben, dass ersichtlich ist dass Jeder teilnehmen kann und auch Jeden zulassen der Fischereiabgabe bezahlt.
Ansonsten muss die Fischereibehörde prüfen ob der Zuschuss an den Verband wiederrufen werden muss.
Nützt das aus. Meldet euch bei diesen Seminaren von Arlinghaus usw an, auch wenn ihr nicht im Verein oder Verband seid. Wenn der Verband absagt, nachhaken und bestätigen lassen, dass das Seminar nicht aus FA bezuschusst wird. Ansonsten, die Fischereibehörde anschreiben und beschweren.
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