Fischereiabgabe BW

Ich wohne mit dem Hauptwohnsitz seit geraumer Zeit in Baden Württemberg. Meinen Fischereischein nebst Prüfung habe ich jedoch in Bayern gemacht.

Durch einen Hinweis, bin ich darauf aufmerksam geworden das mein Schein in BW ungültig wurde. (§ 31 FischG)

D.h. ich muss einen Schein beantragen.

Dafür muss ich wieder Fischereiabgabe zahlen :r:r:r
Mein Schein in Bayern habe ich damals auf Lebenszeit machen lassen und das kostete über 300 €.#q

Wie viel Teuronen kann jetzt schon wieder löhnen ?????
 
AW: Fischereiabgabe BW

Ja so ist das im Schwoba Ländle und anderst wo auch .
Kostet bis vor 2 Jahren 50€ auf dem jeweiligen Rathaus zu entrichten.........#6
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Fischereiabgabe BW

Aber den Bayernschein behalten, falls Du zurück ziehst.
 
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