Silverstar
MitGlied
Hey leute,
darf man z.b. zander in der Elbe fangen sie leben lassen ( Wasserbehälter) und dann wieder in ein anderes gewässer freilassen???
Mir geht es um die mindestgröße! weil wenn man hier liest --> http://www.forst-hamburg.de/durchfuehrungsvo1.htm#§%207%20Mindestmaße und dann diesen Absatz -->(2) Dies gilt nicht für Fische, die zum Zwecke der Wiederaussetzung in andere Gewässer gefangen werden, sowie in gewerblichen Fischzuchtbetrieben in geschlossenen Gewässern.
Also darf man oder nicht??
darf man z.b. zander in der Elbe fangen sie leben lassen ( Wasserbehälter) und dann wieder in ein anderes gewässer freilassen???
Mir geht es um die mindestgröße! weil wenn man hier liest --> http://www.forst-hamburg.de/durchfuehrungsvo1.htm#§%207%20Mindestmaße und dann diesen Absatz -->(2) Dies gilt nicht für Fische, die zum Zwecke der Wiederaussetzung in andere Gewässer gefangen werden, sowie in gewerblichen Fischzuchtbetrieben in geschlossenen Gewässern.
Also darf man oder nicht??