Fischbesatz mit Hybriden in NRW erlaubt?

rheinfischer70

Well-Known Member
Es gibt Versuche, als Kormoran Schutz, Karpfen-Giebel Hybriden anzusiedeln. Die Fische sind relativ kormoranfest.
Mich interessiert, ob das in NRW erlaubt ist, bzw. so was als heimisch gilt?
 

Laichzeit

Well-Known Member
Schwer zu sagen, eher nein. Das sagt die Landesfischereiverordnung.
(3) Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln, die künstlich genetisch verändert sind, erkennbaren Parasitenbefall oder Krankheitssymptome aufweisen, dürfen nicht in Gewässer ausgesetzt werden.
Die Frage ist, was hier mit künstlich genetisch verändert gemeint ist. Als nach Gentechnikgesetz künstlich genetisch verändert gelten Hybriden, die nicht durch natürliche Befruchtung entstehen können. Das könnte hier aber auch weiter gefasst sein und die künstliche Fischzucht durch Abstreifen meinen. Würde bei der Fischereibehörde nachfragen.
In Baden-Württemberg wäre das eindeutig verboten, da dort der Besatz von genetisch veränderten Fischen alle Hybride mit einschließt.

Wie soll man sich so einen Hybrid vorstellen? Die Kreuzung ist mit normalen Giebeln und Karpfen nicht möglich, da sich die hiesigen Bestände gynogenetisch vermehren und nur aus Klonen bestehen. Man braucht also einen sexuell vermehrbaren Giebelbestand, um die Arten zu kreuzen. Da der Giebel genetisch recht variabel ist, kann da ein mehr oder weniger fruchtbarer Hybrid entstehen. Damit öffnet man Tür und Tor für alle möglichen weiteren Kreuzungen, innerhalb der Hybride, mit beiden Elternarten, Goldfisch und Karausche. Das Giebelchaos ist an sich schon schlimm genug, ich würde mich auf jeden Fall nicht auf so ein Experiment einlassen.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
und warum sollen die "Kormoranfest" sein?
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
Panzerkorsage.......:roflmao:D
Oder schussfeste Schuppen....:laugh2
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Na und, die werden doch eh im Ganzen geschluckt
 

Laichzeit

Well-Known Member
Ich glaub auch nicht, dass sich der Besatz mit solchen Fischen großartig lohnt, außer für den Fischzüchter. Wenn die Hybride steril oder vermindert fruchtbar sind, muss man immer nachkaufen.
Da würde ich gleich zum normalen Schuppi greifen, oder Karauschen besetzen, wenn man welche bekommt.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Naja, Karpfen vermehren sich auch nicht. Werden kaum entnommen und nach 5 Jahren hat man aus dem 1kg Fisch einen 5kg Fisch, der kaum noch für Opa Gelegenheitsangler fangbar ist.
Karauschen sind fast ausgestorben und Giebel sind etwas zu klein und zu konkurrenzschwach, um als kormoranfest zu gelten.
 

Gü.a.Pa.

Member
Naja, Karpfen vermehren sich auch nicht. Werden kaum entnommen und nach 5 Jahren hat man aus dem 1kg Fisch einen 5kg Fisch, der kaum noch für Opa Gelegenheitsangler fangbar ist.
Karauschen sind fast ausgestorben und Giebel sind etwas zu klein und zu konkurrenzschwach, um als kormoranfest zu gelten.

Wer sagt das sich Karpfen bei uns nicht vermehren !?
Kein Fisch ist Kormoranfest !
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Kormoranfeste Fische.
So ein Blödsinn
Diese Vögel fressen alle Fische, die größenmäßig in den Schlund passen.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Unabhängig von ihrer (wirklich nur schwer vorstellbaren) Kormoranfestigkeit sind diese Karpfen-Karauschen "F1-Hybrids" an Paylakes in England seit vielen Jahren sehr beliebt. Scheinbar schätzen sie ihre Zähigkeit (wiederfangbar..) und das sie das ganze Jahr über beissen, und zwar herzhaft und auf alles. ausserdem scheinen sie resistent ggü. der Koi Herpes zu sein: Die perfekten kleinen Angelautomaten...
Trotz ihrer Beliebtheit wird das Thema da offenbar auch sehr kontrovers diskutiert ("Frankenfish")
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Unabhängig von ihrer (wirklich nur schwer vorstellbaren) Kormoranfestigkeit sind diese Karpfen-Karauschen "F1-Hybrids" an Paylakes in England seit vielen Jahren sehr beliebt.

Ich vermute mal, dass mit Kormoranfestigkeit gemeint ist, dass die Viecher relativ schnell auf eine Größe abwachsen, die für Kormoranschlünde nicht mehr zu bewältigen ist. Werden aber wahrscheinlich nicht so groß wie echte Karpfen und damit für Stipper/Matchangler ein dankbarer, zäher Massenfisch.

Aber ob deutsche Vereinsgewässer solche Fische brauchen?
 

jkc

Well-Known Member
Moin, ich stelle mich mal hin und sage ganz einfach das es in NRW nicht erlaubt sei, schaue in den Hegeparagraphen das LFG:

(2) Das Fischereirecht umfaßt die Pflicht, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Künstlicher Besatz ist in der Regel nur zulässig

a) zum Ausgleich bei beeinträchtigter natürlicher Fortpflanzung einer Fischart,

b) zur Wiederansiedlung ursprünglich heimischer Fischarten,

c) nach Fischsterben,

d) zum Erstbesatz in neugeschaffenen Gewässern,

e) in den Fällen der §§ 40 Abs. 2 und 45 Abs. 3.

Die LVO sagt im es im Prinzip noch deutlicher:
1) Nichteinheimische Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln sowie deren Laich dürfen in Gewässer nicht ausgesetzt werden.

Grüße JK
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Dabei ist RBF Besatz ausdrücklich erlaubt, was im Fischereigesetz steht.

bin zwar nicht aus NRW, würde aber bezweifeln, dass sowas im Gesetz steht.

Wenn ich mich nicht irre, steht aber in der LFischVO, dass Satz 1 nicht für den Besatz von ReBo in stehenden Gewässern gilt.

Ob Karpfen in NRW als "nicht einheimisch" gelten, weiß ich nicht.

Bei uns werden Karpfen jedenfalls schon seit dem Mittelalter in in Teichen gezüchtet.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
§ 18 LFischO Folgende Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln sowie deren Laich dürfen in Gewässer, in denen das Landesfischereigesetz gilt, nicht ausgesetzt werden: (nach Absatz 1) nichteinheimische Fische etc. außer Regenbogenforellen und Bachsaiblinge
(Vorsicht: auch keine Regenbogenforellen in Fließgewässer, damit nicht die einheimischen Bachforellen, Meerforellen, Lachse etc. unter der Konkurrenz leiden!)

Damit gilt, das RBF nur in Stillgewässern besetzt werden dürfen, wo es garantiert keine Reproduktion gibt. Aber damit ist für gleichzeitig der Besatz in Stillgewässern ausdrücklich erlaubt, da mit dem Satz das Gerede vom heimischen reproduzierten Fischbestand hinfällig ist. Ebenso wie beim Karpfen, der sich bei uns nicht reproduziert.... (Ausnahmen bestätigen die Regel)
 

Laichzeit

Well-Known Member
Bis letztes Jahr? hätte hier das Bundesnaturschutzgesetz gegriffen, aber die Definition von einheimischen Arten ist mittlerweile gestrichen.
 
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