Guten Morgen,
ich stand neulich in einer Diskussion ob man ohne Erlaubnisschein, mit einer Rute die (ledeglich) mit einem Echolot bestückt ist, die Strukturen eines Gewässer in Erfahrung bringen darf.
Vielen Dank im vorraus
MfG
Tweak
Solange man Dir nicht vorwerfen kann an einem Ufer herumzulaufen an dem Du nicht herumzulaufen hast, ist das und nicht verboten.
Daran hat sich nichts geändert, obwohl es damals diese Geräte wohl noch gar nicht gab, aber unabhängig davon, weißt du doch selbst wie schnell ein aus der Tasche gezogener Haken montiert ist.
Ich finde es jetzt nicht, aber wir hatten hier vor gar nicht langer Zeit eine ähnliche Anfrage, wo der Kollege sich einfach den Kauf einer Angelkarte ersparen wollte um mal im voraus zu "spionieren", oder auch nur mit dem Gerät (Echolot) herumzuspielen?
Aber auch hier gilt eine zusammen gesteckte Angel als fertiges Fanggerät und dies ist nach meiner Kenntnis auch in jedem Bundesland so bewertet.
Jürgen
Ja, das ist quasi eine der häufigsten Anfragen hier. Und bei den Leuten die mit so einem Deeper los gehen, geht es ja nicht darum eine Angelkarte zu sparen sondern das das Gewässer vorab zu erkunden am abschätzen zu können wo ich mich dann später mit Angelkarte am besten am Wasser Positioniere.
Und nein, die zusammengesteckte Angel zählt nicht. Ich habe jetzt nicht alle Bundesländer durchgeschaut, aber ca. 80%.
In diesen ist vom Fangfertigen Fischereigerät die rede.
Beispiel1: Ich bin auf dem Flohmarkt am Rhein, der Elbe oder sonstwo. Ich kaufe mir dort eine schöne einteilige 2,10 Jerke mit passender Rolle und Schnur.
Nen Kescher gabs auch noch günstig.
Laut deiner Aussage dürfte ich dann nicht die paar Km am Wasser entlang gehen weil ich ja wieder zum Auto kommen muß und würde Gefahr laufen Ärger zu bekommen.
Das ist nicht richtig- Der Gesetzgeber hat sich in dem Ausdruck " Fangfertiges Fischereigerät" schon etwas gedacht.
Beispiel2: Ich bin bei der Fischereiprüfung und muß Angelrute XY zusammenstellen.
Das einzige was ich dem Prüfer nicht hinlege, sind die Haken--> Durchgefallen, wie soll ich ohne Haken Fisch fangen?
Hallo,
na dann schütte ich auch mal Öl ins Feuer

.
Wenn an dem betreffenden Gewässer kein öffentlicher Weg entlangführt ist zu bedenken, dass das Uferbetretungsrecht, über die meiste Zeit des Jahres, nur dem Angler zusteht, zumindest wenn es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt

.
Gruß
Lajos
Richtig, wobei da eigentlich, wenn nicht explizit Eingezäunt, kein Hahn nach kräht. Gibt ja viele Landwirtschaftliche Wege direkt am Wasser, oder Feldwege/Trampelpfade, die sind doch immer gut besucht mit Spaziergängern/Gassigängern etc.
Ja,manches ist schon bissle schräg - aber bei deinem Beispiel mit der zusammengesteckten Feederrute ist der ausschlaggebende Punkt der Haken....das ist der Angriffspunkt.
Ohne Haken sieht es völlig anders aus....Als FA sollte/muss man die Feinheiten und Grenzen kennen- Kontrollen sind meiner Meinung wichtig aber wenn kontrolliert wird und es ggf.Beanstandungen gibt ,muss es rechtssicher sein,sonst ist das alles für die Katz.
Man hat natürlich einen gewissen Ermessensspielraum (ist auch so gewollt) aber bei "eigenen Regeln machen" kommt man irgendwann an jemanden ,der den Spiess "umdreht".
Gruß
Mac
Richtig, auch in meinem Merkblatt für amtlich verpflichtete Fischereiaufseher steht "Der Fischereiaufseher darf jeden, der gerade den Fischfang ausübt oder der sich mit fangfertigem Fischereigerät an oder auf Gewässern aufhält (im Hinblick auf § 49 LFischG), kontrollieren, nachdem er ihn angesprochen, sich als Fischereiaufseher zu erkennen gegeben und auf Verlangen als solcher ausgewiesen hat."
Wenn man da jetzt mein Beispiel1 von weiter oben nimmt sollte ich als FA durchaus in der Lage sein abschätzen zu können ob die Person die mir da in normaler Ausgehkleidung entgegen kommt zum Angeln unterwegs ist oder nicht.
Unabhängig davon ob ich weiß das ein Flohmarkt in der Nähe ist.
Besser als zu Raten waere das Studium der Fischereigetze in NDS
Fischerei ist Ländersache, was da Bayer regelt irrelevant
Niedersachen schreibt auch:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.1. an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang befugt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführt,
Man braucht keinen Haken um was zu fangen............etwas Wolle reicht.
de.wikipedia.org
Das ist richtig, aber der Pödder, den ich echt lange nicht mehr gesehen habe, ist Pauschal Fangfertig. Da gibt es quasi kein Herausreden.
Es sei denn du schlurfst bei mir am Bach entlang, an dem ich gerade als FA tätig bin, und Du kannst mir glaubhaft darlegen das Du nur zum Nachbargewässer möchtest an dem Du Fischereiausübungsberechtigt bist.
Es kann sich doch sicher jeder an diese Schwarzanglergeschichte aus Ostfriesland von 2008 erinnern die Matze Koch so breitgeklopft hat.
Angler mit Gummifisch ohne Papiere. Kontrolliert worden, bißchen Unsinn erzählt und ab zur Gerichtsverhandlung.
Dort erzählt das er einen Schlauch über dem Haken hatte was die Aufseher als Zeugen nicht verneinen konnten.
Freispruch! -->
https://fischundfang.de/freispruch-fuer-schwarzangler-11027/
Aus gegebenen Gründen hat sich die Fischereibehörde Sachsen mit diesen ganzen Sachen 2018 mal etwas deutlicher auseinandergesetzt.
Was es bei uns in NRW so noch nicht gibt. Wenn also hierzulande jemand vorm Richter steht, und ebenjener den Sachverhalt laut unseres Fischereigesetz und dem §49 nicht für sich selbst sauber einordnen kann wird er sich auf die Definition einer Behörde beziehen, und so lange in Einklang mit unseren Paragraphen ist es egal aus welchem Bundesland die Behörde stammt.
Also geht mit euren Deepergeräten los, achtet Betretungsgrenzen, wenn Ihr angesprochen werdet bleibt Sachlich und Höflich.
Merkt euch den Paragraphen 49 (NRW) des Landesfischereigesetz und den Wortlaut " fangfertige Fischereigeräte"
Für Schleswig Holstein §36 "gebrauchsfertige Fanggeräte" , Sachsen §24 "fangfertige Fischereigeräte"
Niedersachsen §62 " fangfertige Fischereigeräte" usw. etc.