EU Wolfsbarsch neue Verordnung

woern1

Member
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Das ist doch mal eine gute Tendenz, dann kann man für 2019 auf eine Lockerung hoffen.
Wobei der o.g. Zeitraum ab Oktober 2018 mit weiter sinkenden Wassertemperaturen für die Küstenangler eher uninteressant wird, da die Fische sich unter etwa 12° Wassertemp. ins tiefere verziehen.


TL


Werner
 

basslawine

Active Member
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Deswegen schrieb ich theoretisch.


Allerdings in diesem Jahr könnte sich da noch ein Zeit/Temperaturfenster auftun, z. Zt. noch 19°C in der Nordsee.
 

hans albers

rollin rollin rollin
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

.. gut so.

hoffe , das bleibt für 2019 auch so.

hat bestimmt auch einen positiven effekt auf
alle schwarzmaler, verschwörungstheoretiker hier :).
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Die bislang aber mit ihren Prognosen immer recht hatten, hm? |rolleyes

Quatsch! Ich wurde 2015 für meine Prognosen und Befürchtungen zum Baglimit beim Dorsch belächelt und angemault....Oder das Natura 2000 auch Angler in Binnengewässernn treffen wird...
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

.. gut so.

hoffe , das bleibt für 2019 auch so.

hat bestimmt auch einen positiven effekt auf
alle schwarzmaler, verschwörungstheoretiker hier :).

warum ?
In Wirklichkeit ist es den Schönredern noch Honig ums Maul geschmiert.
Weil defakto haben wir in Deutschland wohl wegen dem Zeitfenster gar nichts davon.

Nichts weiter als ein Placebo als Beruhigungspille.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Nichts weiter als ein Placebo als Beruhigungspille.

Ich denke die meisten haben nur gelesen "1 Fisch pro Angler pro Tag" und dann "HURRA!"

Hat sich mal jemand mit der kommerziellen Fischerei beschäftigt, also das Kleingedruckte gelesen?


Ich denke die meiste Jubler nicht...

Fairness? Gerechtigkeit? Mal wieder nicht für uns!
 

basslawine

Active Member
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

warum ?
In Wirklichkeit ist es den Schönredern noch Honig ums Maul geschmiert.
Weil defakto haben wir in Deutschland wohl wegen dem Zeitfenster gar nichts davon.

Nichts weiter als ein Placebo als Beruhigungspille.


naja,
de facto ergibt sich das Zeitfenster für dieses Jahr aus dem Datum der Veröffentlichung (und Inkrafttreten) der Änderung und der Restdauer des Jahres.
Grundlage für diese Neubewertung war eine neue Studie aus dem Juli (?), die die Sterblichkeitsrate von Freizeitfischern zurückgesetzten Wolfsbarschen neu bewertet hat (geringere Sterblichkeit als ursprünglich angenommen).
Ich würde zur Zeit davon ausgehen dass diese Neubewertung auch im kommenden Jahr noch Gültigkeit hat, somit der Zeitraum 2019 vom 01.01 -31.12 gelten wird.


Die hätten natürlich auch rückwirkend die Entnahme erlauben können, dann sähe das Zeitfenster besser aus allerdings ohne praktische Auswirkungen.#c


Ich sehe hier keinen weiteren Treibstoff für die Mär vom perfiden Brüssel, dass uns Anglern an den Kragen will, sondern vielmehr für eine Vernunftkorrektur einer unten anderen Annahmen festgelegten Regelung.


In diesem Falle positiv für uns Angler, also dürfen wir uns ganz kurz freuen.


Gruß Marco
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Ich rede auch nicht vom perfiden Brüssel.
Die sind es ja auch gar nicht, sondern unsere Politiker und Antiangelverbände.
Für Deutschland ist das Angelverbot auf WOBA ja noch nicht vom Tisch.
 

basslawine

Active Member
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Ich denke die meisten haben nur gelesen "1 Fisch pro Angler pro Tag" und dann "HURRA!"

Hat sich mal jemand mit der kommerziellen Fischerei beschäftigt, also das Kleingedruckte gelesen?


Ich denke die meiste Jubler nicht...

Fairness? Gerechtigkeit? Mal wieder nicht für uns!


zeigst du mir kurz das Kleingedruckte, in dem die Kommerziellen erwähnt werden, die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Freizeitfischer.
Die gesamtquote von Freizeit- und Kommerzfischern bleibt unverändert bei 880t für 2018, nur dass wir jetzt auch nen Fisch mitnehmen dürfen.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

zeigst du mir kurz das Kleingedruckte, in dem die Kommerziellen erwähnt werden, die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Freizeitfischer.
Die gesamtquote von Freizeit- und Kommerzfischern bleibt unverändert bei 880t für 2018, nur dass wir jetzt auch nen Fisch mitnehmen dürfen.


Ich habe den "Final Table" sowie den Advice 2019 als Basis für meine Aussage herangezogen. Wenn Du die 880 Tonnen in einer vorherigen Verordnung findest, bitte schön!


Gemäß der EU Verordnung 2018/120 war für Seabass kein TAC bestimmt, sondern lediglich für bestimmte Fischereien und als Beifang eine unterschiedliche Fangmenge (nach Fischerei/ Quote/ Schiff/ Kg pro Monat) zulässig. Mit dem Vorschlag vom 04.09.2018 wurde eine Fangmenge von höchstens 880 Tonnen als annehmbar erklärt und definiert.

Übrigens handelt es sich hierbei bisher um einen Vorschlag!
 

basslawine

Active Member
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Hhmm, Stimmt, die 880t hatte ich bloß reininterpretiert, weil Sie da so selbstverständlich standen, das ist allerdings nur der Vorschlag vom ICES, der als Begründung gelistet wird.
Den Kritikpunkt seh ich ein, danke für die Richtigstellung.


Wie gesagt, die Änderung ist so wie geschrieben ausschließlich positiv für uns Freizeitfischer, nen Jubler werde ich deswegen noch nicht, aber einen Anlass zum Schimpfen sehe ich auch nicht.


So, und jetzt wird mir das Alles hier auch schon wieder zu prinzipiell und engstirnig.


Ich dachte, die Nachricht würde zumindest die Wolfsbarschangler unter uns erfreuen, darum hier kundgetan.


danke & so long
Marco
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

bis jetzt ist in der EU nur c+r erlaubt,
daraufhin wurde in Deutschland der Fang mit der Angel verboten, weil reines C+R nicht unserem Tierschutzrecht entspricht.
Dieses Verbot besteht weiterhin. Es sei denn unsere Verbände würden nun auch folgerichtig auf Abschaffung drängen, was wohl Jahre dauern würde.
Außerdem glaube ich nicht, dass unsere Verbände tatsächlich hier tätig werden.
 

basslawine

Active Member
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

mit diesem neuen Zusatz:
a) Vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2018 ist die Befischung von Wolfsbarsch ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. In
diesem Zeitraum ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.

b) Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2018 darf täglich höchstens ein Wolfsbarschexemplar pro Fischer behalten werden.“.


Somit von Okt. bis einschl. Dez. diesen Jahres kann der Angler in EU/D einen Fisch entnehmen, da kein C&R. oder bin ich des Lesens nicht mächtig?


Da brauchen unsere Verbände weder tätig werden und glücklicherweise nichts umsetzen.


Deine letzte Anmerkung über Gesetzgeber und geltendes Recht bzw. folgerichtiger Umsetzung hat mit der zukünftig gültigen Entnahmeregel doch nichts zu tun, da sie sich auf C&R bezieht.

Das gehört natürlich in den größeren Gesamtzusammenhang ist aber an dieser Stelle ne Nebelkerze, die unnötige Verwirrung stiftet und OttoNormalAngler weiß anschließend nur, wie kompliziert und ungerecht das Alles ist, aber nicht das für ihn Entscheidende: die zulässige Entnahme von 1Fisch/Person/Tag vom 01.10 -31.12.2018!!!!


Gruß
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Es ist ein bestehendes Verbot.
Es ist Gesetz!
Und wenn da niemand drauf drängt, bleibt es bestehen.
Es wird doch nicht von ganz allein ungültig oder verschwindet.
Es besteht durch diese neue EU-Regelung lediglich die Möglichkeit, in Deutschland auf Abschaffung des Verbotes hinzuwirken.

Zu glauben, dass durch diese EU-Verordnung in Deutschland geltendes Recht plötzlich nichtig wäre, ist mehr als blauäugig.
 

basslawine

Active Member
AW: EU Wolfsbarsch neue Verordnung

Leute sagt mal, gehts noch, wird das hier C&R Trolling?


C&R Verbot ist ein Gesetz, ist ein Gesetz, ist ein Gesetz, JAAA!


Entnahme ist keine C&R, ist kein C&R, ist kein C&R.


Ich breche somit kein Gesetz. NEIN; NEIN; NEIN!!!



Und warum sollte eine EU Verordnung auf einmal hierzulande nicht umgesetzt werden, die bisherigen zu diesem Thema wurden ca. 1-2 Wochen später von den deutschen Behörden im gleichen Wortlaut verkündigt.


C&R ist verboten, verboten verboten, Pfuihh!


Wenn mir jetzt nicht zeitnah jemand stichhaltig darlegen kann,

warum ich ab Okt. nicht auf Wolfsbarsch angeln dürfte, erkläre ich mich für entnahmeberechtigt und werde nach dieser Strapaze hier jetzt auch ernsthaft eine Angelreise nach Norderney in diesem Zeitraum in Erwägung ziehen.


Ach so: die Bemühungen einiger Mitglieder hier, sich gegen eine weitere Benachteiligung der Freizeitfischerei gegenüber den Gewerblichen zur Wehr zu setzen, unterstütze ich ausdrücklich und ich ziehe meinen Hut vor deren Einsatz.
 
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