Schönen guten Tag erstmal...Ich bin Patrick, 22 Jahre aus Lübeck.
Ich habe im Jahr 2002 meine Fischereiprüfung abgelegt und zu hause meinen angelschein liegen (der mit den marken zum einkleben). Ich würde nach Jahren der Abstinenz gerne wieder dem alten Hobby nachkommen, weiß allerdings nicht mehr wirklich welche Voraussetzungen dafür im Voraus geschehen müssen.
Nach stundenlangem googlen und nutzen der Suchfunktion habe ich mir jetzt ein gefährliches Halbwissen angeeignet - hoffe aber dass mir hier vielleicht jemand genaue Informationen geben kann oder mir nötigenfalls eine PN schicken könnte.
Die erste Frage wäre wo genau ich den Angelschein verlängern kann. Ich erinner mich noch grob, dass ich früher in der Falkenstraße bei irgendeiner Behörde war, hab aber nichts gefunden. Habe von einigen gehört, dass ich den bei diversen Angelgeschäften verlängern kann z.B. Angelsorium - ist das so korrekt? Die Marken gelten ja nur für das entsprechende Kalenderjahr!? Besteht die Möglichkeit die Marken für das folgende Jahr gleich mit zu kaufen? Desweiteren habe ich ja mittlerweile das 21. Lebensjahr überschritten. Reicht es, wenn ich in den Schein ein Lichtbild einklebe oder muss der noch irgendwie abgeändert werden?
Mit dem Schein alleine darf ich in Lübeck nur Küstengewässer befischen oder? und mit welchen Kosten kann ich rechnen?
Desweiteren interessieren mich in erster Linie die Füsse in Lübeck. Um den Kanal und die Trave befischen zu dürfen brauche ich doch zusätzlich noch einen Erlaubsnisschein? Ich habe irgendwo gelesen dass diese in 4 Sektoren untergliedert sind. Was würde es hier kosten eine Erlaubnis für die entsprechendenn Sektoren einzuholen? Wo bekomme ich diese her? Wie lange ist hier die Gültigkeit?
Wie sieht es mit der Wakenitz aus? Zum Teil habe ich gelesen, dass das befischen hier nur möglich ist, wenn ich Mitglied in irgendeinem Angelverein bin. Woanders stand man kann sich Gastkarten holen die 40 Tage gültig sind. Was ist nun tatsächlich der Fall?
Zu guter Letzt gibt es dann ja noch die Schwartau. Hier konnte ich gar keine Infos gewinnen. Ist hier das Angeln grundsätzlich nicht gestattet oder wie ist das hier?
Ich hoffe es gibt hier jemanden, der mir weiterhelfen kann. Ich habe so nach fast 10 Jahren echt den Durchblick verloren.
Ich habe im Jahr 2002 meine Fischereiprüfung abgelegt und zu hause meinen angelschein liegen (der mit den marken zum einkleben). Ich würde nach Jahren der Abstinenz gerne wieder dem alten Hobby nachkommen, weiß allerdings nicht mehr wirklich welche Voraussetzungen dafür im Voraus geschehen müssen.
Nach stundenlangem googlen und nutzen der Suchfunktion habe ich mir jetzt ein gefährliches Halbwissen angeeignet - hoffe aber dass mir hier vielleicht jemand genaue Informationen geben kann oder mir nötigenfalls eine PN schicken könnte.
Die erste Frage wäre wo genau ich den Angelschein verlängern kann. Ich erinner mich noch grob, dass ich früher in der Falkenstraße bei irgendeiner Behörde war, hab aber nichts gefunden. Habe von einigen gehört, dass ich den bei diversen Angelgeschäften verlängern kann z.B. Angelsorium - ist das so korrekt? Die Marken gelten ja nur für das entsprechende Kalenderjahr!? Besteht die Möglichkeit die Marken für das folgende Jahr gleich mit zu kaufen? Desweiteren habe ich ja mittlerweile das 21. Lebensjahr überschritten. Reicht es, wenn ich in den Schein ein Lichtbild einklebe oder muss der noch irgendwie abgeändert werden?
Mit dem Schein alleine darf ich in Lübeck nur Küstengewässer befischen oder? und mit welchen Kosten kann ich rechnen?
Desweiteren interessieren mich in erster Linie die Füsse in Lübeck. Um den Kanal und die Trave befischen zu dürfen brauche ich doch zusätzlich noch einen Erlaubsnisschein? Ich habe irgendwo gelesen dass diese in 4 Sektoren untergliedert sind. Was würde es hier kosten eine Erlaubnis für die entsprechendenn Sektoren einzuholen? Wo bekomme ich diese her? Wie lange ist hier die Gültigkeit?
Wie sieht es mit der Wakenitz aus? Zum Teil habe ich gelesen, dass das befischen hier nur möglich ist, wenn ich Mitglied in irgendeinem Angelverein bin. Woanders stand man kann sich Gastkarten holen die 40 Tage gültig sind. Was ist nun tatsächlich der Fall?
Zu guter Letzt gibt es dann ja noch die Schwartau. Hier konnte ich gar keine Infos gewinnen. Ist hier das Angeln grundsätzlich nicht gestattet oder wie ist das hier?
Ich hoffe es gibt hier jemanden, der mir weiterhelfen kann. Ich habe so nach fast 10 Jahren echt den Durchblick verloren.