Amerika1110
Well-Known Member
Hallo Oderangler,
in der heutigen Ausgabe der Regionalzeitung " Märkische Oderzeitung" gab es mehrere Beiträge darüber, daß die Oderwiesen zwischen Hohenwutzen und Güstbieser Loose
jetzt unter Naturschutz stehen. Selbstverständlich wurde auch ausführlich darüber geschrieben, was künftig alles verboten ist und wie Verstöße geandet werden.
Also das Verlassen von Wegen und Straßen, das Lagern, Zelten und Campieren, sowie das Anlegen mit Booten ist diesem gesamten Bereich verboten.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 50.000 € geandet werden.
Etwas weiter heißt es, das Fischen ist erlaubt, wenn Biber und Fischotter nicht gestört werden.(Es ist nicht genauer beschrieben, ob es um Berufs- oder Freizeitfischerei geht).
Ich werde jetzt schon mal schauen, wo ich meine 200gr. Blinker habe, um vom Sommerweg die 100 m bis zur Oder werfen kann, ohne den Weg zu verlassen.
Übrigens merkt so ein netter Mitarbeiter von den Behörden an, das es selbsverständlich nur für Landwirte Ausgleichszahlungen gibt und nicht für Angler, da die Anglerei reines Privatvergnügen sei. Der schnallt garnicht, daß es den Anglern nicht ums Geld geht, sondern um die Ausübung eines Hobbys.
Darüber hinaus will er mehr Touristen in die Gegend ziehen.
Fragt sich nur womit, wenn die Natur nur geordnet auf den Wegen erlebt werden kann, und der Touri mit nem Knöllchen rechnen muß, wenn er seinem Junior abseits ´nen Pflanze oder eine Tier zeigen will.
Aber vielleicht sehe ich ja zu schwarz, denn es könnte ja sein, daß die ganze Sache gut für die Verbesserung der hiesigen Arbeitslosenstatistik ist, wenn alle 100 m ein 1€ -Jobber als Aufpasser und Knöllchenschreiber plaziert wird.
Ich habe versucht, noch einiges zu diesem Thema zu schreiben, bekam aber mehrmals einen Datenbankfehler gemeldet.
Also belasse ich es jetzt dabei.
Gruß
Ralf
in der heutigen Ausgabe der Regionalzeitung " Märkische Oderzeitung" gab es mehrere Beiträge darüber, daß die Oderwiesen zwischen Hohenwutzen und Güstbieser Loose
jetzt unter Naturschutz stehen. Selbstverständlich wurde auch ausführlich darüber geschrieben, was künftig alles verboten ist und wie Verstöße geandet werden.
Also das Verlassen von Wegen und Straßen, das Lagern, Zelten und Campieren, sowie das Anlegen mit Booten ist diesem gesamten Bereich verboten.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 50.000 € geandet werden.
Etwas weiter heißt es, das Fischen ist erlaubt, wenn Biber und Fischotter nicht gestört werden.(Es ist nicht genauer beschrieben, ob es um Berufs- oder Freizeitfischerei geht).
Ich werde jetzt schon mal schauen, wo ich meine 200gr. Blinker habe, um vom Sommerweg die 100 m bis zur Oder werfen kann, ohne den Weg zu verlassen.
Übrigens merkt so ein netter Mitarbeiter von den Behörden an, das es selbsverständlich nur für Landwirte Ausgleichszahlungen gibt und nicht für Angler, da die Anglerei reines Privatvergnügen sei. Der schnallt garnicht, daß es den Anglern nicht ums Geld geht, sondern um die Ausübung eines Hobbys.
Darüber hinaus will er mehr Touristen in die Gegend ziehen.
Fragt sich nur womit, wenn die Natur nur geordnet auf den Wegen erlebt werden kann, und der Touri mit nem Knöllchen rechnen muß, wenn er seinem Junior abseits ´nen Pflanze oder eine Tier zeigen will.
Aber vielleicht sehe ich ja zu schwarz, denn es könnte ja sein, daß die ganze Sache gut für die Verbesserung der hiesigen Arbeitslosenstatistik ist, wenn alle 100 m ein 1€ -Jobber als Aufpasser und Knöllchenschreiber plaziert wird.
Ich habe versucht, noch einiges zu diesem Thema zu schreiben, bekam aber mehrmals einen Datenbankfehler gemeldet.
Also belasse ich es jetzt dabei.
Gruß
Ralf