Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

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kaiszenz

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

5435 beiträge hoffentlich nicht alle auf diesem nieveau.
 

Taker_der_Faker

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen...
Ich bin Angelscheininhaber ;)

Und sobald ich den Angeltrip durchgezogen habe werde ich einen kleinen Bericht verfassen mit Bildern!
 

kaiszenz

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Niedersachsen, freie Küstengewässer, (Elbe ab Hamburg) zum Angeln benötigst du einen Perso . Zum töten von fischen benötigst du eine Sportfischereiprüffung. Was ist denn nun "Blödsinn" b.z.w. falsch ???
 

Dunraven

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Na das man eine Sportfischerprüfung braucht.
Wo steht das? Nenne doch mal da den § in dem steht man braucht zwingend eine Sportfischerprüfung.
 

kaiszenz

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Ach, nun wird klar was stört.
Die Prüffung ist nicht vorgeschrieben zum Angeln ( perso reicht )
da du aber verpflichtet bist maßige fische zu töten benötigst du (oder ein anderer anwesender) einen sachkundenachweis (sportfischerprüffung o.ä.)
Sonnst kann es dir passieren das du wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz belangt wirst.
Tierschutzgesetz, Abschnitt 3

Dritter Abschnitt Töten von Tieren

TierSchG § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
 

kaiszenz

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

@ Tacker
Und warst Du schon los? Warte auf Bericht und Fotos.
 

Dunraven

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Aha, einen Sachkundenachweis, also braucht man doch keine Sportfischerprüffung. Wie ich also sagte. Es reicht also wenn er jemanden dabei hat der sowas hat und die für ihn tötet oder wenn er die einen anderweitigen Nachweis hat, z.B. durch seinen Beruf, ect.
Kleiner aber sehr gewaltiger Unterschied.
 

antonio

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Ach, nun wird klar was stört.
Die Prüffung ist nicht vorgeschrieben zum Angeln ( perso reicht )
da du aber verpflichtet bist maßige fische zu töten benötigst du (oder ein anderer anwesender) einen sachkundenachweis (sportfischerprüffung o.ä.)
Sonnst kann es dir passieren das du wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz belangt wirst.

jetzt höhr doch auf son blödsinn zu erzählen, wo steht daß man nen sachkundenachweis benötigt.
dein zitierter § verlangt nen sachkundenachweis fürs gewerbsmäßige töten von wirbeltieren.
ansonsten reicht es wenn man die fähikeiten und kenntnisse dazu hat.
also nix mit sachkundenachweis beim angeln.


Tierschutzgesetz, Abschnitt 3

Dritter Abschnitt Töten von Tieren

TierSchG § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

antonio
 

kaiszenz

Member
AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

http://www.borkenagrar.de/tierprod/rind/tierzg.htm Sachkundenachweis erforderlich Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren han*delt, hat sicherzustellen, daß die für ihn im Verkauf tätigen Personen ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit ihre Sachkunde nachweisen. Die Sachkunde kann durch Ausbildung, beruflichen oder sonstigen Umgang mit Tieren oder entsprechende Unterrichtung erlangt worden sein. Eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit ist hier nicht erforderlich.
Auch Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, müssen künftig gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen (§4 Abs. 1 a). Für die Erwerbsfischerei gilt diese Regelung entsprechend. Bestimmte abgeschlossene Berufsausbildungen (z.B. als Metzger, Tier- oder Fischwirt) können unmittelbar als Sachkundenachweis gelten. Darüber hinaus kann die Sachkunde auch durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachgewiesen werden.
jetzt höhr doch auf son blödsinn zu erzählen, wo steht daß man nen sachkundenachweis benötigt.
dein zitierter § verlangt nen sachkundenachweis fürs gewerbsmäßige töten von wirbeltieren.
ansonsten reicht es wenn man die fähikeiten und kenntnisse dazu hat.
also nix mit sachkundenachweis beim angeln.


BLÖDsinn=beleidigend
UNsinn wäre die (aus meiner sicht) mögliche vormulierung gewesen.


Aha, einen Sachkundenachweis, also braucht man doch keine Sportfischerprüffung. Wie ich also sagte. Es reicht also wenn er jemanden dabei hat der sowas hat und die für ihn tötet oder wenn er die einen anderweitigen Nachweis hat, z.B. durch seinen Beruf, ect.
Kleiner aber sehr gewaltiger Unterschied.

IOI


 
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kaiszenz

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Der Gesetzgeber macht Gesetze nicht unter dem Gesichtspunkt, was man darf und was nicht. Vielmehr unterstehen Gesetze dem Grundgesetz und Gesetze dürfen nicht im Wiederspruch mit anderen Gesetzestexten stehen.Also um das ganze zu verstehen, ist es besser, danach zu fragen, was Der Gesetzgeber im Einzelnen erreichen möchte mit dem betreffenden Gesetz.
Und so kommst du wieder auf die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Tierschutzgesetz. Und dort stehst Du in einer gewissen Eigenverantwortung,
Der Gesetzgeber fragt als nicht nach dem dürfen/nichtdürfen sondern er möchte bei Gesetztesübertritten eine Handhabe haben.
wie willst du denn die sehr umfangreich Sachkunde (schonzeiten /mindestmaße) nachweisen. Selbst ein schlachter der regelmäßig schweine schlachtet wird beim angeln die sachkunde zum töten von z.b. krebsen nachweisen müssen da er nicht regelmäßig Krebse tötet . wohingegen der koch das aufgrund seines berufsbildes wahrscheinlich nicht bräuchte allerdings dürfte kein koch schweine schlachten.Sicherlich ist die gesetzeslage hier etwas doppeldeutig /undeutlich was ich meine ist das du wenn du oder ein anwesender die sportfischerprüfun hat du auf der sicheren seite bist.Wie leicht mann etwas Fehlinterpretieren kann siehst du ja an meinem vorherigen Beitrag.
 

antonio

Active Member
AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

http://www.borkenagrar.de/tierprod/rind/tierzg.htm Sachkundenachweis erforderlich Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren han*delt, hat sicherzustellen, daß die für ihn im Verkauf tätigen Personen ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit ihre Sachkunde nachweisen. Die Sachkunde kann durch Ausbildung, beruflichen oder sonstigen Umgang mit Tieren oder entsprechende Unterrichtung erlangt worden sein. Eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit ist hier nicht erforderlich.
Auch Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, müssen künftig gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen (§4 Abs. 1 a). Für die Erwerbsfischerei gilt diese Regelung entsprechend. Bestimmte abgeschlossene Berufsausbildungen (z.B. als Metzger, Tier- oder Fischwirt) können unmittelbar als Sachkundenachweis gelten. Darüber hinaus kann die Sachkunde auch durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachgewiesen werden.
jetzt höhr doch auf son blödsinn zu erzählen, wo steht daß man nen sachkundenachweis benötigt.
dein zitierter § verlangt nen sachkundenachweis fürs gewerbsmäßige töten von wirbeltieren.
ansonsten reicht es wenn man die fähikeiten und kenntnisse dazu hat.
also nix mit sachkundenachweis beim angeln.


BLÖDsinn=beleidigend
UNsinn wäre die (aus meiner sicht) mögliche vormulierung gewesen.


Aha, einen Sachkundenachweis, also braucht man doch keine Sportfischerprüffung. Wie ich also sagte. Es reicht also wenn er jemanden dabei hat der sowas hat und die für ihn tötet oder wenn er die einen anderweitigen Nachweis hat, z.B. durch seinen Beruf, ect.
Kleiner aber sehr gewaltiger Unterschied.


IOI




verdreh doch nicht alles.

da steht eindeutig "ein wirbeltier darf töten wer die fähigkeiten und kenntnisse hat", hierbei ist es egal wo und wie du die erworben hast(daslernt man in zwei minuten, einen fisch zu töten).

und man braucht auch beim angeln niemanden dabei haben der nen sachkundenachweis hat.
den sachkundenachweis braucht man nur im gewerblichen bereich.steht eindeutig so im gesetz nicht mehr und nicht weniger.

wenn dem nicht so wäre dürfte als beispiel kein kaninchenzüchter selbst privat schlachten


zu deinem andern post, was haben schonzeiten mit der sachkunde beim töten zu tun?

antonio
 
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Ulli3D

MdDHC
AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

In Niedersachsen gibt es eigentlich nur für die Unterweser die Pflicht für einen Sachkundenachweis, wen man keinen Fischereischein oder keine Prüfung abgelegt hat und dort einen Erlaubnisschein erwerben will:

Ab dem 01.01.1999 dürfen Fischereierlaubniskarten für die Weser nur ausgestellt werden, wenn eine der
folgenden Unterlagen vorgelegt wird:
· Nachweis über abgelegte Sportfischerprüfung
· Nachweis über abgelegte Berufsfischerprüfung
· Fischereischein
· Nachweis der Landwirtschaftskammer Hannover über den ordnungsgemäßen Umgang mit Fischen


Diesen Nachweis bekommt man:

Eine weitere Möglichkeit wäre, am Lehrgang zum Töten von Fischen unter tierschutzrechtlichen Aspekten
teilzunehmen. Dieser wird allerdings nur bei ausreichender Teilnehmerzahl (voraussichtlich in Wremen /
Landkreis Cuxhaven) stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie von der Landwirtschaftskammer
Hannover, Tel. 0511/3665-498
 

Dunraven

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Naja für die Küstengewässer braucht man aber ja keinen Erlaubnisschein, da ist es ja schon vom Gesetz geregelt.

Btw. habe ich keine Ahnung wie man im Zweifelsfall seine Sachkunde nachweisen kann wenn man nichts in der Hand hat das sie bezeugt. Ob Erklären immer akzeptiert wird? Keine Ahnung.Aber Fakt ist z.B. das auf Schiffen dann ja reicht wenn der Kapitän die nachweisen kann. Und sehr viele die auf Makrelentour gehen haben keine Prüfung. Ist halt so.
 

Taker_der_Faker

Allrounder
AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Den Bericht werde ich wohl am Wochenende verfassen, da ich im Moment echt keine Zeit habe!
 

antonio

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Naja für die Küstengewässer braucht man aber ja keinen Erlaubnisschein, da ist es ja schon vom Gesetz geregelt.

Btw. habe ich keine Ahnung wie man im Zweifelsfall seine Sachkunde nachweisen kann wenn man nichts in der Hand hat das sie bezeugt. Ob Erklären immer akzeptiert wird? Keine Ahnung.Aber Fakt ist z.B. das auf Schiffen dann ja reicht wenn der Kapitän die nachweisen kann. Und sehr viele die auf Makrelentour gehen haben keine Prüfung. Ist halt so.

du mußt auch keine sachkunde nachweisen laut tierschutzgesetz dies gilt nur für den gewerblichen bereich.

antonio
 

kaiszenz

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

da steht eindeutig "ein wirbeltier darf töten wer die fähigkeiten und kenntnisse hat",

Sry kann das so nicht finden ein Link wäre hilfreich.

Desweiteren hoffe ich das die Polizei / Richter sich damit begnügt das du sagst " Ich kann das , lernt man in 2 Minuten "

Schonzeiten / Mindestmaß in der Unterelbe gibt es ca 100 Fischarten . z.t. ganzjährig geschont (Maifisch) scheint nach deiner Aussage ja nicht wichtig zu wissen Wann ich welchen Fisch töten darf und wann nicht.
Ich halte es für bedenklich andere Angekkolegen in einen so Rechtsunsicheren Raum zu schiken und das nur aufgrund deiner subjektiven Auslegung von Gesetzestexten.

Kaninchen , nur weil jemand etwas tut bedeutet es nicht das er das auch darf oder Warum dürfen die Nebenerwerbsbauern ihre Kühe(Wirbeltier) nicht selbst schlachten die könnten doch sagen "Ich habe ein Video bei You Tube gesehen (Kenntnisse) und Kräftig genug bin ich auch (Fähigkeit)
Erschwerend es handelt sich um Warmblüter und Regelmäßig (alle Jahre wieder meist im Herbst) Nur wo kein Kläger.......
 

antonio

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

da steht eindeutig "ein wirbeltier darf töten wer die fähigkeiten und kenntnisse hat",

Sry kann das so nicht finden ein Link wäre hilfreich.

dann guck in den paragraphen 1 des tierschutzgesetzes

Desweiteren hoffe ich das die Polizei / Richter sich damit begnügt das du sagst " Ich kann das , lernt man in 2 Minuten "

die polizei als beispiel schreitet erst ein wenn du es nicht kannst also dich dabei erwischt, wenn du es falsch machst.

Schonzeiten / Mindestmaß in der Unterelbe gibt es ca 100 Fischarten . z.t. ganzjährig geschont (Maifisch) scheint nach deiner Aussage ja nicht wichtig zu wissen Wann ich welchen Fisch töten darf und wann nicht.

das hat nichts mit dem töten an sich oder dem tierschutzgesetz zu tun
Ich halte es für bedenklich andere Angekkolegen in einen so Rechtsunsicheren Raum zu schiken und das nur aufgrund deiner subjektiven Auslegung von Gesetzestexten.

das ist keine auslegung sondern ne wortwörtliche wiedergabe des tierschutzgesetzes

"§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.


Kaninchen , nur weil jemand etwas tut bedeutet es nicht das er das auch darf oder Warum dürfen die Nebenerwerbsbauern ihre Kühe(Wirbeltier) nicht selbst schlachten die könnten doch sagen "Ich habe ein Video bei You Tube gesehen (Kenntnisse) und Kräftig genug bin ich auch (Fähigkeit)
Erschwerend es handelt sich um Warmblüter und Regelmäßig (alle Jahre wieder meist im Herbst) Nur wo kein Kläger.......

du sagst richtig nebenerwerbsbauern also sind wir wieder beim gewerblichen.
nach deiner auslegung handeln als beispiel alle kaninchenzüchter illegal, tun sie aber nicht,da sie nicht gewerbsmäßig töten und damit nur an absatz1 aber nicht an absatz 1a gebunden sind.
und ich hab nicht gesagt, es reicht aus wenn man sagt ich kann es , sonderm man muß die fähigkeiten und kenntnisse haben woher ist egal und im nichtgewerblichen bereich brauch ich keinen sachkundenachweis.

antonio
 

kaiszenz

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AW: Elbe Angeln Niedersachsen Rutenzahl?

Tierschutzgesetz
(TierschG)

in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Mai 1998 (BGBL I S.1105)

fussleiste.gif
Erster Abschnitt
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
fussleiste.gif
 
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