Einzug der Lizenz???

Marouk

New Member
Hallo!
Mich würde mal interessieren ob schon jemand davon gehört hat dass ein Fischereischein (oder der Prüfungsnachweis) eingezogen wurde und wenn ja warum dies geschehen ist.
Theoretisch sollte das ja möglich sein wenn man z.B. beim Schwarzangeln erwischt wurde, oder?
Wie bekommt der Verein das mitgeteilt, der sollte dies doch wissen, weil das Mitglied ja dann auch dort nicht mehr angeln dürfte, oder?!
Und wie kann ich nachweisen dass ich eine SF-Prüfung bestanden habe wenn der Prüfungsnachweis verloren ging?


besten Dank!!

und allzeit tight lines!
 

celler

Brandungs- und Bootsangler
AW: Einzug der Lizenz???

Oh, ich hoffe dir ist das nicht passiert, hört sich nämlich ganz danach an...

Klar kann die dir Erlaubniss entzogen werden und du bist ja in nem Register eingetragen, somit wird es auch deinem eingetragenen Verein mitgeteilt...

Ist ja wie mit nem Führerschein, du verlierst ja auch soweit ich weiß deine Jagdlizens wenn du betrunken beim Autofahren erwischt wirst....

Oder wenn du besoffen Fahrrad fährst, dann verlierst zum Fahrradführerschein unter Umständen auch dein Autoführerschein ...
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Einzug der Lizenz???

Also einen Nachweis, daß Du einen Fischereischein besitzt, hat die Untere Fischereibehörde. Du bist ja da im Rechner erfasst. Zumindest ist das in Brandenburg meines Wissens nach so.

Zum zweiten Teil weiß ich nichts. Seh das aber so: Warum soll eine Meldung an den Verein gehen? Deine Angelkarte ob vom Verein oder sonstwas ist ohne Fischereischein schlicht ungültig. Die wollen bei der Kontrolle ja auch Angelkarte und Fischereischein sehen. Wird Dein Fischereischein eingezogen und Du angelst trotzdem weiter und sei es mit eigentlich gültiger Karte aber ohne Fischereischein, so ist das schlicht schwarzangeln, da der Fischereischein die Voraussetzung für die Gültigkeit jedweder Angelkarte ist.
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Einzug der Lizenz???

Klar kann die dir Erlaubniss entzogen werden und du bist ja in nem Register eingetragen, somit wird es auch deinem eingetragenen Verein mitgeteilt...


Nie und nimmer- DATENSCHUTZ!!!
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Einzug der Lizenz???

Klar kann die dir Erlaubniss entzogen werden und du bist ja in nem Register eingetragen, somit wird es auch deinem eingetragenen Verein mitgeteilt...

Wie soll das denn funktionieren?
Woher weiß denn das Amt vor Ort und das stellt den Fischereischein aus (Bayern) oder auch nur irgendeine Behörde, in welchem Verein wer ist? Eine Mitgliedermeldepflicht gibt es nicht ... zumindest in Bayern ..

Keinem Verein wird zumindest in Bayern etwas dergleichen mitgeteilt .. und kann es auch nicht!
 

Volk3r

New Member
AW: Einzug der Lizenz???

Das ist nicht ganz richtig. Fischt Du an einem Vereinsgewässer schwarz, oder mit ungültigen Papieren, wird der Verein als Inhaber des Fischereirechts bei einer Anzeige informiert. Es handelt sich dann um ein Eigentumsdelikt, denn die Fische sind Eigentum des Vereins.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Einzug der Lizenz???

Das ist nicht ganz richtig. Fischt Du an einem Vereinsgewässer schwarz, oder mit ungültigen Papieren, wird der Verein als Inhaber des Fischereirechts bei einer Anzeige informiert. Es handelt sich dann um ein Eigentumsdelikt, denn die Fische sind Eigentum des Vereins.

Das ist doch etwas ganz anderes und hat mit der Aussage zu dem Posting über das Register nichts zu tun !!
Was @vermesser und auch ich dazu gesagt haben, ist absolut richtig!
Noch einfacher wäre es, wenn dich gleich der am Gewässer Fischreiberechtigte erwischt, dann bedraf es überhaupt keiner Meldung !
 
Zuletzt bearbeitet:

HD4ever

baltic trolling crew HH

vermesser

Well-Known Member
AW: Einzug der Lizenz???

Das ist nicht ganz richtig. Fischt Du an einem Vereinsgewässer schwarz, oder mit ungültigen Papieren, wird der Verein als Inhaber des Fischereirechts bei einer Anzeige informiert. Es handelt sich dann um ein Eigentumsdelikt, denn die Fische sind Eigentum des Vereins.

Ja, aber es wird nur der Fischereirechtsinhaber des Gewässers informiert, in dem Du erwischt wurdest...und solang Dein Fischereischein bzw. die Angelkarte nicht eingezogen wurde, kannst Du weiter angeln wie bisher...

Interessant wäre eine andere Frage: Kann ein Kontrolleur bei Verstößen die Angelkarte einziehen, also nicht den Fischereischein...wenn ich beispielsweise nur gegen eine spezielle Gewässerregel verstoße, nicht gegen ein Gesetz oder eine Ordnung...also z.B. erhöhtes Mindestmaß, Nachtangelverbot oder sowas? Wie wird sowas bestraft?
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Einzug der Lizenz???

[...]
Oder wenn du besoffen Fahrrad fährst, dann verlierst zum Fahrradführerschein unter Umständen auch dein Autoführerschein ...

Jaja, bei uns in der Grundschule konnte man damals auch nen Fahrradführerschein machen |rolleyes Und in Niedersachsen braucht man den noch? ;)



... Bin ich leider durchgefallen, weil ich immer den Bordstein hoch und runter gefahren bin. Daher hab ich auch nicht den Aufkleber aufs Fahrrad gekriegt ... fahr ich also besser nicht mim Fahrrad nach Niedersachsen ...
 

3.2.1.mein Zander

Profischneider
AW: Einzug der Lizenz???

Von einer Bekannten weiß ich dass ihrem Sohn der Fischereischein entzogen wurde, glaube da ist es um ein Drogendelikt gegangen, mit Gefängnisstrafe. Scheinbar geht so was dann automatisch.
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Einzug der Lizenz???

Von einer Bekannten weiß ich dass ihrem Sohn der Fischereischein entzogen wurde, glaube da ist es um ein Drogendelikt gegangen, mit Gefängnisstrafe. Scheinbar geht so was dann automatisch.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll das gehen? Selbst beim Führerschein geht das nicht so einfach...es sei denn, man wird mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt...???
 

snofla

langejäger@
AW: Einzug der Lizenz???

Interessant wäre eine andere Frage: Kann ein Kontrolleur bei Verstößen die Angelkarte einziehen, also nicht den Fischereischein...wenn ich beispielsweise nur gegen eine spezielle Gewässerregel verstoße, nicht gegen ein Gesetz oder eine Ordnung...also z.B. erhöhtes Mindestmaß, Nachtangelverbot oder sowas? Wie wird sowas bestraft?

ich sag mal ja (die Erlaubnisscheine) ,wird dann aber nur eine Vereinsinterne Strafe geben schlimmstenfalls einen Auschluss aus dem Verein wenn stark vereinswidriges Verhalten vorliegt...#h
 

3.2.1.mein Zander

Profischneider
AW: Einzug der Lizenz???

Das kann ich dir leider nicht sagen, aber dass es in diesem Fall so ist weiß ich definitiv. Es ging bei dem Sohn aber scheinbar nicht nur um Drogen, sondern auch um Körperverletzung.

Aus meiner früheren Erfahrung als Detektiv weiß ich dass der Autoführerschein auch entzogen werden kann wenn das Auto in den Fall involviert war, z.B. zur Lagerung oder Abtransport des Diebesgutes. Klar hier bestand dann auch ein direkter Bezug, aber ich war nie Jurist und kenne mich in den fachspezifischen Fragen dann nicht gut genug aus.
 
AW: Einzug der Lizenz???

Nein da irrst du dich nicht, ein Kollege von mir hat letztes Jahr einen Unfall mit 1,6Promille gebaut und dann 30 Tagessätze draufgebrummt bekommen. Jagdschein weg!!!
 

Marouk

New Member
AW: Einzug der Lizenz???

Das stimmt so nicht - bei Drogendelikten wird generell die Tauglichkeit zum Führen von KFZ angezweifelt und somit in den meisten Fällen der Führerschein auch eingezogen! Aus selbigem Grund auch der Einzug eines Waffenscheins bei solcher Art Delikten. (nein, auch das ist mir nicht passiert ;) )

ok, aber davon ab...
Vielen Dank für die vielen Antworten! #6

Nein, glücklicherweise ist mir die Linzenz nicht entzogen worden und das wird auch nicht passieren, denn dafür angele ich viel zu gerne ;)

Meine Frage hat einen komplett anderen Hintergrund:
Mich würde interesieren wie ich (sagen wir als 'Dienstleister') nachvollziehen kann ob jemand einen gültigen FS besitzt und dieser auchnoch Gültigkeit hat.
 

Marouk

New Member
AW: Einzug der Lizenz???

@vermesser:
Das stimmt so nicht - bei Drogendelikten wird generell die Tauglichkeit zum Führen von KFZ angezweifelt und somit in den meisten Fällen der Führerschein auch eingezogen! Aus selbigem Grund auch der Einzug eines Waffenscheins bei solcher Art Delikten. (nein, auch das ist mir nicht passiert ;) )

ok, aber davon ab...
Vielen Dank für die vielen Antworten! #6

Nein, glücklicherweise ist mir die Linzenz nicht entzogen worden und das wird auch nicht passieren, denn dafür angele ich viel zu gerne ;)

Meine Frage hat einen komplett anderen Hintergrund:
Mich würde interesieren wie ich (sagen wir als 'Dienstleister') nachvollziehen kann ob jemand einen gültigen FS besitzt und dieser auchnoch Gültigkeit hat.
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Einzug der Lizenz???

ich sag mal ja (die Erlaubnisscheine) ,wird dann aber nur eine Vereinsinterne Strafe geben schlimmstenfalls einen Auschluss aus dem Verein wenn stark vereinswidriges Verhalten vorliegt...#h

Ach echt? Das heißt, jetzt mal böse ausgedrückt, ich kann machen was ich will, solang ich gegen kein Gesetz verstoße, ist maximal die Karte weg und ich hol mir ne neue.

Das erklärt allerdings einiges...

Zum Sachverhalt: Ich kenne ein Gewässer, in dem Nachtangelverbot herrscht. Trotzdem sieht man öfter welche. Auf Nachfrage wurde mir erklärt: "Wenn einer kommt, ist halt die Karte weg und ich hol mir ne neue.". Ich dachte, da gibts mehr Strafe.
 
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