Eine Frage :D

Tiberian

New Member
Hi bin neu in dem Forum, also verzeiht bitte, wenn das die falsche Katagorie is:)
Ich habe den Jugendfischereischein, doch bin nun leider 19 und hab die Fischerprüfung noch nicht gemacht. Nun gilt mein Jugendschein ja nimmer und ich darf ja nicht mehr angeln. Mein Vater hat ne Tageskarte am Rhein gekauft, dort darf er mit 2 Angeln fischen. Nun is die Frage, ob ich seine 2te Angel benützen darf oder nicht? Ein internet Freund meinte das dürfte ich schon, hat er damals mit seinem Vater auch so gemacht.
Wie schaut das nu aus :)? Wohne in Baden-Württemberg in Rastatt nähe Karlsruhe.
bye thx
 

fette beute

Steinraderpöpelgruppe
AW: Eine Frage :D

moin herzlich willkommen |wavey: kann ich mir nicht vorstellen das du die 2te benutzen darfst,würd mich genau erkundigen bevor dein vater und du ärger bekommst |wavey: angelscheinausgabestelle die wissen genau bescheid
 

AndreL

Schleswig-Holsteiner
AW: Eine Frage :D

Hallo,
nein darfst du nicht, weil du ja weder einen Fischereischein besitzt, noch die Erlaubnisskarte für das Gewässer. Ich weiß das es recht häufig so abläuft das jemand mit einer 2. Rute fischt von jemandem der eine gültige Angelerlaubniss besizt, es ist aber trotdem Schwarzangeln. Du darfst ja auch nicht mit einem Auto von jemandem fahren wenn du keinen Führerschein besitzt, nur weil derjenige einen hat und sein Auto (oder Zweitauto) zurzeit nicht selber nutzt. Klingt villeicht blöde, ist aber im übertragenem Sinne das gleiche.
 

anglermeister17

Angler par Excellence
AW: Eine Frage :D

Muss andreL volle Kanne Recht geben, wieso solltest du das Recht haben, ohne Fischerprüfung eine Angel in die Hand nehmen zu dürfen, wenn der rest in deutdschland dies auch nicht hat? Wir mussten in den "sauren apfel" beissen( vor allem, was die Lehrgangskosten angeht), und wenn du angeln gehen willst, musst du das auch, da führt absolut kein weg dran vorbei. Ich drücke mich nur so radikal aus, damit es dir schnell einleuchtet, ich will keinem auf die füße treten:)...
 

Tiberian

New Member
AW: Eine Frage :D

Hi, man muss aber bedenken, Jugendfischer brauchen auch keinen Angelschein bzw Fischerprüfung also fällt dein agument weg, mit dem, dass jeder andere Prüfung machen musste, bevor man Angel in Hand nehmen durfte =) aber nun is mir natürlich klar, dass es nich erlaubt is danke euch für die Antworten :D
Leider habs ichs 1mal aber nun gemacht weil ich an dem Tag als ich den Thread gestartet hatte, schon die Tour mit meinem Vater und Schwester geplant hatte.
Jedenfalls wurden wir nicht kontrolliert und ich habe als einzigster was gefangen :D Ich angle aber auch schon viel länger als mein Vater und meine schwester. Beim 1 Wurf gleich ne 55 cm Zander um 6.40 uhr=) dann ging erstmal 14stunden nix mehr, 0 zupfer oder Bisse und dann Hatte ich plötzlich nen Aal dran, der is mir aber leider in eine Staude geschwommen und hab ihn dann verloren :( Hab mit Aal leider 0 Erfahrung ich hab ja sonst nur in Bayern, in Bergseen geangelt, da gabs keine Aale :)
Bye Tom
 

Chani04

Besser Bekannt als die *Fee*
AW: Eine Frage :D

Tiberian schrieb:
Hi, man muss aber bedenken, Jugendfischer brauchen auch keinen Angelschein bzw Fischerprüfung also fällt dein agument weg, mit dem, dass jeder andere Prüfung machen musste, bevor man Angel in Hand nehmen durfte =) aber nun is mir natürlich klar, dass es nich erlaubt is danke euch für die Antworten :D
Leider habs ichs 1mal aber nun gemacht weil ich an dem Tag als ich den Thread gestartet hatte, schon die Tour mit meinem Vater und Schwester geplant hatte.
Jedenfalls wurden wir nicht kontrolliert und ich habe als einzigster was gefangen :D Ich angle aber auch schon viel länger als mein Vater und meine schwester. Beim 1 Wurf gleich ne 55 cm Zander um 6.40 uhr=) dann ging erstmal 14stunden nix mehr, 0 zupfer oder Bisse und dann Hatte ich plötzlich nen Aal dran, der is mir aber leider in eine Staude geschwommen und hab ihn dann verloren :( Hab mit Aal leider 0 Erfahrung ich hab ja sonst nur in Bayern, in Bergseen geangelt, da gabs keine Aale :)
Bye Tom


Sag mal Du weist ja das dies ein großes Board ist und hier auch vielleicht der ein oder andere Kontroleur mit lesen kann?
Dann ist dies Grund genug Dich anzuzeigen...
Also ich würde mal an Deiner Stelle nicht mit Fängen Prahlen die Du gar nicht haben darfst, den egal ob Du mal den Jugendschein hattest oder nicht, er ist nicht mehr gültig und das ist dann Schwarzangeln und das wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet und das würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, mach den Angelschein und dann kannst Du gerne wie jeder andere auch von deinen Fängen erzählen...
Vorher würde ich das in Deinem eigenem Interesse bleiben lassen....
Bei 10000 Membern kann das schon mal in die Hose gehen....
Ist nur ein nett gemeinter Rat......
Gruß
Germaine
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Eine Frage :D

Hatte zu dem Thema erst kürzlich ein Telefonat mit dem zuständigen Ministerium.

In B - W sieht das wohl so aus, dass es hier auch den Status des "Angelhelfers" gibt.

Bedeutet:
Ein Scheininhaber kann mit anderen (ohne Schein) zum Angeln gehen, diese auch am aktiven Angeln teilhaben lassen.

Aber:
Er muss jederzeit bereit sein einzugreifen, wenn der "Nichtscheininhaber" aktiv etwas macht.

Er kann/darf also zu dieser Zeit nicht selber aktiv angeln, also keine Rute im Wasser haben, um jederzeit sofort eingreifen zu können.

Zudem darf der "Helfer" nicht den gesamten Angelvorgang alleine tätigen, heisst nicht alles vom beködern der Angel über das auswerfen bis hin zum anschlagen, drillen und landen alleine aktiv sein.

Das sachgerechte Töten der gefangenen Fische muss auf jeden Fall der Scheininhaber machen.

Das große Problem dabei:
Die Behörden (Wapo etc.) vor Ort, die sich da wahrscheinlich eher "verarscht" fühlen dürften, wenn Ihnen jemand mit dieser Argumentation kommt, was dann auch zu Anzeigen führen kann, und man weiss ja im Ernstfall dann nicht, wie ein Gericht entscheiden wird.

Und je nach Ansicht des Richters/Staatsanwaltes kann das dann auch ein Straftatbestand und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sein - mit entsprechenden Folgen.

Von daher würde ich jedem raten da vorsichtig zu sein, denn letztlich ist das Auslegungssache.

Klar ist, wenn Ihr zu zweit angelt, davon einer ohne Schein, der ohne Schein drillt den Fisch und die zweite Angel ist noch im Wasser, dann seid Ihr auf jeden Fall dran. Denn da ist ein möglicherweise notwendig werdendes sofortiges Eingreifen des Scheininhabers bei einem zeitgleichen Biss oder einer zeitgleich zu tätigenden Aktion an der zweiten Rute nicht möglich!!

Also ist die bessere Lösung immer den Schein zu machen, egal für wie sinnvoll man das hält.
 
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