Hi bin neu in dem Forum, also verzeiht bitte, wenn das die falsche Katagorie is
Ich habe den Jugendfischereischein, doch bin nun leider 19 und hab die Fischerprüfung noch nicht gemacht. Nun gilt mein Jugendschein ja nimmer und ich darf ja nicht mehr angeln. Mein Vater hat ne Tageskarte am Rhein gekauft, dort darf er mit 2 Angeln fischen. Nun is die Frage, ob ich seine 2te Angel benützen darf oder nicht? Ein internet Freund meinte das dürfte ich schon, hat er damals mit seinem Vater auch so gemacht.
Wie schaut das nu aus ? Wohne in Baden-Württemberg in Rastatt nähe Karlsruhe.
bye thx
Ich habe den Jugendfischereischein, doch bin nun leider 19 und hab die Fischerprüfung noch nicht gemacht. Nun gilt mein Jugendschein ja nimmer und ich darf ja nicht mehr angeln. Mein Vater hat ne Tageskarte am Rhein gekauft, dort darf er mit 2 Angeln fischen. Nun is die Frage, ob ich seine 2te Angel benützen darf oder nicht? Ein internet Freund meinte das dürfte ich schon, hat er damals mit seinem Vater auch so gemacht.
Wie schaut das nu aus ? Wohne in Baden-Württemberg in Rastatt nähe Karlsruhe.
bye thx