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Georg mit Edersee-Hecht: Künftig darf nur noch ein Hecht pro Tag und Angler entnommenw werden, auch die Schonzeit wurde geändert

Wie HNA berichtet, gelten ab diesem Jahr neue Regeln auf dem Edersee, einem der größten Stauseen Deutschlands. Der Naturpark Kellerwald-Edersee hat Fangmengen für den Edersee von Hecht und Zander überarbeitet.

Die wichtigsten Änderungen für den Hecht im Überblick:
  • Die Schonzeit gilt vom 1. Februar bis zum 15. April.
  • Mindestmaß: 50 Zentimeter.
  • Maximale Entahmemenge pro Tag: ein Stück.

Auch beim Zander gelten neue Fangregeln:
  • Die Schonzeit gilt vom 15. März bis zum 31. Mai.
  • Mindestmaß 50 Zentimeter.
  • Maximale tägliche Entnahmemenge: zwei Stück.

Der Naturpark führt regelmäßig Fischbestandserhebungen durch. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Bestand der Zander sehr positiv entwickelt hat. Das überrascht angesichts der Tatsache, dass es bei hohen Temperaturen und extrem niedrigem Wasserstand immer wieder zum verstärkten Sterben auch größerer Zander kommt. Den Erhebungen der Verwaltung nach zu schließen, hat dies aber keine entscheidend negativen Auswirkungen, sodass künftig zwei Zander pro Tag und Angler entnommen werden dürfen.

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Die Staumauer im September 2019 - der extrem niedrige Wasserstand führte wiederholt zu Sauerstoffmangeln und Fischsterben

Beim Hecht sieht es dagegen anders aus. Statt bisher zwei, darf künftig nur noch ein Hecht pro Tag und Angler entnommen werden. So sollen die beiden letzten Jungfischjahrgänge ausreichend geschützt werden, damit diese in den nächsten Jahren laichen können.
Weiter heißt es in der Meldung, der Naturpar strebe "Maßnahmen für eine ökologisch orientiere, fischereiliche Bewirtschaftung an, um den Fischbestand zu optimieren". Was das genau bedeutet, wird nicht näher ausgeführt.

Weiß jemand von Euch Näheres?
 
Hallo,



Inter ja.

Ansonsten kommt es auf den Einzelfall und die verletzten Vorschriften an.

Nicht jeder Verstoß eines Erlaubnisscheininhabers ist gleich Fischwilderei.

Beim Schwarzangler könnten aber Straftat und Ordnungswidrigkeit gleichzeitig vorliegen.


Im Zweifel wäre ein erfolgreiches Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld wahrscheinlich effektiver als eine Verfahrenseinstellung wegen Fischwilderei.



Da bin ich ganz Deiner Meinung !

R.S.
 
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