"Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
Hallo,#h

da ich mit meiner Frage in einem anderen Thread anscheinend "offTopic" war,stelle ich die Frage hier
noch einmal.
Was sind "Edelfische" in gesetzlicher Hinsicht?

Gruß
Jürgen |wavey:
 

Stefan6

AF-SH
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Aal,Lachs, Karpfen, Forellen, Schleie oder Zander,so kenn ich das zumindest.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Edelfische gibt es nicht, das ist eine Spezifikation von einigen Vereinsgeistesgrößen, die von Verein zu Verein und von Gewässer zu Gewässer verschieden ist. Normalerweise zählen da Forellen, Äschen, Karpfen, Hecht und Zander zu aber wie gesagt, diese Definition ist willkürlich.#q
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Brassen, Rotfeder, Plötze, Döbel und Aland.
Die werden jedenfalls noch nicht künstlich erbrütet ........

oder

wie währe es denn einmal mit den vom Aussterben bedrohten Arten wie :

Maifisch, Finte, Nordseeschnäpel, Zährte, Perlfisch und Frauennerfling ( es gibt bestimmt noch etliche mehr ) ????
Hallo ihr Verbände und Anglerbosse .... ????

Ansonsten stimme ich @Ulli3D bei ....

Eine rechtliche Definition gibt es nicht, sämtliche Fischereigesetze und Verordnungen sprechen nur von vom Fang verbotenen oder geschützten Arten. Schau mal. Der Aland steht beim VdsF auf der "Roten Liste", hier in den Bremer Fließgewässerngibt es ihn Massenhaft, dafür haben wir seltenst Döbel. Alles ist also relativ.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zanderlui

Active Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

edelfische sind die die der fischer entnimmt und viel geld mit machen kann!so heißt es bei uns im süsswasser!!!
edelfisch in der gastronomie ist zum beispiel fisch der lecker vom geschmach ist wenig gräten hat und eine wunderschöne fleischkonsistenz und farbe besitzt!
bei mir persönlich sind edelfische:zander aal wels karpfen forelle
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

edelfische sind die die der fischer entnimmt und viel geld mit machen kann!so heißt es bei uns im süsswasser!!!
edelfisch in der gastronomie ist zum beispiel fisch der lecker vom geschmach ist wenig gräten hat und eine wunderschöne fleischkonsistenz und farbe besitzt!
bei mir persönlich sind edelfische:zander aal wels karpfen forelle


Sorry,

aber ich glaube nicht,dass dies eine rechtliche Definition
ist.

Gruß
Jürgen |wavey:
 

Ullov Löns

Active Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Edelfische sind Fische die sich besonders für den menschlichen Verzehr eignen. Unedle Fische sind beispielsweise Weißfische.
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Edelfische sind Fische die sich besonders für den menschlichen Verzehr eignen. Unedle Fische sind beispielsweise Weißfische.


Da wird bestimmt noch Widerspruch kommen.

Gruß
Jürgen |wavey:
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Edelfische sind Fische die sich besonders für den menschlichen Verzehr eignen. Unedle Fische sind beispielsweise Weißfische.

Holla die Waldfee,

wenn ich Dich 14 Tage hungere lasse und Dir denn " unedle " Fische gebraten vorsetze, sollst mal sehen wie edel die in Deinen Augen sind. ( nur zur Info : Absolute Seltenheiten wie Perlfisch, Frauennerfling, Zährte und Zope zählen auch zu den " Weißfischen ", sind aber strengstens geschützt )

Ich empfinde es furchtbar, einen Fisch nur auf Grund seines Geschmackes und seiner Gräten zu beurteilen. Ein Brassen z.B. richtig zubereitet ist ein kulinarischer Hochgenuss, da lasse ich jeden Hecht für schwimmen ( der hat im übriegen auch sehr viele Gräten, nur der Mensch " pult " nicht gerne ).
 
Zuletzt bearbeitet:
O

Ollek

Guest
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Was sind "Edelfische" in gesetzlicher Hinsicht?

Gruß
Jürgen |wavey:

|kopfkrat ich glaube nicht das es eine gesetzliche Definition gibt. Ich denke eher das sind die Fische die zum Verzehr den meisten Zuspruch haben und diesbezüglich höhre Preise in Fischhandel haben.
 
O

Ollek

Guest
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

wenn ich Dich 14 Tage hungere lasse und Dir denn " unedle " Fische gebraten vorsetze, sollst mal sehen wie edel die in Deinen Augen sind. ( nur zur Info : Absolute Seltenheiten wie Perlfisch, Frauennerfling, Zährte und Zope zählen auch zu den " Weißfischen ", sind aber strengstens geschützt )

;) dennoch glaube ich nicht das 1kg Brasse mehr als 1kg Steinbeisser oder Saibling kosten wird.
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

;) dennoch glaube ich nicht das 1kg Brasse mehr als 1kg Steinbeisser oder Saibling kosten wird.


Da muss ich Dir allerdings recht geben.

Aber lass uns doch einmal spinnen ( das können Angler und Jäger ja besonders gut ) :

Aus dem Brassenblut lässt sich z.B. " das " Heilmittel gegen sämtliche Krebserkrankungen gewinnen, sollst mal sehen, wie kostbar und knapp er denn wird.

( Krebs sollte mit meinem Post nicht ins " lächerliche " gezogen werden, hatte den selber im Magen und hab ihn überlebt, kann da also mitreden )
 
Zuletzt bearbeitet:

Ullov Löns

Active Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Holla die Waldfee,

wenn ich Dich 14 Tage hungere lasse und Dir denn " unedle " Fische gebraten vorsetze, sollst mal sehen wie edel die in Deinen Augen sind.

Ich empfinde es furchtbar, einen Fisch nur auf Grund seines Geschmackes und seiner Gräten zu beurteilen. Ein Brassen z.B. richtig zubereitet ist ein kulinarischer Hochgenuss, da lasse ich jeden Hecht für schwimmen ( der hat im übriegen auch sehr viele Gräten, nur der Mensch " pult " nicht gerne ).

Holla die Moorfee,

das war nicht meine Meinung, sondern eine gängige Definition. Der Begriff "Edelfisch" kommt schlicht aus der Küche. Weil Edelfische für den menschlichen Verzehr besetzt werden, dürfen sie gemeinhin nicht als Köderfische benutzt werden, wobei dem Hecht oder Zander es wohl reichlich wumpe ist, wie edel seine Mahlzeit ist.

Wenn man dir nach 14 Tagen hungern einen fetten kanadischen Tauwurm vorsetzt, wirst du vermutlich auch nicht darauf verweisen, dass dieser reichlich "unedel" ist, sondern ihn dir schleunigst hinter die Kiemen ballern.

Die Diskussion ob edel oder nicht ist wohl emotional etwas überbewertet, da es dem Fisch egal ist, ob er als König, Ritter, Knappe oder Bauer am Haken hängt.

Selbstverständlich sollte man jeden Fisch mit der notwendigen Sorgfalt behandeln, ob nun Plötzenbauer oder Lachskönig, letztlich handelt es sich nur um eine kulinarische Überhöhung. Wer jemals im Wind an einer norwegischen Lachsfarm vorbeigefahren ist, wird schwerlich die Begriffe "Lachs" und "edel" assoziieren, schon eher das Wortpaar "Lachs" und "Brechreiz."

Uli
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Hier mal weiter gebohrt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Veredelung_(Landwirtschaft)

Und sucht mal nach: Fischveredelung

Damit paßt das schon genau (hier nochmal): :m

Der kommt ja wohl fischereiwirtschaftlich-biologisch eher von dem Begriff veredeln, nicht wahr? ;)
Damit sind eben Raubfische, die durch Futterfischaufnahme zu stattlichen Exemplaren heranwachsen, die "Edelfische", weil Veredler der Fischbiomasse. Relativ kleine Barsche zählen dabei zu den Futterfischen, somit keine Edelfische.

Genauso ist die Definition damit auch partiell subjektiv, je nachdem welche Raubfische noch auf der Veredelungsskala gesehen werden, Barsch und Aal sind dabei so Wackelkandidaten. Rotaugen und Karpfen können nun mal keine Edelfische sein, da interpretiert jemand etwas falsch.

Fische, die Fische veredeln, sind Raubfische!
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Ich denke, dass der Begriff leider nicht wirklich rechtlich klar und eindeutig / einheitlich definiert ist und TROTZDEM oft in rechtlichen Zusammenhängen benutzt wird!

...war auch in dem Barsch-"Edelfisch" Thread und ich denke, wenn überhaupt, dann definieren manche Vereine sich den Begriff selber und das leider immer sehr unterschiedlich!

Falls jemand meint, eine allgemeingültige rechtliche Definition gefunden zu haben, dann bitte MIT QUELLENANGABE posten!

Meinungen sind toll, aber eben keine Definition!

Also - bitte immer selber fragen: "Wo steht´s?" (im GESETZ) - bevor hier jeder seine eigene Definiton von "Edelfisch" reinschreibt!

Ich bleibe dabei, dass das Wort eine "Kunstschöpfung" ist und niemand genau weiß, was nun (im klaren rechtlichen Sinne) ein "Edelfisch" ist!

Ernie
 

Ullov Löns

Active Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Ich bleibe dabei, dass das Wort eine "Kunstschöpfung" ist und niemand genau weiß, was nun (im klaren rechtlichen Sinne) ein "Edelfisch" ist!

Damit wirst du wohl auch recht haben. Es geht hierbei vermutlich um den Fischbestand eines Gewässers. Dieser Bestand läßt sich veredeln, wenn man "edle", also für den Verzehr und Verkauf gut geeignete Fische besetzt und "unedle" wie Brassen, Rotaugen etc. abfischt. Sicher wird jetzt der eine oder andere einwenden, dass Brassen super schmecken, das sei ihm gegönnt, aber entspricht nicht dem Geschmack der Allgemeinheit, zumindest kenne ich keinen Fischladen, der seinen Umsatz vor allem durch den Verkauf von "unedlen" Fischen macht.

Kurzum der "Edelfisch" hat einen guten Geschmack, lässt sich vielseitig zubereiten und hat nicht besonders viele Gräten.

Hecht beispielsweise würde für mich nicht dazugehören.

Ich werde mir jetzt erstmal einen edlen Gravenhorster reintun, dass unedle Zeug ist mir einfach zu sauer.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Kann nicht sein, die Renke ist kein klassischer Raubfisch sondern vorwiegend Planktonfresser wird aber dennoch im Handel als "Edelfisch" verkauft.
Was der Handel tut ist egal, die etikettieren schließlich alles. :)
Genau deswegen ist die Renke aber nun kein Edelfisch, sondern wie Sven es nannte: Konsumfisch! :m
Bin mal gespannt ob man was eindeutiges in den Fischereiverordnungen oder Fischwirtschaft findet ...
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Kann nicht sein, die Renke ist kein klassischer Raubfisch sondern vorwiegend Planktonfresser wird aber dennoch im Handel als "Edelfisch" verkauft.


#6#6#6
Bitte weiter diskutieren,es wird interessant.

Gruß
Jürgen |wavey:
 
Oben