"Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

...aber leider auch ohne klare Lösung!

Also bleibt ein Klärungsbedarf!

E.
 
O

Ollek

Guest
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

@ Det

Woher hast du die Erklärung für Edelfisch?

Basiert das auf eigene für dich erklärbare Philosophie oder ist das irgendwo anders per Definition niedergeschrieben?

Weil ich der Meinung bin das du hier eher eine für dich geltende Definition von Edelfisch niederschreibst, und die des Handels für nichtig hälst.

Nochmal ich glaube nicht das es eine Gesetzteskonforme Definition von Edelfisch gibt sondern es sich vielmehr auf ein Handelsynonym bezieht dessen Ziel es ist besonders Hochwertige bzw. Schmackhafte bzw. leicht zu verarbeitende (Grätenarme) Fische aufzuwerten.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Die hier definieren sich das einfach |gr:#d, meinen aber ihre Salmoniden, alle durcheinander:

Fangzahl
Art. 9.
1 Die Fangzahl ist je Patentinhaber auf sechs Edelfische im Tag beschränkt.
2 Als Edelfische gelten Forellen, Äschen und Felchen.

http://www.gallex.ch/gallex/8/fs854.331.html
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Servus,
die Diskussion dreht sich im Kreis, da es um eine vermeintliche Definition geht, die es so nicht gibt.

Als Anhaltspunkt und um zur Disskussion noch etwas "Futter" zu liefern etwas Lesestoff,
welcher hier -> http://www.lebensmittellexikon.de/f0000210.php
zu finden ist und sich am Anfang mit einer Unterteilung befasst.

Im übrigen sehe ich die Thematik ähnlich wie hier schon stellenweise angeklungen.
Unsere Klassifizierungen beruhen auf Vorlieben und Mutmaßungen und haben nicht im geringsten etwas mit Diskussionswürdigen Grundsätzen zu tun.
Verstehe auch nicht warum das so aufgebauscht wird...
auch in Kenntnis des "Wasserunkraut-Threads" von Thomas..

Und schlußendlich noch ein Denkanstoß.
Vor der Sportanglerei diente unseren Vorfahren der Fisch als Nahrung und Broterwerb und die Jungs wußten damals schon was schmeckt und haben sicherlich einen Fisch für "edler" befunden als den anderen, aber darum sollte es heute nicht mehr gehen.

René
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

@ Det
Woher hast du die Erklärung für Edelfisch?
Ich habe doch gerade die Definition für Veredelungswirtschaft, und darunter fällt auch Fischveredelungswirtschaft, aufgeführt.
Dass eine Fischveredelung Fische zu Fische veredelt, ist es doch ganz naheliegend, und natürlich von mir interpretiert. ;)
Denn wenn jedes Futter veredelt würde, wäre es erstens keine Fischveredelung und zweitens wären dann alle Fische Futterveredelungsfische, egal mit was sie sich ernähren und gefüttert werden. Damit wäre der Begriff Edelfisch ad absurdum geführt, wenn jeder verkaufte Fisch somit ein Edelfisch wäre.
Der (land/teich)wirtschaftliche Begriff Veredelungswirtschaft ist aber nun eindeutig.

Nochmal ich glaube nicht das es eine Gesetzteskonforme Definition von Edelfisch gibt sondern es sich vielmehr auf ein Handelsynonym bezieht dessen Ziel es ist besonders Hochwertige bzw. Schmackhafte bzw. leicht zu verarbeitende Grätenarm) Fische aufzuwerten.
Das wird wohl auch stimmen, die Beispiele zeigen das klar.
Ob das aber fischereiwirtschaftlich richtig ist, das bezweifel ich einfach, s.o. :m
 
O

Ollek

Guest
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Ich habe doch gerade die Definition für Veredelungswirtschaft, und darunter fällt auch Fischveredelungswirtschaft, aufgeführt.
Dass eine Fischveredelung Fische zu Fische veredelt, ist es doch ganz naheliegend, und natürlich von mir interpretiert. ;)

Interressant sicherlich, aber:

Als Veredelung wird in der Landwirtschaft die Umwandlung von pflanzlichen Produkten in höherwertige Tierprodukte bezeichnet.

Ist dann aber der von dir ausgeschlossene Karpfen bzw. sogar Zuchtkarpfen nicht doch ein Edelfisch nach dieser Definition?

Ich bin eher der Meinung das der klassische Edelfisch der ist der ganz einfach am besten schmeckt und daher von den meisten geschätzt und nachgefragt wird. Diese Definitionen sind dann aber auch weltweit unterschiedlich auslegbar.

Obwohl ich ehrlich gesagt auch noch nicht gehört habe das der Hering ein Edelfisch ist obwohl hier unbestritten minderwertiges Plankton in höherwertiges Eiweiss veredelt und durch den Endverbraucher nachgefragt wird.

Egal Edel hin wie her muss jetzt los goldgelb veredeltes Quellwasser zu mir nehmen #g
 

Ralle 24

User
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Wenn man mal ein bisschen Googelt, findet man zwar keine allumfassende Lösung, aber doch eine gewisse Richtung.

Fischereiwirtschaftlich werden meist solche Fische als Edelfische eingestuft, die einen hohen Verkaufswert als Speisefisch erzielen.

In der Gastronomie solche, die einen besonders hohen Speisewert haben, also als besonders delikat gelten. Darunter fallen auch Meeresfische.

In der Angelfischerei sind es die Arten, die man als besonders wertvoll erachtet. So zählen z.B. in einem Salmonigengewässer alle Forellenarten als Edelfisch, ein Hecht oft als Schadfisch. In einem anderen werden Hechte als Edelfische bezeichnet.

Im Grunde ist das alles subjektiver Quark und beruht auf wirtschaftlichen, kulinarischen, oder anglerischen Vorlieben.

Es liegt halt viel im Auge, Portemonnaie oder der Zunge des Betrachters.
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Moin
Eine direkte Definition ist mir über das Thema in den entsprechenden Fachzeitschriften noch nicht ins Auge gefallen aber in der Berufsfischerei wird diese Bezeichnung für Fische verwendet, die, wie Ralle24 schon beschrieben hat, einen guten Marktwert haben und sich somit eine Biomanipulation (u.a.Besatz) zur Förderung der Bestände lohnt.
Aus fischereilicher Sicht, wäre also Fischunkraut oder wie man doch besser sagen sollte, Wildfische, dementsprechend Fische, die den geförderten Fischen entweder "nur" als Nahrung dienen oder sogar deren Nahrungskonkurrenten sind und somit als unerwünscht angesehen werden.

|wavey:
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Gut machen wir einen Rundumschlag: :m

Ist dann aber der von dir ausgeschlossene Karpfen bzw. sogar Zuchtkarpfen nicht doch ein Edelfisch nach dieser Definition?
1. Karpfen etc. sind Futterveredlungsfische.

2. Wirtschaftliche bedeutende Raubfische, also die Schnittmenge von Raubfischen und Fleisch-bedeutsamen (groß,eßbar,verkaufbar) Fischen sind Fischveredelungsfische, weil sie die Futterfische zu höherwertigem Fleisch veredeln.

Moin
Eine direkte Definition ist mir über das Thema in den entsprechenden Fachzeitschriften noch nicht ins Auge gefallen aber in der Berufsfischerei wird diese Bezeichnung für Fische verwendet, die, wie Ralle24 schon beschrieben hat, einen guten Marktwert haben und sich somit eine Biomanipulation (u.a.Besatz) zur Förderung der Bestände lohnt.
3. Das sind also fischereiwirtschaftliche Edelfische.

"Als Edelfische gelten Forellen, Äschen und Felchen."
4. Das sind z.B. fischereirechtliche Edelfische, die in der entsprechenden Satzung oder Verordnung per Auflistung festgelegt werden, ja wie wir sehen sogar festgelegt werden müssen! :m

Im Grunde ist das alles subjektiver Quark und beruht auf wirtschaftlichen, kulinarischen, oder anglerischen Vorlieben.

Es liegt halt viel im Auge, Portemonnaie oder der Zunge des Betrachters.
Damit ist dieser Begriff Edelfisch dann objektiv undefiniert, also subjektiver Quark wie Ralle schreibt, damit ziemlich daneben.


Egal Edel hin wie her muss jetzt los goldgelb veredeltes Quellwasser zu mir nehmen #g
Solche Wasserveredelung hat auch große Klasse, sogar allerbeste ! #6 #g #g *Prost*
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

G

1. Karpfen etc. sind Futterveredlungsfische.

2. Wirtschaftliche bedeutende Raubfische, also die Schnittmenge von Raubfischen und Fleisch-bedeutsamen (groß,eßbar,verkaufbar) Fischen sind Fischveredelungsfische, weil sie die Futterfische zu höherwertigem Fleisch veredeln.


3. Das sind also fischereiwirtschaftliche Edelfische.

"Als Edelfische gelten Forellen, Äschen und Felchen."
4. Das sind z.B. fischereirechtliche Edelfische, die in der entsprechenden Satzung oder Verordnung per Auflistung festgelegt werden, ja wie wir sehen sogar festgelegt werden müssen! :m


Damit ist dieser Begriff Edelfisch dann objektiv undefiniert, also subjektiver Quark wie Ralle schreibt, damit ziemlich daneben.

Ganz so würde ich das nicht sehen, da sich die Fischarten in den einzelnen Bereichen überschneiden - es sollte doch eher die Frage sein, ob man den Begriff nicht nur gewässerspezifisch betrachten kann - denn das, was in einem Gewässer erwünscht ist, kann in einem anderen Gewässer unerwünscht sein....

#h
 

Gardenfly

Active Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Edelfische ist eine Worterfindung wie Seelachs,Lachsforelle oder Schleiforelle,Ziel ist nur den Marktwert einiger Fische zu erhöhen/bzw. Fische die man so bekommt, in Verruf zu bringen.
Nicht alles muß gesetzlich geregelt sein.
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Edelfische ist eine Worterfindung wie Seelachs,Lachsforelle oder Schleiforelle,Ziel ist nur den Marktwert einiger Fische zu erhöhen/bzw. Fische die man so bekommt, in Verruf zu bringen.
Nicht alles muß gesetzlich geregelt sein.

So fast jedes Wort ist doch eine Erfindung, außer vielleicht die Bezeichnung der Paar Tiere, die ihren Namen rufen |rolleyes :m

...und es scheint nunmal in uns drin zu stecken, alles in Kategorien ordnen zu wollen...

Was übrigens den Begriff Lachsforelle angeht, so tauchte der schon vor 80 Jahren auf und wurde in einigen Gebieten für besonders große Forellen und Saiblinge verwendet...

#h
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Edelfische ist eine Worterfindung wie Seelachs,Lachsforelle oder Schleiforelle,Ziel ist nur den Marktwert einiger Fische zu erhöhen/bzw. Fische die man so bekommt, in Verruf zu bringen.
Nicht alles muß gesetzlich geregelt sein.[/quote]


Wenn auf einem Fischereierlaubnisschein steht,dass
Edelfische als Köder verboten sind,dann kann das nichts mit dem Marktwert der Tiere zu tun haben.

Gruß
Jürgen |wavey:
 

Gardenfly

Active Member
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Doch,der Beriff Edelfisch soll dort sagen das die Fische die teuer besetzt wurden (oder deren Besatz viel Geld kostet) im Fang reglementiert wurden.
 
O

Ollek

Guest
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Wenn auf einem Fischereierlaubnisschein steht,dass
Edelfische als Köder verboten sind,dann kann das nichts mit dem Marktwert der Tiere zu tun haben.

Warum nicht? Wenn der Edelfisch (z.B Forelle) als Köder erlaubt wäre an einer z.B. kleinen Salmonidenstrecke die sich nicht selbständig reproduzieren könnte und stets auf Besatz angewiesen ist würde diese Strecke mit Sicherheit auf Früher oder Später an Marktwert verlieren. ;)
 
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Der Begriff "Edelfisch" ist natürlich subjektiv, deshalb finde ich den Vorschlag zur Orientierung an die gewässerabhängigen Schonzeiten und Mindestmaße auch sehr interessant.

Im Baggersee ist der Hecht selbstverständlich ein Edelfisch (da Schonzeit und Mindestmaß) im Forellenbach das komplette Gegenteil (Entnahmepflicht).

Ein Barsch ist für mich auf gar keinen Fall ein Edelfisch, obwohl mich der Fang meines 46ers deutlich mehr begeistert hat als der des 30 pfündigen Karpfens. Ich habe den Barsch eben nie mit der Bezeichnung Edelfisch kennen gelernt, obwohl er mein absoluter Lieblingsfisch ist. Er ist eben zu allgegenwärtig und im Durchschnitt zu klein.

Ich plädiere also nicht für eine Abschaffung oder einer festen Definition dieses Begriffes, sondern einfach nur dass eben kurz und knapp auf der Tageskarte vermerkt ist was denn nun als Edelfisch gilt und was nicht, um Missverständnissen vorzubeugen.

Ich finde es übrigens erstaunlich, dass einige so empört darüber sind dass ein Fisch als "edler" bezeichnet wird als der andere. Natürlich wird er das. Wer den Stichling in die gleiche Kategorie steckt wie den Lachs, sollte sich fragen ob er das Stiefmütterchen in die selbe Kategorie wie die Orchidee oder die Wanderratte in die selbe Kategorie wie den Hirsch steckt. Menschen neigen dazu den Dingen Wert zuzuschreiben. Der Wert schwankt je nach Verwendungszweck der Sache, aber er wird immer unbewusst eingeschätzt.

Ich jedenfalls würde mich mehr über den Dickbarsch als über einen gleich großen Brassen freuen, da Brassen in der 50er-Klasse hier nichts besonderes sind und dem Barsch zudem in Fleischqualität, Kampfeskraft und Optik nachsteht.
 
O

Ollek

Guest
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

|rolleyes Da es scheinbar keine allgemein gültige Definition des Begriffes Edelfisch gibt so gibt es diese aber für Holz bzw. "Edelholz". Und ich denke man kann diese Aussage auch unabhängig über Landwirtschaftliche Zuchtveredelung 1:1 auf z.B. Wildlebene oder gezüchtete "Edelfische" anwenden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Edelholz

Als Edelholz wird Holz bezeichnet, dass sich durch eine schöne und ausdrucksvolle Farbgebung, markante Farbkontraste, erstaunliche Maserungen, und andere Auffälligkeiten gegenüber "normal" aussehendem Holz besonders hervorhebt. Andere Besonderheiten können ein hohes Gewicht oder eine hohe Dichte, besondere Resistenz gegen Schädlingsbefall, seltenes Vorkommen, hoher Wert oder eine hohe subjektive Wertschätzung sein.
|kopfkratMan müsste nur den Begriff Edelholz durch Fisch ersetzen und die besonderen Eigenschaften des Holzes durch die besondere Bedeutung des Fisches.

z.B. Hochwertiges Eiweiss, Grätenarm, Geschmack, Vorkommen etc...
 

Ralle 24

User
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Ich denke, da können wir lange drüber diskutieren. Und selbst wenn es uns gelingen sollte hier eine einheitliche Definition zu finden, hätte die außerhalb des Forums keine Bedeutung.

Sehr unglücklich finde ich, wenn auf Erlaubniskarten die Verwendung von "Edelfischen" als Köder eingeschränkt wird. Woher weiß der Urlaubsangler, was der Vereinsvorstand am Urlaubsort darunter versteht. Zudem ist in vielen Bundesländern die Verwendung von Fischen die ein Schonmaß haben / und oder einer Schonzeit unterliegen per Landesfischereigesetz eh´verboten.
Weiter hat die Rotfeder m.W. in Hessen Schonmaß. Ist sie jetzt ein Edelfisch ? Und da gibt es noch weitere Beispiele.
Will heißen, in einem BL hat eine Art Schonmaß/zeit, in einem anderen nicht. Da haben wir quasi regionale Edelfischsorten ?

Das führt mich direkt zu der Frage, für wen diese Definition überhaupt von Belang ist.
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

Ich denke, da können wir lange drüber diskutieren. Und selbst wenn es uns gelingen sollte hier eine einheitliche Definition zu finden, hätte die außerhalb des Forums keine Bedeutung.

Sehr unglücklich finde ich, wenn auf Erlaubniskarten die Verwendung von "Edelfischen" als Köder eingeschränkt wird. Woher weiß der Urlaubsangler, was der Vereinsvorstand am Urlaubsort darunter versteht. Zudem ist in vielen Bundesländern die Verwendung von Fischen die ein Schonmaß haben / und oder einer Schonzeit unterliegen per Landesfischereigesetz eh´verboten.
Weiter hat die Rotfeder m.W. in Hessen Schonmaß. Ist sie jetzt ein Edelfisch ? Und da gibt es noch weitere Beispiele.
Will heißen, in einem BL hat eine Art Schonmaß/zeit, in einem anderen nicht. Da haben wir quasi regionale Edelfischsorten ?

Das führt mich direkt zu der Frage, für wen diese Definition überhaupt von Belang ist.


Für mich war sie damals von Belang,da ich mit dem Rotauge
als Köderfische in die braune Masse gegriffen hatte.

Gruß
Jürgen |wavey:
 

captain-sparrow

angeldepp
AW: "Edelfische",wer kennt die rechtliche Definition?

#h zusammen,

ich glaube mal etwas darüber gelesen zu haben, kann aber die Quelle leider nicht nennen.

Danach kommt der Begriff Edelfisch (wie so vieles) von unseren Urvätern.

Im Mittelalter oder Frühzeit, so genau weiß ich es nicht mehr, legte der Gutsbesitzer fest welche Fische ihm vorbehalten sind.
So durfte das allgemeine Volk nur solche Fische behalten und essen, die dem "Edlen Herrn, Edlen Geselschaft usw." nicht schmeckten.

Gewöhnlich waren dann die "Edelfische" die wohlschmeckenden Fische wie Zander, Lachs usw.
Natürlich konnte das von Region zu Region variieren, weil die Geschmäcker unterschiedlich waren bzw. der Fischbestand variierte im Bestand bzw. der vorkommenden Arten.

So ergab es sich im Laufe der Jahrhunderte dass es Fisch gab, den sich ein Bauer nicht leisten konnte, unerschwinglich war und nur den Wohlhabenden vorbehalten blieb. Lange bis ins 20 Jahrhundert blieb das so. Selbst unsere Eltern konnte sich noch lange nicht Lachs leisten. Vielleicht ab 1960/1970 aufwärts ändert sich das zwar aber der Begriff ist geblieben.

So verwundert es nicht, das auch heute noch die sogenannten "Machtinhaber" wie Vereinsvorstände, Bürokraten gerne diesen Begriff verwenden weil es Macht demonstriert und er der Sache eine Gewichtigkeit verleiht.
Der Ursprung symbolisiert "Edelfisch" mit den Werten: wertvoll, gutschmeckend, den Oberen vorbehalten usw.
Heute verwendet die Industrie diese Werte immer noch und so bleibt der Begriff "Edelfisch" immer noch mit den gleichen Werten behaftet und das interpretiert jeder anders.
Und Wichtigtuer benutzen diesen Begriff natürlich genauso gerne. Verbinden Sie doch damit, "das Sie zu den Oberen gehören" und diesen begriff benutzen dürfen bzw. bestimmen was ein Edelfisch ist".
Der Mensch ändert sich nie.

Betrachtet man die gesamte Welt, gelten wohl die meisten Tiere als Edel, denn welche Art ist nicht vom Menschen bedroht oder gar zum Aussterben verdonnert.

So sollte man vielleicht generell von Edelfischen sprechen, wer weiß wie lange wir sie noch haben.
Aber ein Problem würde ich aus dem Begriff nicht machen.

Gruß
Axel
 
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