Ich habe doch gerade die Definition für Veredelungswirtschaft, und darunter fällt auch Fischveredelungswirtschaft, aufgeführt.@ Det
Woher hast du die Erklärung für Edelfisch?
Das wird wohl auch stimmen, die Beispiele zeigen das klar.Nochmal ich glaube nicht das es eine Gesetzteskonforme Definition von Edelfisch gibt sondern es sich vielmehr auf ein Handelsynonym bezieht dessen Ziel es ist besonders Hochwertige bzw. Schmackhafte bzw. leicht zu verarbeitende Grätenarm) Fische aufzuwerten.
Ich habe doch gerade die Definition für Veredelungswirtschaft, und darunter fällt auch Fischveredelungswirtschaft, aufgeführt.
Dass eine Fischveredelung Fische zu Fische veredelt, ist es doch ganz naheliegend, und natürlich von mir interpretiert.
Als Veredelung wird in der Landwirtschaft die Umwandlung von pflanzlichen Produkten in höherwertige Tierprodukte bezeichnet.
1. Karpfen etc. sind Futterveredlungsfische.Ist dann aber der von dir ausgeschlossene Karpfen bzw. sogar Zuchtkarpfen nicht doch ein Edelfisch nach dieser Definition?
3. Das sind also fischereiwirtschaftliche Edelfische.Moin
Eine direkte Definition ist mir über das Thema in den entsprechenden Fachzeitschriften noch nicht ins Auge gefallen aber in der Berufsfischerei wird diese Bezeichnung für Fische verwendet, die, wie Ralle24 schon beschrieben hat, einen guten Marktwert haben und sich somit eine Biomanipulation (u.a.Besatz) zur Förderung der Bestände lohnt.
Damit ist dieser Begriff Edelfisch dann objektiv undefiniert, also subjektiver Quark wie Ralle schreibt, damit ziemlich daneben.Im Grunde ist das alles subjektiver Quark und beruht auf wirtschaftlichen, kulinarischen, oder anglerischen Vorlieben.
Es liegt halt viel im Auge, Portemonnaie oder der Zunge des Betrachters.
Solche Wasserveredelung hat auch große Klasse, sogar allerbeste ! #6 #g #g *Prost*Egal Edel hin wie her muss jetzt los goldgelb veredeltes Quellwasser zu mir nehmen #g
G
1. Karpfen etc. sind Futterveredlungsfische.
2. Wirtschaftliche bedeutende Raubfische, also die Schnittmenge von Raubfischen und Fleisch-bedeutsamen (groß,eßbar,verkaufbar) Fischen sind Fischveredelungsfische, weil sie die Futterfische zu höherwertigem Fleisch veredeln.
3. Das sind also fischereiwirtschaftliche Edelfische.
"Als Edelfische gelten Forellen, Äschen und Felchen."
4. Das sind z.B. fischereirechtliche Edelfische, die in der entsprechenden Satzung oder Verordnung per Auflistung festgelegt werden, ja wie wir sehen sogar festgelegt werden müssen! :m
Damit ist dieser Begriff Edelfisch dann objektiv undefiniert, also subjektiver Quark wie Ralle schreibt, damit ziemlich daneben.
Edelfische ist eine Worterfindung wie Seelachs,Lachsforelle oder Schleiforelle,Ziel ist nur den Marktwert einiger Fische zu erhöhen/bzw. Fische die man so bekommt, in Verruf zu bringen.
Nicht alles muß gesetzlich geregelt sein.
Edelfische ist eine Worterfindung wie Seelachs,Lachsforelle oder Schleiforelle,Ziel ist nur den Marktwert einiger Fische zu erhöhen/bzw. Fische die man so bekommt, in Verruf zu bringen.
Nicht alles muß gesetzlich geregelt sein.[/quote]
Wenn auf einem Fischereierlaubnisschein steht,dass
Edelfische als Köder verboten sind,dann kann das nichts mit dem Marktwert der Tiere zu tun haben.
Gruß
Jürgen |wavey:
Wenn auf einem Fischereierlaubnisschein steht,dass
Edelfische als Köder verboten sind,dann kann das nichts mit dem Marktwert der Tiere zu tun haben.
|kopfkratMan müsste nur den Begriff Edelholz durch Fisch ersetzen und die besonderen Eigenschaften des Holzes durch die besondere Bedeutung des Fisches.Als Edelholz wird Holz bezeichnet, dass sich durch eine schöne und ausdrucksvolle Farbgebung, markante Farbkontraste, erstaunliche Maserungen, und andere Auffälligkeiten gegenüber "normal" aussehendem Holz besonders hervorhebt. Andere Besonderheiten können ein hohes Gewicht oder eine hohe Dichte, besondere Resistenz gegen Schädlingsbefall, seltenes Vorkommen, hoher Wert oder eine hohe subjektive Wertschätzung sein.
Ich denke, da können wir lange drüber diskutieren. Und selbst wenn es uns gelingen sollte hier eine einheitliche Definition zu finden, hätte die außerhalb des Forums keine Bedeutung.
Sehr unglücklich finde ich, wenn auf Erlaubniskarten die Verwendung von "Edelfischen" als Köder eingeschränkt wird. Woher weiß der Urlaubsangler, was der Vereinsvorstand am Urlaubsort darunter versteht. Zudem ist in vielen Bundesländern die Verwendung von Fischen die ein Schonmaß haben / und oder einer Schonzeit unterliegen per Landesfischereigesetz eh´verboten.
Weiter hat die Rotfeder m.W. in Hessen Schonmaß. Ist sie jetzt ein Edelfisch ? Und da gibt es noch weitere Beispiele.
Will heißen, in einem BL hat eine Art Schonmaß/zeit, in einem anderen nicht. Da haben wir quasi regionale Edelfischsorten ?
Das führt mich direkt zu der Frage, für wen diese Definition überhaupt von Belang ist.