hamburger Jung
hin und wieder Fischmitnehmer
Mit der Boardsuche konnte ich nichts finden...
Ich bin eben auf eine Formulierung in der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischereigesetzes gestoßen, die mich verwirrt. Dort steht:
§ 5 Fischereigerät
(1) Sportfischern ist nur folgendes Fischereigerät erlaubt:
1. Handangeln einschließlich Pöddern,
2. Senken bis zu 1 qm Größe in verpachteten Gewässern,
Fischereipächtern ist auch das Abfischen mit Netzen erlaubt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Fischgewässers, insbesondere zur Fischbestandsregulierung, Fischseuchenbekämpfung oder zur Gewässerpflege erforderlich ist.
Alles klar, aber dann...
(2) Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet. Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein. Das Fischen mit Treib- und Schleppangeln sowie mit ständigen Fischereivorrichtungen ist Sportfischern untersagt.
Da frag ich mich, gilt ein Drilling als ein Haken im Beamtendeutsch oder darf defenitiv nicht mit Drillingen in Hamburg gefischt werden? Wenn dem so wäre, habe ich das jahrelang falsch gemacht.
Kann mich mal bitte jemand aufklären!
Ich bin eben auf eine Formulierung in der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischereigesetzes gestoßen, die mich verwirrt. Dort steht:
§ 5 Fischereigerät
(1) Sportfischern ist nur folgendes Fischereigerät erlaubt:
1. Handangeln einschließlich Pöddern,
2. Senken bis zu 1 qm Größe in verpachteten Gewässern,
Fischereipächtern ist auch das Abfischen mit Netzen erlaubt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Fischgewässers, insbesondere zur Fischbestandsregulierung, Fischseuchenbekämpfung oder zur Gewässerpflege erforderlich ist.
Alles klar, aber dann...
(2) Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet. Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein. Das Fischen mit Treib- und Schleppangeln sowie mit ständigen Fischereivorrichtungen ist Sportfischern untersagt.
Da frag ich mich, gilt ein Drilling als ein Haken im Beamtendeutsch oder darf defenitiv nicht mit Drillingen in Hamburg gefischt werden? Wenn dem so wäre, habe ich das jahrelang falsch gemacht.
Kann mich mal bitte jemand aufklären!