Drilling = 1 Haken?

hamburger Jung

hin und wieder Fischmitnehmer
Mit der Boardsuche konnte ich nichts finden...

Ich bin eben auf eine Formulierung in der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischereigesetzes gestoßen, die mich verwirrt. Dort steht:

§ 5 Fischereigerät
(1) Sportfischern ist nur folgendes Fischereigerät erlaubt:
1. Handangeln einschließlich Pöddern,
2. Senken bis zu 1 qm Größe in verpachteten Gewässern,
Fischereipächtern ist auch das Abfischen mit Netzen erlaubt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Fischgewässers, insbesondere zur Fischbestandsregulierung, Fischseuchenbekämpfung oder zur Gewässerpflege erforderlich ist.

Alles klar, aber dann...

(2) Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet. Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein. Das Fischen mit Treib- und Schleppangeln sowie mit ständigen Fischereivorrichtungen ist Sportfischern untersagt.

Da frag ich mich, gilt ein Drilling als ein Haken im Beamtendeutsch oder darf defenitiv nicht mit Drillingen in Hamburg gefischt werden? Wenn dem so wäre, habe ich das jahrelang falsch gemacht.

Kann mich mal bitte jemand aufklären!

 

Franz_16

Mitglied
AW: Drilling = 1 Haken?

@hamburger jung
in Bayern ist es so:
1 Drilling gilt als 1 Haken.

Sollte bei euch in Hamburg auch so sein...
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Drilling = 1 Haken?

Ein Drilling gilt als ein Haken!
Nach Sinn und Zweck der Regelung muß auf das Köderangebot abgestellt werden.
 

nikmark

Denunziant
AW: Drilling = 1 Haken?

Eine Zusatzftage:

Bei uns ist es ähnlich, aber wie sieht es mit Hegenen aus ? Gelten die als Paternoster oder als was ?

Nikmark
 

Chani04

Besser Bekannt als die *Fee*
AW: Drilling = 1 Haken?

Hmmm ich dachte immer das ein Drilling drei Haken????
Also für mich sind es drei Haken lol
Habt Ihr da einen Link wo man das nach lesen kann das es wirklich nur als ein Haken gilt?
Weis nicht ob der Kontrol... das auch so sieht????
dann könnte man ihn auf das geschriebene verweisen das meine ich....

Gruß
Germaine
 

Franz_16

Mitglied
AW: Drilling = 1 Haken?

Weis nicht ob der Kontrol... das auch so sieht????
ist doch egal, soll der dir erstmal zeigen wo das steht ;)

Wenn es so wäre, dass 1 Drilling als 3 Haken gelten, dann wären sämtl Wobblerhersteller schon lange Pleite ;)
 

detlefb

Fangen filetieren zurücksetzen
AW: Drilling = 1 Haken?

hamburger Jung schrieb:
...... aber dann...[/COLOR]

(2) Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet. Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein. Das Fischen mit Treib- und Schleppangeln sowie mit ständigen Fischereivorrichtungen ist Sportfischern untersagt.

Da frag ich mich, gilt ein Drilling als ein Haken im Beamtendeutsch oder darf defenitiv nicht mit Drillingen in Hamburg gefischt werden? Wenn dem so wäre, habe ich das jahrelang falsch gemacht.

Kann mich mal bitte jemand aufklären!

[/COLOR][/COLOR]


Der Drilling wird auch in Hamburg, als ein Haken gesehen.
Sprich zwei Drillinge an z.B. einem Wobbler sind ok, drei oder mehr Drillinge nicht!
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: Drilling = 1 Haken?

Sportfischern ist in den nicht verpachteten Gewässern das Fischen mit mehr als zwei Ruten und zwei Haken, in den verpachteten Gewässern mit mehr als drei Ruten und drei Haken nicht gestattet.
hatte mal gehört, das die hamburger nur ein haken pro rute haben dürfen, aber danach sind in freien gewässern "hamburger hafen",doch zwei ruten mit jeweils zwei haken erlaubt, oder?
warum schreiben beamte immer so ein müll, was ein deutscher nicht versteht.
 

deger

Member
AW: Drilling = 1 Haken?

es gibt ja auch noch die Formulierung der "Bissstellen", das ist eindeutiger, da ein Drilling eine Bissstelle darstellt.
Aber wie ist das eigentlich zur Stintzeit: Dann wären die Paternoster ja eigtentlich verboten, richtig?
 

patman

Member
AW: Drilling = 1 Haken?

aalkiller schrieb:
hatte mal gehört, das die hamburger nur ein haken pro rute haben dürfen, aber danach sind in freien gewässern "hamburger hafen",doch zwei ruten mit jeweils zwei haken erlaubt, oder?
warum schreiben beamte immer so ein müll, was ein deutscher nicht versteht.

Meines Wissen ist es so geregelt:

2 Ruten mit jeweils einem Haken
oder
1 Rute mit 2 Haken

Bei Paternostersystemen muß auf 2 Haken gekürzt werden.
 
AW: Drilling = 1 Haken?

In Hamburg gilt folgende Regelung:

1. an verpachteten Gewässern darf mit 3 Ruten geangelt werden. Es ist nichts von der Anzahl der Haken geregelt!

2. an nicht verpachteten, öffentlichen Gewässern, darf in Hamburg mit 2 Ruten und nicht mehr als 2 Haken, geangelt werden.

Hee, schnaltz, das ist noch eine alte Prüfungsfrage, an der sich bis heute nichts geändert hat. Aha, und der Drillingshaken gilt hier als 1 Haken.
 

detlefb

Fangen filetieren zurücksetzen
AW: Drilling = 1 Haken?

patman schrieb:
Meines Wissen ist es so geregelt:

2 Ruten mit jeweils einem Haken
oder
1 Rute mit 2 Haken

Bei Paternostersystemen muß auf 2 Haken gekürzt werden.

Jepp, genauso wurde es mir gerade von der Behörde (Herr Schrader) bestägtigt#6
Auch bei verpachteten Gewässern gilt auch bei drei Ruten, maximal drei Haken.
Sprich einer je Rute. Das ist sehrwohl geregelt.
Edit.................

Hier der Link zur Behörde:
http://www.forst-hamburg.de/
Edit...................
 
Zuletzt bearbeitet:

deger

Member
AW: Drilling = 1 Haken?

OH, wenn wieder Stintzeit ist sollte mal eine Kontrolle durchgeführt werden...dann wäre da wieder Platz. Habe noch nie einen Stintangler (außer meiner Person, die dafür schräg angeguckt wird) mit zwei Haken am Paternoster gesehen!
 
Oben