driftangeln auf binnengewässern

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luky1

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Hallo,
hab da mal ne, bin gerade auf der suche ob das driftfischen/angeln auf lav gepachtete Binnengewässer erlaubt ist?
Jedoch finde ich nicht wirklich eine Aussage dazu?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Driftangel ist gleichzusetzen wie Schlppangeln. Allgemein ist das Angeln nur vom Verankertem Boot gestattet, ausgenommen die Zeit wo das " Schleppangel " gestattet ist.
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Driftangel ist gleichzusetzen wie Schlppangeln.

Ist es nicht. Wenn nur Schleppen untersagt ist (mit Motor oder ohne) heißt das noch lange nicht, das Driften auch nicht erlaubt ist. Das gleichzeitige Verbot von Schleppen und Driften findet sich nur in der "vom- verankerten-Boot"-Klausel wieder. Ist nur Schleppen verboten, bleibt Driften erlaubt.

Allgemein ist das Angeln nur vom Verankertem Boot gestattet, ausgenommen die Zeit wo das " Schleppangel " gestattet ist.

Und wo genau findest Du diese allgemeine "vom verankerten Boot" Klausel? Wo stehts?
 
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AW: driftangeln auf binnengewässern

Ist es nicht. Wenn nur Schleppen untersagt ist (mit Motor oder ohne) heißt das noch lange nicht, das Driften auch nicht erlaubt ist. Das gleichzeitige Verbot von Schleppen und Driften findet sich nur in der "vom- verankerten-Boot"-Klausel wieder. Ist nur Schleppen verboten, bleibt Driften erlaubt.



Und wo genau findest Du diese allgemeine "vom verankerten Boot" Klausel? Wo stehts?

Das Angeln ist nur vom verankerten Boot gestattet, also heisst das, ohne Schleppangelkarte, man auch net Driftangeln;)
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Das Angeln ist nur vom verankerten Boot gestattet, also heisst das, ohne Schleppangelkarte, man auch net Driftangeln;)

Soso. In welchem LAV überhaupt? Und wo steht die Passage? Kann doch nicht so schwer sein, ein wenig Text zu zitieren oder den entsprechenden Paragraphen und die Quelle beizubringen...|rolleyes
 
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AW: Driftangeln auf Binnengewässern

Hallo,

ich komme aus M-V und auf der hiesigen Landesangelkarte ist explizit erwähnt, das das Angeln nur vom verankerten Boot aus gestattet ist. Damit haben sich zumindest in M-V auch Schlepp-/Driftangeln erledigt.

Bei einigen gewässern wie der Müritz mag es Ausnahmen geben, aber das sind dann keine Gewässer vom Landesverband. Da haben die jeweiligen Pächter (Berufsfischerei) dann andere Regelungen geschaffen.


Ist insgesamt sehr schade, gerade auf großen Gewässern.
Mehr Gefahren entstehen durchs Driften meiner Ansicht nach nicht, aber auf großen Seen ist oft die einzige Chance zu seinem Fisch zu kommen > ordentlich Strecke machen! Stundenlang nur paar Quadratmeter beharken bringt meist gar nix.

Gruß

henry73
 
AW: Driftangeln auf Binnengewässern

ich komme aus M-V und auf der hiesigen Landesangelkarte ist explizit erwähnt, das das Angeln nur vom verankerten Boot aus gestattet ist. Damit haben sich zumindest in M-V auch Schlepp-/Driftangeln erledigt.

Aha. Auf der Angelkarte? Sowas haben wir gar nicht in BRB. Habt Ihr keinen Mitgliedsausweis und normale Jahresmarken? Weil maßgeblich für Mitglieder dürften doch die Landesfischereiordnungen und dann die LAV-Gewässerordnung sein?! Und die Gewässerordnung in M-V untersagt meines Wissens nach zwar Schleppangeln, aber mehr auch nicht... #c
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Sicher haben wir auch einen Ausweis, Marken etc. ;)

Aber wir können für 39,- Euro eine sogenannte Landesangelkarte über den Verein beziehen, auf der jede Menge Gewässer aus ganz M-V schon drauf sind.

Unter anderm auch z.B. der Schweriner See plus Nebengewässer. Und da fangen die Unterschiede auch schon an. Die Karte vom Verband ist billiger, dafür steht dort ne Raubfischschonzeit vom 01.01. - 31.04. drin.

Kaufst du dir deine Karte für den Schweriner See aber direkt bei den Berufsfischern, hast du gar keine Schonzeiten bei Raubfischen. Die kostet dafür dann aber 70 anstatt 39 Euro.
Und gilt wie gesagt dann nur für den Schweriner See, nicht für die vielen andern Gewässer der Verbandskarte.

Viele kaufen sich dann halt diese Karte, um auch in SN im Winter/Frühjahr weiter auf Raubfisch angeln zu können. Aber driften/schleppen darfste mit dieser Karte auch nicht.

Tja, der Dschungel an Regelungen ist nicht einfach zu durchschauen. |evil:
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Sicher haben wir auch einen Ausweis, Marken etc. ;)

Aber wir können für 39,- Euro eine sogenannte Landesangelkarte über den Verein beziehen, auf der jede Menge Gewässer aus ganz M-V schon drauf sind.

Was aber in der Konsequenz folgendes bedeuten dürfte, wenn ich Dich recht verstehe:

1) Gewässer aus der Landesangelkarte bzw. Pachtgewässer des LAV

--> hier dürfte man mit Ausweis und Marke angeln und die Gewässerordnung des LAV wäre maßgeblich, die Driften offenbar eben nicht untersagt?!

2) Gewässer der Gewässerkarte, die nicht vom LAV gepachtet sind, aber mit deren Pächtern der LAV Regelungen getroffen hat:

--> hier ist nur Angeln vom verankerten Boot gestattet, sprich Schleppen und Driften untersagt...

Richtig?
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Nein, driften/schleppen ist stets untersagt, egal welche Angelkarte man bezieht. Auf jeden Fall, was die Schweriner Gewässer angeht.

Die Müritz z.B. ist nicht ist auf der LAV-Karte drauf, deshalb gibts dort andere Regelungen seitens der Berufsfischer, die Karten ausgeben.

Aber sonst ist in M-V driften/schleppen weitestgehend verboten.

Die Regelungen sind oft recht gewässerspezifisch, da muß man sich auf jeden Fall jeweils vor Ort schlau machen, um bei einer evtl. Kontrolle nicht auf die Nase zu fallen. Bei diesem sehr uneinheitlichen Dschungel an Regeln, Geboten, Verboten usw. wie gesagt schwer durchzusehen manchmal.
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

naja man darf die ganze peene langschleppen und den kummerowersee mit den dazugehörigen schleppkarten :vik:
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

So danke ersteinmal für eure Antworten.
Aber ich habe in der zwischenzeit noch mal die Gewässerordnung des LAV sowie alle anderen darin genannten gesetze mehr oder weniger durchgelesen.
Und ich habe kein § gefunden wo steht das das boot verankert sein muss.Lediglich das schleppangeln ist untersagt.
Um mich weiterhin zu versichern habe ich einfach mal beim LAV angerufen und dort dem guten mann meine Frage gestellt.
Antwort: Er macht es auch denn das driftangeln ist in der Gewässerordnung nicht erwähnt und driftangeln ist nicht Schleppangeln.Und somit verstößt man auch nicht dem Gesetzt.
So seine Aussage.
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Das ist ja auch ein lustiger Verband, den Ihr da offenbar habt.

- Da zahlt man Vereinsbeitrag und Marke, darf aber noch nicht angeln (außer vielleicht im Vereinstümpel!?)

- mit 'ner Zusatzkarte darf man es dann, dafür ist aber die Gewässerordnung für'n Axxxxh, weil andere / zusätzliche Regeln nur auf der Karte stehen...

- von diesen Regeln wiederum scheint man in den oberen Etagen, wenn man Luky1 folgt, gar keine Kenntnis zu haben (steht ja auch nicht in der Gewässerordnung drin... :().

Herrlich und gleichzeitig völlig vehämmert, was da so für Leute anglerische Interessen zu vertreten meinen...

P.S.: Macht Euch nicht draus, beim LAV Brandenburg fabulierte man auch bis letztes Jahr von einem vermeintlich schon immer vorhandenen Schleppangelverbot, welches zwar jeder zu kennen meinte, wofür es nur leider keine Entsprechung auf einem Papier gab...

|rolleyes
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

Und früher im DDR - DAV war alles besser - da reichte der DAV Ausweis + Marke + Raubfischqualifikation :l
In BRB ist das nach wie vor so. Ausweis, Marke los... Und die Gewässerordnung haut zumindest für die DAV-Pachtgewässer hin (mal abgesehen von zusätzlichen Regelungen in Naturschutzgebieten). Nur bekannt ist die im Detail eben auch nicht, aber was macht das schon - ist ja immerhin nur eine schriftliche Quelle für Regelungen, über die man sich dann ggf. streitet :q.
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

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AW: driftangeln auf binnengewässern

:vik:

Ich muß dazu auch mal meinen Senf geben.

Als Schleppangeln bezeichnet man das Angeln mit einer Angelrute in einem fahrenden Boot, wobei der nachgeschleppte Köder durch die Geschwindigkeit des Bootes in Bewegung gerät.

Also wird durch das Driften, dass Boot in Bewegung gebracht und somit auch der Köder.

Schlußfolgerung Driften = Schleppen.
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

:vik:

Ich muß dazu auch mal meinen Senf geben.

Als Schleppangeln bezeichnet man das Angeln mit einer Angelrute in einem fahrenden Boot, wobei der nachgeschleppte Köder durch die Geschwindigkeit des Bootes in Bewegung gerät.

Also wird durch das Driften, dass Boot in Bewegung gebracht und somit auch der Köder.

Schlußfolgerung Driften = Schleppen.

Blödsinn.
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

:vik:

@Kaulbarschspezi,

was ist Blödsinn?
 
AW: driftangeln auf binnengewässern

vorher den Thread lesen #h


Es geht jetzt nur noch darum, was in der LAV-MV Angelberechtigung drin steht (Angeln vom verankertem Boot ?)


Auf Wunsch des Erstellers gelöscht!
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