Driftangel ist gleichzusetzen wie Schlppangeln.
Allgemein ist das Angeln nur vom Verankertem Boot gestattet, ausgenommen die Zeit wo das " Schleppangel " gestattet ist.
Ist es nicht. Wenn nur Schleppen untersagt ist (mit Motor oder ohne) heißt das noch lange nicht, das Driften auch nicht erlaubt ist. Das gleichzeitige Verbot von Schleppen und Driften findet sich nur in der "vom- verankerten-Boot"-Klausel wieder. Ist nur Schleppen verboten, bleibt Driften erlaubt.
Und wo genau findest Du diese allgemeine "vom verankerten Boot" Klausel? Wo stehts?
Das Angeln ist nur vom verankerten Boot gestattet, also heisst das, ohne Schleppangelkarte, man auch net Driftangeln![]()
ich komme aus M-V und auf der hiesigen Landesangelkarte ist explizit erwähnt, das das Angeln nur vom verankerten Boot aus gestattet ist. Damit haben sich zumindest in M-V auch Schlepp-/Driftangeln erledigt.
Stundenlang nur paar Quadratmeter beharken bringt meist gar nix.
Gruß
henry73
Sicher haben wir auch einen Ausweis, Marken etc.
Aber wir können für 39,- Euro eine sogenannte Landesangelkarte über den Verein beziehen, auf der jede Menge Gewässer aus ganz M-V schon drauf sind.
In BRB ist das nach wie vor so. Ausweis, Marke los... Und die Gewässerordnung haut zumindest für die DAV-Pachtgewässer hin (mal abgesehen von zusätzlichen Regelungen in Naturschutzgebieten). Nur bekannt ist die im Detail eben auch nicht, aber was macht das schon - ist ja immerhin nur eine schriftliche Quelle für Regelungen, über die man sich dann ggf. streitet :q.Und früher im DDR - DAV war alles besser - da reichte der DAV Ausweis + Marke + Raubfischqualifikation :l
:vik:
Ich muß dazu auch mal meinen Senf geben.
Als Schleppangeln bezeichnet man das Angeln mit einer Angelrute in einem fahrenden Boot, wobei der nachgeschleppte Köder durch die Geschwindigkeit des Bootes in Bewegung gerät.
Also wird durch das Driften, dass Boot in Bewegung gebracht und somit auch der Köder.
Schlußfolgerung Driften = Schleppen.
vorher den Thread lesen #h
Es geht jetzt nur noch darum, was in der LAV-MV Angelberechtigung drin steht (Angeln vom verankertem Boot ?)
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